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Ebayverkäufer sagt er will nicht liefern, da der Artikel mehr Wert wäre als die erstegerte Summe

gefragt von tatie111 am 13.10.2008 um 23:13 Uhr

Hallo, ich habe bei Ebay einen sehr günstigen Artikel ersteigert. Ich habe auch sofort das Geld überwiesen. Der Verkäufer schreibt mir nun, dass er für diese Summe, da der Artikel mehr Wert wäre, mir die Ware nicht gibt. Ich bin total vor den Kopf gestossen, was kann und soll ich nn tun? LG Tatie


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Oktober 2008 23:14
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Melde den Verkäufer bei Ebay und besteh auf Lieferung. Ein Vertrag ist zustandegekommen.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 13. Oktober 2008 23:14
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benachrichtige Ebay.


SunSeeker2001
beantwortet von SunSeeker2001 am 13. Oktober 2008 23:14
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Du hast rechtlichen Anspruch auf die Ware, da ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde! Weise den Verkäufer darauf hin. Ansonsten würde ich mich an einen Anwalt wenden.


siggischmidt
beantwortet von siggischmidt am 13. Oktober 2008 23:15
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Wenns etwas wirklich wertvolles ist vor Gericht, der hat von Ebay nicht wirklich was zu befürchten.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 13. Oktober 2008 23:31
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Bist du neu bei eBay? eBay zu benachrichtigen kann man machen, ist aber völliger Quatsch, da ebay absolut NICHTS unternehmen wird. Es handelt sich hier um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Dir und dem Verkäufer, eBay hat damit nichts zu tun. Das Schlimmste, was dem Verkäufer von der eBay-Seite aus drohen würde, wäre eine Verwarnung (und die interessiert den sicher nicht). Dass Du bereits bezahlt hast, ist ganz und gar nicht ärgerlich, sondern sogar ein Glücksfall für Dich - Du hast damit nämlich einen Schaden erlitten, wenn der Verkäufer sich weiterhin weigert, die Ware zu liefern. Und da Du einen Schaden erlitten hast, kannst Du den Verkäufer wegen Betrugverdachts anzeigen! Du druckst Dir alles aus, was es auszudrucken gibt (Auktion, E-Mail-Verkehr), gehst damit zur nächsten Polizeistation und erstattest Anzeige, oder Du schickst das ganze direkt mit der Post zur Staatsanwaltschaft und erstattest die Anzeige schriftlich. Sei sicher - sobald die Polizei bei dem Verkäufer zu Hause auftaucht, um ihn zu befragen, wird er Dir liebend gerne die Ware zuschicken. Ach ja, Du hast hoffentlich einen versicherten und belegbaren Versand bezahlt?


toastbrot95
beantwortet von toastbrot95 am 13. Oktober 2008 23:14
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der ist wohl ein schlechter verlierer...das musst du sofort melden!


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 13. Oktober 2008 23:17
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Wenn er für diesen Artikel einen best. Preis gewollt hätte, dann hätte er den Angebotspreis festlegen müssen u. nicht bei 1 € anfangen sollen. Er ist mit Dir einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen u. den muß er auch erfüllen! Hatte auch schon Ärger, deswegen gebe ich Dir den Tipp, alle Email, die Du mit diesem Verkäufer austauscht, abzuspeichern. Außerdem empfehle ich Dir, E-bay zu kontaktieren, die kümmern sich darum. Hast Du Dir das Bewertungsprofil von dem Verkäufer mal angeschaut?

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 13. Oktober 2008 23:35

gute Antwort: der Kaufvertrag ist rechtens, das mit dem Bewertungsprofil würde ich auch jedem raten, aber vor dem Kauf! ---> DH


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Oktober 2008 23:14
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bei ebay reklamieren, die werfen den dann zumindest raus


Patron
beantwortet von Patron am 13. Oktober 2008 23:15
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SOFORT BEI EBAY BESCHWEREN
leite seine email weiter

die werden ihn schon dazu bringen, zu liefern.


anonym
beantwortet von garfield0508 am 13. Oktober 2008 23:15
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mit dem Ebay Team in Verbindung setzten telefonisch, sind sehr nett dort und helfen einem da auch weiter.


reino1309
beantwortet von reino1309 am 13. Oktober 2008 23:17
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Er ist verpflichtet, die Ware abzugeben, da ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.


mirinda980
beantwortet von mirinda980 am 13. Oktober 2008 23:18
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Wo gibt es denn so was, sofort an Ebay wenden!!!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 13. Oktober 2008 23:19
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Lieferunwillige Ebay-Verkäufer haben bisher immer vor Gericht verloren.

Er ist verpflichtet, zu liefern, der Kaufvertrag ist rechtsgültig zusatndegekommen.

Wenn er nicht liefern kann, muss er dir die Differenz zwishen deinem Gebot und dem Wert des Artikels zahlen.

Urteile gibt es zuhauf.

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 13. Oktober 2008 23:26

Marisanna
beantwortet von Marisanna am 13. Oktober 2008 23:16
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Du hast bezahlt, also hast du Anspruch auf den Artikel. Melde es ebay und am besten auch einer Verbraucherzentrale!


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. Oktober 2008 23:19
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benachrichtige ebay. Die werden dann vielleicht von zukünftigen Verkäufen ausschließen. Sie werden dir aber nicht helfen deine Ware zu bekommen. Die wirst du einklagen müssen


Putze
beantwortet von Putze am 13. Oktober 2008 23:20
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Du bist im recht. In der Zeitung stand am Wochenende jemand hatte durch diesen "Fehler" seine Yacht versteigert Wert 20.000 € , aber keinen Mindestpreis genannt. er mußte die yacht für 12 € verkaufen!!

Kommentar von hallohallo1 am 13. Oktober 2008 23:29

oh wie fies!!!


Tonica
beantwortet von Tonica am 13. Oktober 2008 23:20
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So einen Fall hatte ich auch mal. Allerdings hat der Verkäufer gar nicht seine Kontodaten rausgeschickt. Ich hatte keinen Schaden. War für mich zwar nicht O.K. aber auch kein Problem. Wenn das Geld aber weg gewesen wäre: Meldung an E-Bay!!! L.G.


anonym
beantwortet von Bergwerk08 am 13. Oktober 2008 23:22
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Ebay benachrichtigen! Ist er denn wenigstens bereit, von sich aus das Geld zurückzuzahlen? Wenn Du über paypal bezahlt hast bekommst du ganz schnell Dein Geld zurück wenn Du eine Meldung bei paypal machst, denn die bieten Käuferschutz.

Ich finde das Verhalten völlig daneben. Er hätte den Artikel ja auch mit einem höheren Startpreis einstellen können!


DerVollstrecker
beantwortet von DerVollstrecker am 13. Oktober 2008 23:26
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Das ist nicht Ihr Problem. Zusätzlich zu Ebay noch einen Rechtsanwalt beauftragen, abhängig vom Streitwert ob es sich überhaupt lohnt. Haben Sie Rechtsschutz, dann wird es günstiger.


anonym
beantwortet von MorkvomOrk am 13. Oktober 2008 23:29
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Ich würde erstmal eine Mahnung mit Frist setzen. Das ganze per Einschreiben. Wenn er darauf nicht reagiert, dann in einem zweiten Schreiben von Kauf zurücktreten und das Geld zurückfordern. Alles andere ist m.E. nur Wunschdenken. Wenn der nicht will, will er nicht. Trotzdem ebay benachrichtigen.

Kommentar von Saarland60 am 13. Oktober 2008 23:33

Da der Verkäufer die Zusendung der Ware bereits beweisbar abgelehnt hat, ist es juristisch nicht mehr nötig, ihn in Verzug zu setzen.


heligirl
beantwortet von heligirl am 13. Oktober 2008 23:54
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Ich würde eine E-Mail schreiben und mit Anwalt drohen, wenn die Ware nicht bis zu einem bestimmten Termin bei dir ist. Der Kaufvertrag ist rechtens. Ist sein eigenes Problem, wenn er nicht darauf achtet bzw. keinen Mindestbetrag nennt. Ebay würde ich zusätzlich benachrichtigen. Die tun zwar glaube ich nicht viel, aber Druck von zwei Seiten ist besser als nur von einer Seite. Viel Glück!


anonym
beantwortet von 338194 am 14. Oktober 2008 14:47
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Ich denke,das ist nicht ok von dem Verkäufer. Er muß die Ware herausgeben. Ich würde auch ebay anschreiben. Etwas anderes, glaube ich, wäre es, wenn der Verkäufer zeitig gemerkt hätte, daß zuwenig für ihn dabei rumkommt und zeitig vor Auktionsende das Teil zurückgenommen hätte.


anonym
beantwortet von inkassohart am 15. Oktober 2008 09:25
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ANZEIGE ERSTATTEN WEGEN BETRUG!


Nisang
beantwortet von Nisang am 28. April 2009 17:05
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zu Saarland60:

die Aussage ist rechtlich korrekt, ich finde jedoch Ebay sollte nicht nur mit den Auktionen Geld verdienen, sondern sich ein wenig mehr um seine Kunden bemühen.

Wenn es REchtsstreitigkeiten gibt, antworten Sie immer mit einer lapidaren Mail, daß sie keine Rechtsauskünfte geben dürfen. Sie könnten ja auch INformieren und darauf hinweisen, daß die Auskunft nicht rechtskräftig ist und ofizielle durch einen Anwalt bestätigt werden muß. Dann weiß ich immerhin schon mal, was Sache ist und kann dann immer noch entscheiden, ohne mich auf Ebay berufen zu können.

Ich finde, die machen es sich sehr einfach, gut verdienen tun sie ja schließlich, da könnten sie sich ein wenig mehr bemühen

Nisang


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