Effektiver Jahreszins und Sollzinssatz beim Darlehen - Wer kennt sich aus?
Hallo, mein Darlehen hat eine Zinsfestsetzung bis 31.10.2010, läuft bis 2015 und wird dann abgelöst durch einen Bausparvertrag. Es wird nicht getilgt. Die Bank hat mir ein Angebot zugeschickt mit neuen Zinssätzen. Bei dem alten Darlehen steht 6,150 Sollzinssatz, beim Angebot steht 4,250 Sollzinsatz und 4,38 effektiver Jahreszins. Ist das Angebot günstiger? Als Effektiver Jahreszins ist beim alten Darlehen nichts angegeben. Die 2 Zinssätze verwirren mich, ist der eine schon Bestandteil des anderen, muss ich die zusammenzählen? LG, Quattro
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Das Unterschied zwischen Sonnzinssatz und effektiven Jahreszins (eff.JZ) ist, dass beim eff.JZ alle Gebühren (ausser Mahngebühren) mit eingerechnet sind. Also wenn du wissen willst wieviele Zinsen du zahlst, nimmst du den normalen Sollzins als Berechnungsrungdlage, wenn du alle anderen Kosten auf die Lauzeit umlegst, dann zahlst du den eff.JZ.
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Antwort von cashback 15.10.2010
erstmal würde ich, auf Grund der Nichtangabe des vermutlich anfänglich effektiven Jahreszinses im ersten Vertrag einen in Bankrecht (kundenorientierten) Anwalt und/oder eine Verbraucherzentrale konsultieren.
Denn sollte der effektive bzw. anfänglich effektive Jahreszins nicht korrekt angegeben sein, besteht die Gefahr, dass das Darlehen nur noch mit dem gesetzlichen Zinssatz, der im Gegensatz zu Bank "niedriger" ist, abgerechnet werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat so weit ich meine mich erinnern zu können, vergangenes Jahr hierzu entschieden.
Eine sehr hilfreiche Publikation stellt Herr Dr. Christian Sievi, Autor des MARZIPAN Rechners, (hat nichts mit dem bekannten Mandelzeug zu tun, sondern bedeutet MARkt ZIns Preis ANgabe) auf seiner Site dankenswerter Weise kostenfrei zur Verfügung.
Siehe http://www.dr-sievi.de/fileadmin/downloads/GrundlagenzurBeurteilungvonGeldgeschaeften.pdf
Weitere Informationen zum jeweils aktuellen oder vor langer Zeit effektiven Marktzins findet sich auf der Seite der Deutschen Bundesbank unter Statistik und den Zeitreihen.
Wer sich damit nicht zurechtfindet bekommt soweit es um Zinsen geht, über eine Anfrage der Pressestelle immer Hilfe, wenn es um die Zuordnung der jeweiligen Zeitreihe geht. Rechtsberatung kann und darf nicht erfolgen.
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Antwort von mariokraus 13.10.2010
- Das neue Angebot ist günstiger als die bisherige Finanzierung. Ist normal, die Zinsen sind in den letzten Jahren stark gesunken.
- Die Fachbegriffe kannst du googeln, ist einfach. Im Effektivzins sind auch die Bearbeitungsgeühr etc. enthalten.
- Das neue Angebot ist noch imer zu teuer. Das geht viel billiger, für 5 Jahre gehen auch unter 3 Prozent. Z.B.: https://www.sparda-n.de/baufinanzierung_konditionen.php
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nein, du musst sie nicht zusammen rechnen.
der effektive Jahreszins macht beide Angebote vergleichbarer, aber dafür müsstest du auch beim anderen Angebot den eff. Zins berechnen. eine einfache Methode ist die "Uniform-Methode".
Ansonsten sollte für dich das Vergleichen der Soll-Zinssätze ausreichen.
die Uniform-Methode kannst du auf Wikipedia lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Effektiver_Jahreszins
Alle Werte, die du zum Ausrechnen brauchst, müssten sich aus dem Angebot ergeben.
FALSCH!!!
Eingeführt wurde der Effektivzinssatz, um einen Gesamtkostenvergleich einer Finanzierung zu ermöglichen.
Inzwischen ist es den Banken aber freigestellt, welche Kosten sie in die Berechnung des Effektivzinssatzes mit einfließen lassen! Aus diesem Grund finden sich manche Kosten NICHT in der Berechnung des Effektivzinssatzes wieder und man kann sagen: ES WAR EINMAL...