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EC-Karte geklaut, Wer hat die Beweislast?

gefragt von cahntool am 07.02.2009 um 18:33 Uhr

Wie kann man das als bankkunde beweisen?


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HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 7. Februar 2009 18:34
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Wieso Beweislast? Karte sofort sperren lassen und neue Karte beantragen ansonsten kommst Du für den Schaden selbst auf!

Kommentar von Simple_avatar8smalljenny863 am 7. Februar 2009 18:35

So stimmt das aber auch nicht!!!!


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 7. Februar 2009 18:34
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Sie ist weg und fertig....


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 7. Februar 2009 18:34
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Seit wann muss man das beweisen? Ansonsten Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt erstatten, das muss der Bank doch reichen.


jenny863
beantwortet von jenny863 am 7. Februar 2009 18:34
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Du sollst beweisen das deine Karte geklaut worden ist???? Schreib mal ein bisschen mehr dazu. Erstmal gibt´s für sowas keine Beweispflicht...


Manty74
beantwortet von Manty74 am 7. Februar 2009 18:34
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immer du selber....


JoScho
beantwortet von JoScho am 7. Februar 2009 18:35
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Versuche es glaubhaft darzustellen unter welchen Umständesn es geklaut worden ist. Sind andere Sachen geklaut, warst du bei der Polizei? Anzeigeprotokoll ist sehr wichtig. Genau so: Karte sperren!!!!!


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 7. Februar 2009 18:39
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was heisst beweislast ?!?!? was soll jemand mit deiner karte anfangen... ausser die haben deine pin nummer. dann ist es dein fehler. sofort sperren und dann bist du frei von jeglicher haftung. die hotline nummer ist 24 std. erreichbar.

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 7. Februar 2009 18:43

116 116

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 7. Februar 2009 18:46

danke. wusste sie nicht auf anhieb.


berndkaiser
beantwortet von berndkaiser am 7. Februar 2009 18:43
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Karte schnellstens sperren lassen (Telefonnummer wurde Dir von der Bank mitgeteilt). Ab dem Sperren der Karte musst Du nicht mehr für die Schäden aufkommen, es sei denn, man kann Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen, dann liegt die Beweislast bei der Bank.


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