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eheähnliche gemeinschaft...

gefragt von lolle85lolle85 am 03.04.2008 um 8:06 Uhr

ab wann gilt eine partnerschaft als eheähnliche gemeinschaft?ich wohne seid ca 4 monaten mit meinem freund zusammen und möchte jetzt wohngeld beantragen....könnte sein einkommen einfluss auf den antrag haben?


Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 3. April 2008 08:16
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Natürlich, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, in dem Moment als Du mit Sack und Pack bei deinem Freund eingezogen bist ( oder er bei Dir ) ist es eine eheähnliche Gemeinschaft.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. April 2008 08:19
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für solche fälle werdet ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft erfasst ud es zählen beide einkommen..


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. April 2008 08:26
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Etwas anderes wäre es wenn Du in eine WG gezogen wärst. Dort hat jeder sein eigenes Zimmer und eigenen Schlafbereich.


anonym
beantwortet von Mausepiepsel am 4. April 2008 02:49
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stimme boriswulff zu, es ist immer von mehreren Faktoren abhängig. Zum Beispiel hat jeder seinen eigenen Fernseher, schlaft ihr in getrennten Betten oder eher Zimmern und und und ist das alles nicht der Fall lebt ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft


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