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Ebaykauf und Recht?

gefragt von nissan200sxnissan200sx am 11.05.2009 um 18:08 Uhr

"Original Ladegerät von Sony Ericsson" neu und mit Rechnung, so war das Ladegerät bei Ebay beschrieben. Heute ist es angekommen und ich musste feststellen, dass das Teil weder original noch neu ist. Die Etikette ist mit chinesischen Schriftzeichen bedeckt und ein anderer Firmenname steht da, wo Sony Ericsson stehen sollte, hab das Original ja noch zum Vergleich. Kann mir jemand erklären, welche Rechte ich nun habe? Kann ich aufgrund der falschen Angaben beim Kauf das Geld zurückfordern und den Verkäufer bei Ebay anschwärzen? Der Verkäufer antwortet auf keine Anfragen.


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prosecca
beantwortet von prosecca am 11. Mai 2009 18:14
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Hilfreichste Antwort

Unbedingt solltest du ihn bei eBay melden, es handelt sich schließlich um einen Betrüger! Also, nutze die Formulare, die eBay bereithält, und schildere deinen Fall. Wenn du über paypal bezahlt hast, hast du glaube ich gute Chancen, dein Geld wiederzusehen, da gibt es ja einen Verkäuferschutz.

Kommentar von 9b035f9f170daa5d2f958888e6fa9bf8smallnissan200sx am 11. Mai 2009 18:27

Danke dir!


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anonym
beantwortet von MGMGMG am 11. Mai 2009 19:16
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Ja, stimmt schon. Aber bei solchen Betrügern nützen Anschreiben und anschwärzen bei eBay selten etwas.

Strafanzeige bei der Polizei und abwarten. Da hast Du meist die besten Chancen. Dauert zwar meistens, aber was geht heute schon schnell? Und dann kauf Dir eins im Laden. Da weiß man was man hat!


mallorca0409
beantwortet von mallorca0409 am 11. Mai 2009 18:15
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Du hast ein recht auf sachmangelfreie ware, das heißt, auch dass was in der beschreibung falsch angegeben wurde und du es deswegen gekauft hast, ist sachmangel.sachmangel liegt vor wenn es nicht die vereinbarte beschaffenheit hat, es sich nicht für die vorrausgesetzte verwendung eignet(je nach vertrag), wenn es beschädigt ist, wenn die eigenschaften aus der werbung nicht erfüllt sind (angaben auf der verpackung), auch wenn eine andere sache geliefert wird oder eine zu geringe menge. grundsätzlich verfällen sachmangelansprüche nach 2 jahren.somit bist du voll im recht.

verlang dein geld zurück.

Kommentar von 9b035f9f170daa5d2f958888e6fa9bf8smallnissan200sx am 11. Mai 2009 18:27

Super kompetente Antwort, danke dir!! Werde ich tun. Gruß


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