lolle85 am 03.04.2008 um 8:06 Uhr
ab wann gilt eine partnerschaft als eheähnliche gemeinschaft?ich wohne seid ca 4 monaten mit meinem freund zusammen und möchte jetzt wohngeld beantragen....könnte sein einkommen einfluss auf den antrag haben?

Natürlich, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, in dem Moment als Du mit Sack und Pack bei deinem Freund eingezogen bist ( oder er bei Dir ) ist es eine eheähnliche Gemeinschaft.

für solche fälle werdet ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft erfasst ud es zählen beide einkommen..

Etwas anderes wäre es wenn Du in eine WG gezogen wärst. Dort hat jeder sein eigenes Zimmer und eigenen Schlafbereich.
stimme boriswulff zu, es ist immer von mehreren Faktoren abhängig. Zum Beispiel hat jeder seinen eigenen Fernseher, schlaft ihr in getrennten Betten oder eher Zimmern und und und ist das alles nicht der Fall lebt ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft