
eingetragene Genossenschaft/Gesellschaft
DaSu81 am 19. August 2008 17:08 Puh... wenigstens noch einer, der beides sagt...
;-)
Die e.G. ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliedszahl. Ihr Geschäftszweck ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Diese Rechtsform trifft man vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft, im gewerblichen Mittelstand sowie im Bau- und Wohnungsbereich.
Als juristische Person ist die e.G. frei in ihrer Zweckbestimmung. Erforderlich ist die Eintragung in das Genossenschaftsregister, die bestimmten formalen Kriterien unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der e.G. sind im Genossenschaftsgesetz geregelt.

In Englisch steht das für "zum Beispiel". Da allerdings beides klein (e.g. for example).
... ich dachte eigentlich eingetragene Gesellschaft... aber ich lerne auch gern dazu!!! Was stimmt denn nun?