Frage von superwomanx3 23.10.2012

Ec Zahlung, Konto nicht gedeckt .. wird später abgebucht?

  • Antwort von nostalgist 24.10.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Meine Empfehlungen:

    (1) Möglichst rasch den Drogeriemarkt kontaktieren, und anbieten, den offenen Betrag sogleich zu überweisen oder bar zu begleichen (Kassenbeleg und das Nichteinlösungsschreiben der Bank mitbringen).

    (2) Zur Vermeidung ähnlich peinlicher Pannen: Mit der Bank ein passendes Dispo-Limit vereinbaren. Normalerweise klappt das reibungslos in Höhe des dreifachen Brutto-Monatslohns, sofern dieser regelmäßig auf dem betreffenden Girokonto eingeht. --- Unabhängig davon ist es natürlich immer sinnvoll, einen kleinen "Bodensatz" als Guthaben auf dem Konto zu belassen, damit irgendwelche täglichen Kleinbeträge auch gedeckt sind. Denn selbst wenn ein passendes Dispo-Limit eingerichtet sein sollte: Die Inanspruchnahme des Dispo verursacht Soll-Zinsen, die sich bei manchen Banken auf teilweise bis zu 15% (Jahreszins) erstrecken!

    (3) Daß eine Bank schon bei einer Überziehung von gerade mal 14 Euro solch einen Wirbel veranstaltet, halte ich (angesichts der Geringfügigkeit dieses Soll-Betrages und der dadurch zusätzlich berechneten Gebühren von 5 Euro) für völlig unangemessen - sofern dies der einzige aktuelle Minus-Betrag auf dem Konto gewesen sein sollte. Dann wäre - falls die Bank die 5 Euro Gebühren nicht wieder ersetzt - tatsächlich zu überlegen, ob diese Bank wirklich die richtige ist und nicht stattdessen zu einer anderen, kundenfreundlicheren Bank gewechselt werden sollte!

  • Antwort von gulaschkonone 23.10.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, das Geschäft wird sich vermutlich über Ihre Bank Ihre Adresse holen und Sie dann anschreiben und das Geld bei Ihnen einfordern. Sie sollten das so schnell wie möglich regeln.

  • Antwort von nostalgist 31.10.2012

    Kleiner Nachtrag zu meiner Antwort vom 24.10.2012: Von der Verbraucherzentrale NRW gibt es seit kurzem zu diesem Thema eine ausführliche Erläuterung zur Rechtslage sowie einen Musterbrief zur Rückerstattung eines von einem Kreditinstitut unberechtigt verlangten Benachrichtigungsentgelts, siehe <http://www.vz-nrw.de/Benachrichtigungsentgelt-bei-Nichteinloesung-einer-Lastschr...>! - Die Chance, die ärgerlichen EUR 5,00 zurückzubekommen, scheint also gar nicht ungünstig zu sein.

  • Antwort von Anselm2716 24.10.2012

    guck mal, was hinten auf dem Kassenzettel bzw. Bon von der EC Zahlung steht.

    Da ist der Weg beschrieben, den die Drogerie macht, wenn es nicht eingelöst wird.

    Da ist auch meist eine Kontaktadresse hinterlegt.

    Melde dich da.

  • Antwort von schmettegake 24.10.2012

    Hallo, ich denke, das ist fast jedem schonmal passiert. Also, man kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass das Geschäft (in diesem Falle dm) nochmal abbucht. Das machen die meisten Läden verschieden. D. h. der eine "versucht" eine nicht eingelöste Lastschrift nach 4 Wochen erneut abzubuchen, andere hingegen mahnen sofort an, so dass aus 14,- Euro schnell mal mehr werden kann. Ich würde, auch wenns peinlich ist, direkt zu dm gehen und nachfragen, wie dieses Unternehmen das handhabt. Ob man selber den Betrag so schnell wie möglich überweist oder abwartet. In dieser Zeit kann man meist nicht mit EC-Karte bezahlen. Dass die Bank 5 Euro Gebühr verlangt hat, ist ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich. Da muss man halt auf die Konditionen schauen, ob sie es dürfen. Wenn die Mitteilung von der Bank per Post nach Hause geschickt wird, steht meistens die BLZ und Kontonummer mit bei, dann kann man schonmal überweisen. LG

  • Antwort von truxumuxi 24.10.2012

    Also seit der SEPA Einführung dürfen die Banken wieder Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften von ihrem Kunden verlangen. Diese sind ab ca. 3 Euro, bei dir 5 Euro. Da kannst du nichts dagegen machen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Bankkunden die Kontoauszüge aufzuheben auf denen diese Stornogebühren zu sehen sind. Es ist durchaus möglich, dass die Gerichte diese Gebühr rückwirkend als unwirksam berichtigen, dann kannst du die Gebühren zurückfordern, falls die Bank es automatisch nicht selbst erstattet. Nun zu deiner Frage wegen der erneuten Abbhuchung. Es gibt Firmen die die Abbuchung zur Vermeidung weiterer kosten ein zweites Mal abbuchen, wenn das erste Mal nicht klappt. Meistens ist das 4 - 6 Wochen Später. Ich weiß z.B. dass IKEA das macht, Kaufland und verschiedenen andere Unternehmen. Ich würde mal nachfragen beim drogeriemarkt, ob die das erneut abbuchen oder ob du selbst überweisen musst. In der Regel wirst du dann vom Dorgeriemarkt angeschrieben und sie setzen die eine Frist zur Überweisung. Die Rücklastschrift hat nichts mit der Kleinlichkeit einer Bank zu tun. Wenn du ein Guthabenkonto hast, dann geht die Lastschrit automatisch zurück. Viele meinen,dass da immer ein Mitarbeiter der Bank sitzt und entscheidet. Falsch gedacht, das geht automatisch, da hätten die ja viel zu tun. Dann gibt es Kunden, bei denen geht die Lastschrift auch durch, wenn das Konto nicht gedeckt ist, das muss aber mit der Bank so vereinbart sein und das Konto offen sein, das geht auch ohne Dispo. Nicht immer bei der Bank die Schuld suchen, meistens verschuldet man solche Dinge selbst. Rede mit deiner Bank, wir wissen nicht, was du für eine Geschäftsbeziehung mit deiner Bank pflegst.

  • Antwort von DieLisa1975 23.10.2012

    Die werden sich in der Regel schon melden. Entweder per Brief oder sie versuchen nochmal abzubuchen.

  • Antwort von ostrettich 23.10.2012

    nein. die einzugsermächtigung ist erloschen. das musst du selbst neu veranlassen. am besten die daten heraus finden und sofort überweisen. das kann sonst teuer werden. normalerweise kostet die rückbuchung auch nocheinmal 10 eur zusätzlich.

  • Antwort von Stoffak 23.10.2012

    Hallo! Also, ich hatte einmal das gleiche Problem, da ging es um 5 € Ich hab' das Geld dann von mir aus an den Drogeriemarkt überwiesen, da ich Problemen vorbeugen wollte! smile

    LG

  • Antwort von tradaix 23.10.2012

    Nein. IdR. bekommst Du ein Schreiben vom Drogeriemarkt, den offenen Betrag umgehend zu begleichen (zzgl. einer Aufwandsauslage).

  • Antwort von caty101 23.10.2012

    Frag am besten bei der Bank nach, bevor hier noch falsche Tipps kommen. Aber ich kann nur dazu noch sagen, dass du bei sowas aufpassen musst, weil du dich so strafbar machst. Du täuscht nämlich sozusagen vor das Geld zu haben.

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