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eBayer verweigert Rückzahlung..

gefragt von SunSeeker2001SunSeeker2001 am 14.12.2008 um 14:40 Uhr

Hallo!

Ich habe folgendes Anliegen und bräuchte mal euren Rat:

Ich habe vor fast 3 Wochen ein Handy bei eBay ersteigert. Da der Verkäufer als Versandart nur Päckchen angeboten hatte, vereinbarten wir nachträglich versicherten Versand, welchem er auch zustimmte. Nun habe ich aber das Handy bis dato nicht erhalten, obwohl er es vor knapp 2 Wochen abgeschickt haben will. Das kann er jedoch nicht nachweisen, da er angeblich die Quittung verloren hat. Gestern teilte mir der eBayer mit, dass er erst einen Nachforschungsantrag bei der DHL gestellt hat und ich erst dann mein Geld wieder bekomme wenn DHL den Fehler eingesteht und den Verlust erstattet. Muss ich mich damit abfinden und so lange warten bis sich DHL ausgemehrt hat, oder kann ich auf sofortige Rückerstattung bestehen?

Vielen Dank für eure Antworten!


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simikra
beantwortet von simikra am 14. Dezember 2008 14:42
3x
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klingt schon seltsam das er die quittung verloren wie will er dann die sendung nachverfolgen lassen

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 14. Dezember 2008 14:44

DH! Das frage ich mich auch!

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 14. Dezember 2008 14:59

Istt schon komisch und sieht sehr nach Betrugsversuch aus, deshalb,wie in meiner Antwort vorgehen.


Hoshie
beantwortet von Hoshie am 14. Dezember 2008 14:43
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Wie will er denn die Sendung nachverfolgen lassen, wenn er keine Quittung und damit keine Sendungsnummer hat? Wende Dich dringend an den Ebay-Käuferschutz!

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 14. Dezember 2008 14:44

Ja, dass habe ich bereits getan. Nur eBay macht da leider nicht viel..

Kommentar von D3a1b7c8ec587188781f00bbdcf41bcdsmallHoshie am 14. Dezember 2008 14:46

Die wenden sich erst mal an den Verkäufer und bitten um eine Stellungnahme. Das kann noch ein wenig dauern, ehe sich da was bewegt. :-(


regideur
beantwortet von regideur am 14. Dezember 2008 14:44
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Melde ihn Ebay! An der Sache ist etwas faul!


Darkgronaddel
beantwortet von Darkgronaddel am 14. Dezember 2008 14:50
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Also wieder mal ein unverschämter Verkäufer...leider gibt es etliche davon... Wenn ich etwas per versichertem Versand schicke, dann teile ich dem Käufer die Paketnummer per Email mit....

Melde den Typ bei Ebay, allerdings wird da nicht viel passieren...LEIDER!

Ich würde im übrigen auch aufpassen, ob er eventuell das Telefon wieder im Netz anbietet und auf jeden Fall seine Adresse über Ebay anfordern, vielleicht kannst du ihn dadurch etwas einschüchtern!


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 14. Dezember 2008 14:50
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Ich empfehle Dir folgende Vorgehensweise:

gehe auf Kundendienst kontaktieren

  • Link: Artikel nicht erhalten - Verkäufer melden !

anonym
beantwortet von Saarland60 am 14. Dezember 2008 15:51
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eBay kannst du vergessen, die helfen in keiner Weise weiter (wie sollten sie auch?). Setze den Verkäufer in Verzug und fordere ihn auf, spätestens innerhalb der nächsten 8 Werktage die bezahlte Ware zu liefern oder dir deine Zahlung zurück zu erstatten. Dass zwischen euch - abweichend von der angebotenen Versandart - ein versicherter Versand angeboten wurde, kannst du wohl nachweisen. Weise ihn weiter darauf hin, dass du nach ergebnislosem Ablauf dieser 8tägigen Frist sowohl deine Forderung gerichtlich geltend machen als auch Strafanzeige wegen Betrugsverdachts erstatten wirst.


anonym
beantwortet von hauegerne am 14. Dezember 2008 14:54
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Hallo Also Päckchen ist immer schwierig! Warum versendet man denn nicht mit Hermes! kostet fast genauso viel...

Ich habe diese Zettel auch schon ein paar Mal verloren...Unmöglich ist das nicht! Warte doch erst mal ab...!

Er kann ja auch nicht sicher sein...das Du das Handy nicht bekommen hast..und dabei hast du es....woher soll er es wissen...schau dir die Bewertungen an..da kannst Du schon so ungefähr sehen ob er ein "guter" ist...

Ich habe mir jetzt für 12 Euro ein Sagem v-56 Handy von Ebay gekauft...Super Teil..für das Geld..habe ich jetzt "schach" raufgezogen...läuft gut... Das kann man bei billigen neuen Handys nicht so einfach dafür bekommen..daher habe ich mir dieses ausgesucht...

Gruß

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 14. Dezember 2008 15:00

Frage bitte richtig lesen! Er hat nach eigener Aussage per Paket versendet..


Parademix
beantwortet von Parademix am 14. Dezember 2008 15:00
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Du kannst deine Bank anweisen den betrag zurückzuüberweisen. Alle rechtlichen Folgen kommen dann auf dich zu, aber das Geld hast du auf jeden fall wieder.

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 14. Dezember 2008 15:01

Das mag sein, kostet aber wieder ne Menge.

Kommentar von Saarland60 am 14. Dezember 2008 15:47

Das ist unmöglich, wenn per Überweisung gezahlt wurde und das Geld bereits auf einem anderen Konto verbucht wurde.

Kommentar von 26c37d64ceaa206a68879f0004cadbb1smallParademix am 14. Dezember 2008 16:42

Ich hatte einmal den Fall, bei mir wars kostenlos möglich. PUNKT. Die Bank war übrigens die Sparkasse.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 16. Dezember 2008 16:34
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Wenn es ein privater Verkäufer ist, endet seine Haftung mit der Abgabe der Ware beim Versender. Aber genau das muss er Dir eben auch nachweisen! Bei einem gewerblichen Verkäufer endet die Haftung erst mit der Ankunft der Ware beim Kunden. Wie sehen denn die Bewertungen diese Typen aus? Mache Dich doch ein bißchen schlau, zitiere den ein oder anderen Gesetzestextteil, bleibe freundlich aber bestimmt, setze ihm eine Frist und drohe mit dem Anwalt! Bei einem Handy wird es sich ja auch um ein paar Euro handeln, da würde ich keine Zicken mit mir machen lassen. Sag ihm ganz klar, wenn das Handy nicht bis zum Datum X da ist, hat er bis Datum X Zeit, das Geld zu erstatten. Ansonsten gibt es sofort eine Anzeige bzw. die Sache zum Anwalt. Meist reicht das ja und das kannst Du nur hoffen! Viel Erfolg!!

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 17. Dezember 2008 03:28

Danke für deine Antwort, aber das ist mir alles klar. Wir hatten, wie gesagt, nachträglich Versand per versicherten Paket vereinbart. Wenn er jetzt trotzdem per Päckchen versendet hat, hat er entgegen unserer Vereinbarung gehandelt und muss für den entstandenen Schaden haften. Ich habe den VK bereits eine Frist gesetzt, die er nach eigener Aussage nicht einhalten wird, da er der Meinung ist das wir nun im selben Boot sitzen und ich auf mein Geld warten soll.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 16. Dezember 2008 16:36
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Die Aussage, das Geld zurück zu holen ist völliger Quatsch! Das geht nur, wenn das Geld per Abbuchungsauftrag eingezogen wurde und nicht bei einer Überweisung, PUNKT! Kostet außerdem auch nichts!

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 17. Dezember 2008 03:29

Da muss ich dich berichtigen. Einige Banken bieten an, selbst getätigte Überweisungen zurück zu holen. Das muss man jedoch bei der Bank beantragen und kostet bei meiner Bank z.B. 15 Euro (Berliner Sparkasse)


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