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Eheähnliche Gemeinschaft???Reicht eine vermutung?

gefragt von Ylva82Ylva82 am 06.11.2009 um 11:53 Uhr

Mein Freund hat den bescheid von der Arge bekommen für ALG II.Wir haben in einem Zweizeiler bei Antragstellung dazu geschrieben,das wir komplett getrennt wirtschaften.Werden aber trotzdem als eheähnlich abgestempelt.Der Typ von der Arge hat mir aus dem SGB 2 vorgelesen,das VERMUTET wird,das wenn man mehr als 1 Jahr zusammen lebt,einen eheähnliche Gemeinschaft besteht.Reicht da eine Vermutung?Ich mein ich vermuuuute auch das es morgen regnen wird,heißt aber nicht das es so ist! Wir leben erst seit nem Jahr zusammen und nun MUSS ich komplett für ihn und seinen Sohn einstehn.Und uns reicht es hinten und vorne nicht.Was tun??

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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 6. November 2009 12:07
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Hilfreichste Antwort

Das mit der Jahresfrist ist schon richtig. Stellt noch mal einen Überprüfungsantrag, ist einfacher als gleich einen Widerspruch einzulegen. Frist aber nicht aus den Augen verlieren. Wenn Ihr glaubhaft nachweisen könnt, dass es sich bei Euch nur um eine Wohngemeinschaft handelt, Ihr also glaubhaft innerhalb der Wohnung getrennt leben könnt, doppelte Haushaltsführung habt, besteht eine kleine Chance. Aber nicht vergessen, die von der ArGe sind auch nicht ganz dumm.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:16

Wie und wo kann ich so einen Ü-Antrag stellen??

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 6. November 2009 14:14

Wenn Ihr den Ablehnungsbescheid habt, habt ihr 4 Wochen zeit für einen Widerspruch. Das dauert dann aber länger da es von der Widerspruchsabteilung bearbeitet wird. Den Ü-Antrag sofort nach dem Bescheid formlos beim Sachbearbeiter schriftlich stellen.Der bespricht dann kurzfristig mit euch noch mal die Lebenssituation. Den Widerspruchstermin aber bitte nicht aus den Augen verlieren.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 14:22

Danke dir.Wir werden auf jeden Fall was schriftliches zur Überprüfung aufsetzten und uns dann nochmal hinwenden.Danke dir

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 6. November 2009 14:46

Schön wenn ich helfen konnte.


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 6. November 2009 11:54
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Die sind doch auch nicht blöd also ich bitte Dich

Kommentar von Tadugor am 6. November 2009 11:56

anonym
beantwortet von lolana168 am 6. November 2009 11:56
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Wenn er bei Dir lebt bzw ihr zusammen finde ich es absolut legitim das die arge sich da einschaltet. Ich halte auch nicht viel von Hartz4 aber gewisse Regeln haben de Facto einen Sinn in diesem manchmal sehr ungerechten System.


quopiam
beantwortet von quopiam am 6. November 2009 11:56
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Deiner Formulierung nach - so lese ich das jedenfalls - seid Ihr doch ein Pärchen, oder? Dann ist das von der ARGE aus gesehen ja durchaus gerechtfertigt. Das Gesetz ist nun mal so, daß einer für den anderen mit geradezustehen hat. Was ist dagegen zu sagen, daß Du Deinem Freund hilfst, wenn er in Schwierigkeiten ist? Gruß, q.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:07

Ich würde helfen ,WENN ich könnte.Aber ich setzte mir damit selber den goldenen Schuß,weil ich keine meiner laufenden Sachen mehr zahlen kann!!

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 6. November 2009 12:14

bekommt er keinen unterhalt von der kindesmutter?

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 14:21

doch,das schon.Aber wir sind zu 3.Und es fehlt an allen Ecken


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 6. November 2009 11:55
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Ihr lebt zusammen, ihr wohnt zusammen und ich nehme an ihr tut auch die dinge, die man tut, wenn man eine Beziehung führt. Dann hat der Mann mit seiner Vermutung Recht und ihr zwoa versucht zu besch... [böses GF-Wort]...

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:06

besche....tun Leute die Schwarz arbeiten und ALG II bekommen.DAS ist Besch....!!! Uns reicht es vorne und hinten nicht und wir verlangen schon nicht viel.Ich MUSS aber den GANZEN Monat zu meiner gesicherten Arbeit kommen,was mir mit dem was wir haben,nicht möglich ist!!Dann ham se bald den nächsten Arbeitslosen

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 6. November 2009 12:13

versucht doch eine wohnung in der nähe deiner arbeitsstelle zu finden und dein freund sollte sich auch einen job suchen.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 14:21

Wir wohnen schon sehr nah an meiner Arbeit und er sucht IMMER.Er will ja,aber schon von der Wirtschaftskrise und Kurzarbeit gehört?!


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 6. November 2009 11:55
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Bei der ARGE Widerspruch einlegen. Was anderes wird euch nicht helfen. Das müssen die dann einfach nochmal prüfen. Ob die wollen oder nicht. Viel Erfolg.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 6. November 2009 11:56

das bringt aber auch nicht viel - dann kommen sie und überprüfen die Wohnsituation und dann? DANN haste richtig Ärger - lohnt also nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. November 2009 12:04
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In solchen Fällen reicht die Vermutung.

Was tun? Viel arbeiten, dann kommt viel Kohle rein!

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:15

ICH kann nicht mehr als arbeiten und das tue ich.Nur wenn er keine Arbeite findet,weil alle kommen mit:Nein zur Zeit nicht....!!??


anonym
beantwortet von eiline am 6. November 2009 12:04
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das ist immer so ein problem was die arge uns immer unterstellt ich weiß das es ,es gibt das man das machen kann. aber ich würde dir raten auskunft über den anwalt zu holen der sagt dir ob man dagegen Einspruch erheben kann und du kannst prozeskostenhilfe beantragen als Harz vier bezieher.


Ylva82
beantwortet von Ylva82 am 6. November 2009 12:03
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Des weiteren gibt es KEINE zivilrechtliche Unterhaltpflicht zwischen Partnern die NICHT verheiratet sind.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 12:16

Das ist aber wieder ein ganz anderes Rechtsgebiet.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:21

in wiefern??die können doch nicht davon ausgehn,das ich ihn und seinen sohn mit unterhalte,wir sind nicht verheiratet.Wenn ich auch gern würde,also ihm helfen,nur bleiben MEINE Rechnungen liegen,weil ich die beiden mit verpflegen muss

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 12:31

''in wiefern?''

  • Weil Unterhaltsrecht nun mal anderen Gesetzen unterliegt als Sozialrecht.

''die können doch nicht davon ausgehn,das ich ihn und seinen sohn mit unterhalte''

  • Genau davon geht das SGB II aus, wenn man zusammen lebt und wirtschaftet.

Ylva82
beantwortet von Ylva82 am 6. November 2009 12:01
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Es sieht ja so aus,das 3 Personen ca.75qm zustehn.Wir sid zu 3.!!Und haben 70qm.Wenn die zum Nachweisen kommen,WO bitteschön,soll ich bei 70 qm ein zweites Bett,einen 2.Kleiderschrank etc.unterkriegen?Wir sind zusammen gezogen,weil wir 100 km auseinander gewohnt haben.Habe meinen 2.Wohnsitz bei meinen Eltern.Und besch.....will ICH sicher nicht.Nur es gibt genügend die schwarz arbeiten und ALG II bekommen,DAS ist besch....!!!Bei uns ist es der Fall,das ich aufgrund das es zu wenig ist Gefahr laufe,meine sichere Arbeitsstelle nicht anfahren zu können,weil das Geld nicht reicht

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 6. November 2009 12:04

das ändert nichts daran, dass du in einer eheähnlichen gemeinschaft lebst. versucht beide, einen job zu bekommen, der besser bezahlt ist, dann schreibt euch keiner mehr vor, wie ihr leben müsst.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 14:23

Ich habe ja einen Job und er sucht und sucht und sucht.Aber wie weiter oben schon erwähnt....Wirtschaftskrise.....Kurzarbeit....!!!


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 6. November 2009 11:56
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es ist doch dein freund und du hast dir die situation selbst ausgesucht. also versuche damit zurecht zu kommen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 11:55
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''Was tun?''

Innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. November 2009 12:15

Siehe http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm Absatz 3a. Nach diesen Kriterien wird von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen und das Einkommen des Partners angerechnet.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 6. November 2009 11:55
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macht doch eine wg aus dieser sache. dann seid ihr eine zweckgemeinschaft.

Kommentar von Simple_avatar2smallYlva82 am 6. November 2009 12:12

ist aber wahrscheinlich NACH ANtragstellung eh futsch


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