Hallo!
Ich habe folgendes Anliegen und bräuchte mal euren Rat:
Ich habe vor fast 3 Wochen ein Handy bei eBay ersteigert. Da der Verkäufer als Versandart nur Päckchen angeboten hatte, vereinbarten wir nachträglich versicherten Versand, welchem er auch zustimmte. Nun habe ich aber das Handy bis dato nicht erhalten, obwohl er es vor knapp 2 Wochen abgeschickt haben will. Das kann er jedoch nicht nachweisen, da er angeblich die Quittung verloren hat. Gestern teilte mir der eBayer mit, dass er erst einen Nachforschungsantrag bei der DHL gestellt hat und ich erst dann mein Geld wieder bekomme wenn DHL den Fehler eingesteht und den Verlust erstattet. Muss ich mich damit abfinden und so lange warten bis sich DHL ausgemehrt hat, oder kann ich auf sofortige Rückerstattung bestehen?
Vielen Dank für eure Antworten!

klingt schon seltsam das er die quittung verloren wie will er dann die sendung nachverfolgen lassen

Wie will er denn die Sendung nachverfolgen lassen, wenn er keine Quittung und damit keine Sendungsnummer hat? Wende Dich dringend an den Ebay-Käuferschutz!
Ja, dass habe ich bereits getan. Nur eBay macht da leider nicht viel..
Hoshie am 14. Dezember 2008 14:46 Die wenden sich erst mal an den Verkäufer und bitten um eine Stellungnahme. Das kann noch ein wenig dauern, ehe sich da was bewegt. :-(
Also wieder mal ein unverschämter Verkäufer...leider gibt es etliche davon... Wenn ich etwas per versichertem Versand schicke, dann teile ich dem Käufer die Paketnummer per Email mit....
Melde den Typ bei Ebay, allerdings wird da nicht viel passieren...LEIDER!
Ich würde im übrigen auch aufpassen, ob er eventuell das Telefon wieder im Netz anbietet und auf jeden Fall seine Adresse über Ebay anfordern, vielleicht kannst du ihn dadurch etwas einschüchtern!

Ich empfehle Dir folgende Vorgehensweise:
gehe auf Kundendienst kontaktieren
eBay kannst du vergessen, die helfen in keiner Weise weiter (wie sollten sie auch?). Setze den Verkäufer in Verzug und fordere ihn auf, spätestens innerhalb der nächsten 8 Werktage die bezahlte Ware zu liefern oder dir deine Zahlung zurück zu erstatten. Dass zwischen euch - abweichend von der angebotenen Versandart - ein versicherter Versand angeboten wurde, kannst du wohl nachweisen. Weise ihn weiter darauf hin, dass du nach ergebnislosem Ablauf dieser 8tägigen Frist sowohl deine Forderung gerichtlich geltend machen als auch Strafanzeige wegen Betrugsverdachts erstatten wirst.
Hallo Also Päckchen ist immer schwierig! Warum versendet man denn nicht mit Hermes! kostet fast genauso viel...
Ich habe diese Zettel auch schon ein paar Mal verloren...Unmöglich ist das nicht! Warte doch erst mal ab...!
Er kann ja auch nicht sicher sein...das Du das Handy nicht bekommen hast..und dabei hast du es....woher soll er es wissen...schau dir die Bewertungen an..da kannst Du schon so ungefähr sehen ob er ein "guter" ist...
Ich habe mir jetzt für 12 Euro ein Sagem v-56 Handy von Ebay gekauft...Super Teil..für das Geld..habe ich jetzt "schach" raufgezogen...läuft gut... Das kann man bei billigen neuen Handys nicht so einfach dafür bekommen..daher habe ich mir dieses ausgesucht...
Gruß
Frage bitte richtig lesen! Er hat nach eigener Aussage per Paket versendet..

Du kannst deine Bank anweisen den betrag zurückzuüberweisen. Alle rechtlichen Folgen kommen dann auf dich zu, aber das Geld hast du auf jeden fall wieder.
Das mag sein, kostet aber wieder ne Menge.
Das ist unmöglich, wenn per Überweisung gezahlt wurde und das Geld bereits auf einem anderen Konto verbucht wurde.
Parademix am 14. Dezember 2008 16:42 Ich hatte einmal den Fall, bei mir wars kostenlos möglich. PUNKT. Die Bank war übrigens die Sparkasse.
Wenn es ein privater Verkäufer ist, endet seine Haftung mit der Abgabe der Ware beim Versender. Aber genau das muss er Dir eben auch nachweisen! Bei einem gewerblichen Verkäufer endet die Haftung erst mit der Ankunft der Ware beim Kunden. Wie sehen denn die Bewertungen diese Typen aus? Mache Dich doch ein bißchen schlau, zitiere den ein oder anderen Gesetzestextteil, bleibe freundlich aber bestimmt, setze ihm eine Frist und drohe mit dem Anwalt! Bei einem Handy wird es sich ja auch um ein paar Euro handeln, da würde ich keine Zicken mit mir machen lassen. Sag ihm ganz klar, wenn das Handy nicht bis zum Datum X da ist, hat er bis Datum X Zeit, das Geld zu erstatten. Ansonsten gibt es sofort eine Anzeige bzw. die Sache zum Anwalt. Meist reicht das ja und das kannst Du nur hoffen! Viel Erfolg!!
Danke für deine Antwort, aber das ist mir alles klar. Wir hatten, wie gesagt, nachträglich Versand per versicherten Paket vereinbart. Wenn er jetzt trotzdem per Päckchen versendet hat, hat er entgegen unserer Vereinbarung gehandelt und muss für den entstandenen Schaden haften. Ich habe den VK bereits eine Frist gesetzt, die er nach eigener Aussage nicht einhalten wird, da er der Meinung ist das wir nun im selben Boot sitzen und ich auf mein Geld warten soll.
Die Aussage, das Geld zurück zu holen ist völliger Quatsch! Das geht nur, wenn das Geld per Abbuchungsauftrag eingezogen wurde und nicht bei einer Überweisung, PUNKT! Kostet außerdem auch nichts!
Da muss ich dich berichtigen. Einige Banken bieten an, selbst getätigte Überweisungen zurück zu holen. Das muss man jedoch bei der Bank beantragen und kostet bei meiner Bank z.B. 15 Euro (Berliner Sparkasse)
DH! Das frage ich mich auch!
Istt schon komisch und sieht sehr nach Betrugsversuch aus, deshalb,wie in meiner Antwort vorgehen.