Ich habe mir vor meinem Urlaub ueber Ebay den Videoplayer "Crown A2" gekauft.
Leider funktioniert der Player nicht richtig, nach einigen Minuten bleibt zuerst das Bild immer haengen und danach bricht dazu der Ton noch ab und ich muss den Player neu starten.
Jetzt bin ich natuerlich in einer schwierigen Situation, weil ich noch 3 Wochen in Thailand im Urlaub bin.
Kann mir bitte jemand auf die Schnelle sagen, wie lange der Rueckgabezeitraum fuer eine Ebay-Ware ist und wie lange ich den Verkaeufer nach dem Kauf bewerten kann.
Fuer Antworten im Voraus danke schoen.
PS: Das war uebrigens ganz sicher das letzte Mal, dass ich ueber Ebay etwas gekauft habe. Bis jetzt bin ich fast nur angegangen mit diesem Sch...-Verein.

Nicht Ebay ist ein Sch....Verien , sondern dr Verkäufer
die Frage ist ganz einfach..Privatkauf..dann haste die Möhre
gewerblicher Händler..dann hast ein 14 tägiges Rückgaberecht...
Die Frage ist, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt und ob der Artikel Neu oder Gebraucht war. Ohne diese genaueren Informationen kann man eigentlich keinen abschließenden Rat geben (oder 3 Seiten über Verbraucherrecht referieren).
Falsch beim gewerblichen Verkäufer sind es mittlerweile 4 Wochen
Bei Privatverkäufer keine Rechte.
Echt, hab ich was verpasst? Wo finde ich die neue Regelung? Zum Privatverkäufer: Keine Rechte sind nicht unbedingt richtig, kommt halt auf den Inhalt des Auktionstextes an...
Also bei Händlern kann man ein 14-tägiges Rückgaberecht anwenden. Bewerten kann man glaube ich 3 Monate, aber das ist ja nicht die Lösung.

Ist der Verkäufer gewerblich oder privat? Gewerbliche Verkäufer müssen bei Fernabsatzverträgen eine Rückgabe-/ Widerrufsfrist angeben. Dies steht allerdings in den Vertragsbedingungen (die meisten geb 2 - 4 Wochen. Dazu siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html. Bewerten kannst du den Verkäufer bis 90 Tage nach der Auktion.

Kommt darauf an, ob der Verkäufer seine verkaufte Ware überhaupt zurücknimmt. Vom Gesetz her gilt eine Rückgabefrist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen, aber Ebay hat ja seine eigenen Gesetze! Wenn Du Garantie auf das Gerät hast, brauchst Du Dir ja keine Sorgen zu machen. Bewerten kannsz Du normelerweise so lange, wie die Transaktion in Deiner Liste für gekaufte Ware angezeigt wird
magura99 am 10. März 2009 16:26 Ebay macht bzw. hat keine Gesetze über Fernabsatzverträge. Die haben nur ihre engmaschigen AGB´s. Wenn es Probleme gibt, hält sich eBay auch immer schön bedeckt.

zunächst mal: eBAy kann für seine einzelne Verkäufer nichts; ansonsten sollten folgende Frage geklärt sein: hast Du bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer gekauft? Damit hängt die Frage mit dem Rückgaberecht unmittelbar zusammen- bewerten kannst Du auf jeden Fall 60 Tage nach Ende der Auktion...