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Ebaykäufer droht mit Anwalt

gefragt von Yoshi88 am 19.07.2009 um 18:57 Uhr

Hi! Habe bei Ebay einen Pullover verkauft! In der Artikelbeschreibung habe ich erwähnt, dass ich ihn angehabt habe und bei Zustand habe ich gebraucht reingeschrieben! Ein Bild des Artikels habe ich auch bei ebay eingestellt! Nachdem der Käufer den Artikel erhalten hat, ist er absolut unzufrieden, er sagt er ist beschädigt und ausgewaschen! Er will Geld zurück, sonst schaltet er einen Anwalt ein! Was soll ich machen? Liege ich im Unrecht? Was sagen die Ebaygrundsätze darüber aus, bzw. kann ein Anwalt gegen mich vorgehen? Vielen Dank!

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Recht x 35.004 Ebay x 5.672 Anwalt x 792

Goldinlay
beantwortet von Goldinlay am 19. Juli 2009 19:00
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Abwarten und Tee trinken. Alles nur Bluff . Wegen Pullover vor Gericht. Würde vorher eingestellt. Gekauft wie gesehen. Der Typ hat Pech gehabt wenn du Privatverkäufer bist. Passiert täglich 1ooo mal bei ebay. Also ganz cool bleiben...........

Kommentar von 97bfb063dad2937273842a263eef78ddsmallvoti1972 am 19. Juli 2009 19:03

so ist es


memue
beantwortet von memue am 19. Juli 2009 18:59
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was hat der pulli denn gekostet? grundsätzlich würde ich sagen, du bist im recht. (wenn du als privatperson verkauft hast) glaube auch nicht, dass der wegen nem pullover zum anwalt geht...

Kommentar von Yoshi88 am 19. Juli 2009 19:01

22 €

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 19. Juli 2009 19:03

zurück schicken und Geld retour.

Lass Dir nicht die Bewertungen versauen.

Kommentar von Pohliboy am 19. August 2009 20:59

Ja das würde ich auch machen aber falls doch hier findest du einen guten anwalt! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Juli 2009 19:00
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Vergiss es. Du hast gebrauchte Ware verkauft, der Käufer hat gebrauchte Ware bekommen. Sein Risiko, wenn ihm die Ware nicht gefällt (Ich unterstelle jetzt einmal wohlwollend, dass Du keine Beschädigung in der Artikelbeschreibung unterschlagen hast).

Du riskierst allerdings eine negative Bewertung, während Du den Käufer nicht negativ bewerten kannst.

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 19. Juli 2009 19:03

So ist es. DH


eddali
beantwortet von eddali am 19. Juli 2009 18:59
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wenn Du alles angegeben hast, bist Du im Recht. Aber ich würde, um weiteren Ärger zu vermeiden, das Geld zurückschicken und der Käufer Dir den Pullover.


frager2
beantwortet von frager2 am 19. Juli 2009 18:59
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An ebay wenden!

Kommentar von Saarland60 am 19. Juli 2009 19:00

Quatsch! eBay ist nur an Provisionen interesssiert und mischt sich da nicht ein.

Kommentar von Simple_avatar7smallfrager2 am 19. Juli 2009 19:02

Ähm, ebay ist die Plattform. Sie kümmern sich darum! Dafür ist das Team schließlich da.

Kommentar von Janni1979 am 19. Juli 2009 19:04

ne Ebay kümmert sich nen Dreck draum wenn du Ärger mit dem Käufer hast.

Kommentar von Simple_avatar7smallfrager2 am 19. Juli 2009 19:04

Komischerweise haben sie es bei mir getan^^

Kommentar von justiziasgolem am 19. Juli 2009 19:06

Nein, tun Sie nicht. Es läuft ein automatisches Verfahren ab. Das höchste der Gefühle wäre eine Verwarnung oder Sperrung - was aber das Problem an sich nicht löst.

Kommentar von Simple_avatar7smallfrager2 am 19. Juli 2009 19:07

Mir haben sie aktiv weiter geholfen. Keine Ahnung warum sie es bei dir nicht getan haben^^

Kommentar von Janni1979 am 19. Juli 2009 19:13

hmm komisch also bin seit 2000 da Verkäufer und immer wenn es Ärger gab haben die sich rausgehalten. Ach vor kurzem wieder -.-

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 19. Juli 2009 19:20

Ebay hält sich raus.....Wer soll sich um die HUNDERTAUSENDEN von Fällen jährlich kümmern. Ebay bräuchte ein Stadion voller Mitarbeiter. Wer soll die bezahlen ?


anonym
beantwortet von Farseer4 am 19. Juli 2009 19:00
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Nein kann er nicht. Der Pullover wurde als getragen bzw. gebraucht eingestellt und das Bild sollte dem Käufer genug Einblick gewähren, was er da kauft.

Außerdem wird niemand wegen einem Pullover zum Anwalt rennen, weil die Anwaltskosten den Wert des Pullovers weit übersteigen.

Schönen Tag noch


romeo27
beantwortet von romeo27 am 19. Juli 2009 19:00
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der Anwalt ist sicher 5 x so teuer wie der Pullover, das wird er nicht machen !

Kommentar von Vicki am 21. Juli 2009 18:02

Es sei denn, er hat eine Rachtsschutzversicherung und seine Versicherung übernimmt den Fall. Das macht sie jedoch nur, wenn es eine Aussicht auf Prozessgewinn gibt.


LovelyLoreley
beantwortet von LovelyLoreley am 19. Juli 2009 18:59
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Wenn er den Pulli zurückschickt,kannst Du ihm das Geld erstatten und ihn nochmal reinsetzen.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 19. Juli 2009 19:03
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Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Bei einem ausdrücklich als "gebraucht" angebotenem Kleidungsstück jedenfalls kann man keine absolut makellose Neuware erwarten. Andererseits muss der Käufer sich auch nicht mit einem mottenzerfressenem Lumpen zufrieden geben.

Es hängt also davon ab, ob die Mängel an dem Kleidungsstück noch als übliche Gebrauchtspuren oder als wirkliche Mängel, die mit der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu vereinbaren sind, durchgehen.

Was die eBay-Grundsätze dazu sagen ist vollkommen egal. Es gilt das BGB.

Kommentar von Yoshi88 am 19. Juli 2009 19:06

Also der Pulli hatte keine Löcher, Laufmaschen oder sonstige Beschädigungen...wurde vlt 5mal gewaschen...sonst nichts...


Michellin
beantwortet von Michellin am 19. Juli 2009 19:01
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wenn Du das alles angegeben hast, und ein Bild dazu war, hat er Kein Recht. Er hat einen gebrauchten Artikel gekauft.fertig Es ist ja kein techn Gerät, was funktionieren sollte.Auch da hat der Kunde keine Garantie, wenn es später kaputtgeht.


witkis
beantwortet von witkis am 19. Juli 2009 19:01
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Ist denn der Pullover so viel wert? Der Anwalt muss sich ja auch lohnen. Sofern du Gerbrauchsspuren angegeben hast und seine Behauptungen wirklich unrechtens sind, musst du dir keine Sorgen machen. Dann kann er gerne mit dem Anwalt drohen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 19. Juli 2009 19:00
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er kann Dir nichts, wenn das stimmt, was Du sagst...


HerrNilson
beantwortet von HerrNilson am 19. Juli 2009 19:00
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Wenn der Pulli nicht beschädigt und verwaschen ist, mach Dir keine Gedanken.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 19. Juli 2009 19:01
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Ebaygrundsätze haben damit nun nix zu tun. Der Vertrag wurde zwischen dir und dem Käufer geschlossen. Mit nem Anwalt kann der natürlich kommen ob er es macht oder recht hat ist nun eine andere Sache.

War der Pulli den beschädigt ? und war er ausgewaschen ? Wenn ja hättest du es angeben müssen.


anonym
beantwortet von glamour2009 am 8. Dezember 2009 16:15
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hallo MARIO, Du schreibst, dass die Kanzlei-Singewald für Dich schon Abmahnungen beantwortet haben.

Viel musstest Du denn beim Anwalt zahlen? ich muss über 500 EUR zahlen, ist das nicht viel für einen Brief? danke im Voraus


anonym
beantwortet von mario22 am 30. November 2009 14:44
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Ich würde in solchen Angelegenheiten gleich zu den Fachleuten gehen. Eine gute Kanzlei für Ebayangelegenheiten ist z.B. www.kanzlei-singewald.de Die haben schon mehrere Abmahnungen für mich beantwortet.

Mario


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 20. Juli 2009 06:37
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Nein, Du liegst wahrscheinlich NICHT im Unrecht, aber die Frage ist, was diese Erkenntnis tatsächlich nutzt; unabhängig davon, ob die Angaben des Käufers korrekt sind oder nicht, würde ich eine Rücknahme AUSSCHLIESSLICH AUS KULANZ anbieten; Du bist NICHT dazu verpflichtet, macht aber weniger(unnötigen!) Ärger - daß der Käufer tatsächlich einen Anwalt einschaltet, wage ich bei der Summe zu bezweifeln....


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