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Ebooks verkaufen - Ab wann muß das Finanzamt ect. informiert werden?

gefragt von Lunalightnight am 30.06.2008 um 18:14 Uhr

Hi Leute, ch trage mich mit dem Gedanken, einige (eigene) (Kurz)Geschichten auf diversen Ebook-portalen für 2 - 3 Euro anzubieten.

Also konkret: WAS brauche ich, wenn ich selber Ebooks verkaufen möchte?

  • Muß ich dem FA bescheid geben? Ich weiß, dass ich 17.500 Euro "Freibetrag" habe. Wie sieht es mit sonstigen Steuern aus?
  • Wie sieht es mit Umsatzsteuern aus? Sind immerhin 19% die ich dann wohl noch auf den Preis aufschlagen muß? -Steuererklärung? (Hatte ich noch nie machen müssen)
  • Ich habe wo gelesen, dass eine "Gewinnabsicht" vorliegen muß - eigentlich ist es mehr Hobby mit ein paar Euros "Bonus".

lg & thx


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Reply


anonym
beantwortet von dolabella am 30. Juni 2008 18:41
0x
Thumb_up

Du hast keinen Freibetrag. Wenn Du mehr als 410 EUR verdienst musst Du Deinen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben. Ist das Deine einzige Einkunftsquelle, bleiben (ca.) 8.000 EUR steuerfrei. Wenn Du mehr als 17.500 umsetzt betreibst Du kein Kleingewerbe mehr, musst Dich also mit der Umsatzsteuer auseinandersetzen. Wenn Du das auf Dauer mit mit der Absicht der Erzielung eines Gewinns betreibst (aber warum sonst solltest Du Deine Geschichten verkaufen wollen, und noch dazu professionell mit Webshop?) solltest Du ein Gewerbe anmelden (Nebenerwerb) und dem FA gegenüber die Kleinunternehmerregelung beantragen. Ich kenne allerdings auch Menschen, die das erst nachträglich, nachdem sich abzeichnete, dass ein Gewinn entstanden war, angemeldet haben.

Kommentar von Lunalightnight am 30. Juni 2008 18:57

Danke schonmal für die Hinweise. - Ich habe keinen eigenen Shop, sondern stelle die Story wenn auf Portalen online, die dafür gedacht sind, Storys zu verkaufen (die bekommen dann 20-30% vom Erlös) Also kurz gesagt: Sobald ich mehr als 410 Euro Monatlich verdiene (schön wärs) muß ich zum FA latschen? - Ich kann aber erstmal abwarten, ob sich das lohnt mit den Storys? Wenn ich unter den 410 Euro bleibe, muß ich also gar nix tun?

mfg

Kommentar von dolabella am 30. Juni 2008 19:22

Leider nicht im Monat, sondern im Jahr. Wenn Du einen guten Steuerberater kennst, geht das auch im nächsten Jahr nachträglich. Wenn Du derzeit noch Bedenken hast, überhaupr etwas zu verdienen, würde ich es erst einmal als Versuch starten und bei Erreichen der 410 EUR Schwelle, abhilfsweise mit Ablauf des Rumpfgeschäftsjahres durch Abgabe einer Steuererklärung legalisieren. Du solltest auch mal prüfen, ob das noch als künstlerische (und damit freiberufliche) Tätigkeit durchgeht (mit dem Provisionsmodell ist das wahrscheinlicher). Du brauchst dann noch nicht einmal eine Gewerbeanmeldung.


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