Was kann ich tun wenn etwa mein Monitor mit Neupreis 400€ bei ebay über bieten nur 100€ einbringt? Welche legalen Möglichkeiten habe ich? Kann ich sagen der Monitor ist kaputt gegangen durch einen Wasserschaden, zB?

Warum willst Du jetzt betrügen? Du wusstest doch vorher, auf was Du Dich einlässt.

Hast du das Prinzip eBay verstanden?
78ersven am 11. November 2008 20:15 DH

Keine! - sonst Gauner!
soone am 11. November 2008 20:16 yo

Das wäre dann nicht korrekt. Du hättest mit einem höheren Mindestgebot starten sollen. Tja, Glück für den Käufer!!
Warum hast Du denn nicht von Beginn an einen Mindestpreis angegeben????

nene, hättest den Startpreis höher ansetzen sollen

VErkauf ihn um den Preis und hacke es als Erfahrung ab. Ein zweites Mal wird es dir nicht passieren. Alles andere wäre charakterlos
Elfy7 am 11. November 2008 20:24 DH

wenn du sagst er sei kaputt und ist es nicht, ist das wohl auch illegal. Beim nächsten mal besser aufpassen oder ein höheres startgebot machen

Einen höheren Startpreis festlegen- alles andere ist Betrug!

Wenn Du bei Ebay verkaufst, mußt Du dich an die vertraglich vereinbarten Regeln halten. alles andere ist verboten und unfair dem Käufer gegenüber

Sie haben sich auf die Ebay-Spielregeln eingelassen und müssen nun den Monitor, so wie er in der Artikelbeschreibung steht (also heil und unbeschädigt) an den Meistbietenden herausgeben.
Man nennt das bis hierher Verpflichtungsgeschäft. Der Käufer hat sich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen und Sie haben sich bereits verpflichtet den Monitor herauszugeben. Aus der Nummer kommen Sie legal nicht raus.
Nebenbei bemerkt: Der Neupreis spielt gar keine Rolle. Sie haben ja einen gebrauchten Monitor verkauft. Seien Sie froh, dass sie 100 Euro bekommen und denken Sie lieber nicht an Betrug.

Das Prinzip von ebay lautet nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Vor allem aber: Die Hand aufhalten.
Die idyllischen Flohmarktzeiten sind bei ebay längst passé - money rules! Geh den Weg, den ebay Dir ermöglicht. Schade für den Höchstbieter, doch das System ist nicht ohne Grund so.
p.s.: Ist alles nicht meine Meinung, sondern von ebay so geschaffen.

Wenn der Monitor zerstört wird, solange er sich in Deinem Verfügungsbereich befindet, haftest Du entsprechend; hier also hättest Du einen Geldbetrag in Höhe des Wertes zu leisten. (Abgesehen davon, daß das VORTÄUSCHEN eines Wasserschadens nicht gerade ein Musterbeispiel legalen Verhaltens ist.)
Um hier mal alle wieder zu beruhigen: gab noch keine Gebote und ich hab nen Mindestpreis dazugeändert. Aber das mit Bekannten bieten lassen ist ne gute Idee. Und da kann man wirklich nicht rumjammern. Überboten ist überboten xD
heinmueck am 11. November 2008 20:26 Einen Bekannten ein Scheingebot abgeben lassen ist keine gute Idee. Sie sollten die Ebay-Regeln nochmal lesen und nicht in den Kategorien Täuschen und Manipulieren denken.
Wenne am 11. November 2008 20:42 Scheinangebote zu machen um den Preis hoch zu treiben (zu manipulieren) ist natürlich nicht richtig.
Das 'Retten' eines Artikels vor einem viel zu niedrigen Preis (und diesen also immer noch zu haben!) ist sicherlich unfair dem vorher meistbietenden - aber das wird bei Ebay wohl öfter gemacht als man glaubt!

Wenn Du den Startpreis auf 1€ festgelegt hast musst Du mit sowas rechnen. Anzeige in die Lokalzeitung hätte wahrscheinlich mehr gebracht. Jetzt musst du dadurch...
Manche sagen ihrem besten Freund er solle drei Minuten vor Schluss das bieten, was sie eigentlich haben wollen, andere befolgen Deine eigene Idee und ertränken ihr Elektroschnäppchen oder fahren die Rostkarre noch schnell an die Wand.. alles illegal. Wenn Du dort etwas ersteigerst willst Du auch ein Schnäppchen machen, warum gönnst Du es den anderen nicht?

Hmmmmm - ich hab mal für einen Kumpel dessen Autoradio ersteigert da es viel zu wenig gebracht hätte. Natürlich hat er die Ebay-Gebühren zahlen müssen - das andere war dann nur ein kurzes Grinsen.
Das Teil hat er dann später privat verkauft und mehr dafür gekriegt.
;-)
Wenne am 11. November 2008 20:22 Natürlich haben wir bis kurz vor Schluss der Auktion gewartet ob nicht doch noch einer bieten will.
Auch der bis dahin meistbietende ist nicht mehr drüber gegangen - hat's wohl gar nicht verfolgt.

Nein, verkauft ist verkauft...wenn in dem moment halt niemand Interesse hatte...Pech gehabt! P.S. Natürlich kannst du das behaupten, ist aber nicht legal...