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Ebay: Zu niedrigen Preis erzielt: Welche legalen Möglichkeiten um Handel abzubrechen?

gefragt von jalla91 am 11.11.2008 um 20:13 Uhr

Was kann ich tun wenn etwa mein Monitor mit Neupreis 400€ bei ebay über bieten nur 100€ einbringt? Welche legalen Möglichkeiten habe ich? Kann ich sagen der Monitor ist kaputt gegangen durch einen Wasserschaden, zB?

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internet x 55.890 Recht x 35.144 Geld x 22.575 ebay x 5.763 Preis x 1.235 Handel x 437

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 11. November 2008 20:15
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Warum willst Du jetzt betrügen? Du wusstest doch vorher, auf was Du Dich einlässt.


soone
beantwortet von soone am 11. November 2008 20:14
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Hast du das Prinzip eBay verstanden?

Kommentar von 69261e0821ec83052d5e712bdc044a30small78ersven am 11. November 2008 20:15

DH


anonym
beantwortet von Luckygirl1985 am 11. November 2008 20:15
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Mindestpreis bei der Einstellung festlegen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. November 2008 20:15
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Keine! - sonst Gauner!

Kommentar von 2fcd534d5f017f6ef9b07aca1cd5bc2csmallsoone am 11. November 2008 20:16

yo


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 11. November 2008 20:16
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Das wäre dann nicht korrekt. Du hättest mit einem höheren Mindestgebot starten sollen. Tja, Glück für den Käufer!!


anonym
beantwortet von FridaGT am 11. November 2008 20:15
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Warum hast Du denn nicht von Beginn an einen Mindestpreis angegeben????


tommi36
beantwortet von tommi36 am 11. November 2008 20:15
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nene, hättest den Startpreis höher ansetzen sollen


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 11. November 2008 20:19
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VErkauf ihn um den Preis und hacke es als Erfahrung ab. Ein zweites Mal wird es dir nicht passieren. Alles andere wäre charakterlos

Kommentar von 4d9efea9fdeefe251c08a3f2ac53012bsmallElfy7 am 11. November 2008 20:24

DH


78ersven
beantwortet von 78ersven am 11. November 2008 20:15
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wenn du sagst er sei kaputt und ist es nicht, ist das wohl auch illegal. Beim nächsten mal besser aufpassen oder ein höheres startgebot machen


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 12. November 2008 06:33
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Einen höheren Startpreis festlegen- alles andere ist Betrug!


Tremor
beantwortet von Tremor am 11. November 2008 20:24
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Wenn Du bei Ebay verkaufst, mußt Du dich an die vertraglich vereinbarten Regeln halten. alles andere ist verboten und unfair dem Käufer gegenüber


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 11. November 2008 20:21
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Sie haben sich auf die Ebay-Spielregeln eingelassen und müssen nun den Monitor, so wie er in der Artikelbeschreibung steht (also heil und unbeschädigt) an den Meistbietenden herausgeben.

Man nennt das bis hierher Verpflichtungsgeschäft. Der Käufer hat sich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen und Sie haben sich bereits verpflichtet den Monitor herauszugeben. Aus der Nummer kommen Sie legal nicht raus.

Nebenbei bemerkt: Der Neupreis spielt gar keine Rolle. Sie haben ja einen gebrauchten Monitor verkauft. Seien Sie froh, dass sie 100 Euro bekommen und denken Sie lieber nicht an Betrug.


markus021169
beantwortet von markus021169 am 11. November 2008 20:21
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Das Prinzip von ebay lautet nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Vor allem aber: Die Hand aufhalten.

Die idyllischen Flohmarktzeiten sind bei ebay längst passé - money rules! Geh den Weg, den ebay Dir ermöglicht. Schade für den Höchstbieter, doch das System ist nicht ohne Grund so.

p.s.: Ist alles nicht meine Meinung, sondern von ebay so geschaffen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. November 2008 20:20
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Wenn der Monitor zerstört wird, solange er sich in Deinem Verfügungsbereich befindet, haftest Du entsprechend; hier also hättest Du einen Geldbetrag in Höhe des Wertes zu leisten. (Abgesehen davon, daß das VORTÄUSCHEN eines Wasserschadens nicht gerade ein Musterbeispiel legalen Verhaltens ist.)

Kommentar von jalla91 am 11. November 2008 20:23

Um hier mal alle wieder zu beruhigen: gab noch keine Gebote und ich hab nen Mindestpreis dazugeändert. Aber das mit Bekannten bieten lassen ist ne gute Idee. Und da kann man wirklich nicht rumjammern. Überboten ist überboten xD

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 11. November 2008 20:26

Einen Bekannten ein Scheingebot abgeben lassen ist keine gute Idee. Sie sollten die Ebay-Regeln nochmal lesen und nicht in den Kategorien Täuschen und Manipulieren denken.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. November 2008 20:42

Scheinangebote zu machen um den Preis hoch zu treiben (zu manipulieren) ist natürlich nicht richtig.

Das 'Retten' eines Artikels vor einem viel zu niedrigen Preis (und diesen also immer noch zu haben!) ist sicherlich unfair dem vorher meistbietenden - aber das wird bei Ebay wohl öfter gemacht als man glaubt!


Melina79
beantwortet von Melina79 am 11. November 2008 20:19
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Wenn Du den Startpreis auf 1€ festgelegt hast musst Du mit sowas rechnen. Anzeige in die Lokalzeitung hätte wahrscheinlich mehr gebracht. Jetzt musst du dadurch...


ossifan
beantwortet von ossifan am 11. November 2008 20:17
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Manche sagen ihrem besten Freund er solle drei Minuten vor Schluss das bieten, was sie eigentlich haben wollen, andere befolgen Deine eigene Idee und ertränken ihr Elektroschnäppchen oder fahren die Rostkarre noch schnell an die Wand.. alles illegal. Wenn Du dort etwas ersteigerst willst Du auch ein Schnäppchen machen, warum gönnst Du es den anderen nicht?


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. November 2008 20:17
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Hmmmmm - ich hab mal für einen Kumpel dessen Autoradio ersteigert da es viel zu wenig gebracht hätte. Natürlich hat er die Ebay-Gebühren zahlen müssen - das andere war dann nur ein kurzes Grinsen.

Das Teil hat er dann später privat verkauft und mehr dafür gekriegt.

;-)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. November 2008 20:22

Natürlich haben wir bis kurz vor Schluss der Auktion gewartet ob nicht doch noch einer bieten will.

Auch der bis dahin meistbietende ist nicht mehr drüber gegangen - hat's wohl gar nicht verfolgt.


cats4life
beantwortet von cats4life am 11. November 2008 20:15
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Nein, verkauft ist verkauft...wenn in dem moment halt niemand Interesse hatte...Pech gehabt! P.S. Natürlich kannst du das behaupten, ist aber nicht legal...


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