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Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

gefragt von Matttes am 29.09.2009 um 7:31 Uhr

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor 2 Wochen etwas auf Ebay versteigert. Der käufer hat sich dann erstmal eine WOche nicht gemeldet und hat auch nicht gezahlt. Dann habe ich ihn aufgefordert zu bezahlen und habe auch alles bei Ebay gemeldet. Er hat dann sehr wiederwillig gezahlt und geschrieben, dass es ihm lieber wäre, wenn ich ihn vom kauf entbinden könnte, da er gerade in einer schweren finanziellen Situation steckt (Harz IV). Als das Geld ankam habe ich die Ware sofort verschickt. Nun sagt er, ich hätte ihm einen leeren Karton geschickt mit ein paar sachen drin, um das ganze zu beschweren. Er verlangt sein Geld zurück, dann würde er mir auch meinen Karton samt Inhalt zurückschicken. Ansonsten geht ER zur Polizei wegen Internetbetrugs. Er hätte dafür mehrere Zeugen, dass das Paket keine Ware enthalten hätte. Ich glaube, dass er einfach sein Geld wieder haben will und er mir auch mein Paket "mit ganzem Inhalt" (also die Ware die ich ihm geschickt habe) zurück gibt. Da kann ich wohl nix anderes machen als zustimmen, oder? Bei Ebay ist ja auch gerichtlich Hopfen und Malz verloren. Ich hätte wohl garnicht erst auf Zahlung pochen sollen damals, oder? Einfach gebühren wieder holen und wieder reinstellen.... Kennt sich da jemand aus?

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Ebay x 5.833 Käufer x 68

anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:35
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Hallo, lass dir eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das Paket wirklich leer war, unter Androhung eines Gerichtsverfahrens. In den meisten Fällen "überlegen" es sich die Käufer der "Leerkartons" die Sache dann nochmals anders.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:38

Er wohnt nur 100 km von mir entfernt, und meinte, ich könnte den Karton auch bei Ihm abholen und wir könnten Geld und Karton austauschen. Er würde auch die 10 Euro Sprit gebühren übernehmen....

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 29. September 2009 07:39

Warum sollte er Spritkosten übernehmen, wenn er doch "betrogen" wurde... ???

Kommentar von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:43

Lass dich darauf auf gar keinen Fall ein. Klagedrohung wirkt in fast allen Fällen. Zahl kein Geld zurück! Diese Masche ist wirklich das letzte Mittel, mit dem viele versuchen wieder aus einem Kauf zu kommen.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:53

Dazu meine Frage: IST ein Ebaykauf jetzt überhaupt rechtskräftig. Habe vor kurzem von einem Urteil gehört, dass Geschäfte per Email nicht bindend sind und man sich nach dem Verkauf per Fax oder Brief an den Käufer wenden soll.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:56

Das Geschäft ist bindend. Auch mündlich geschlossene Verträge sind bindend. Ebay hat zwar einen Käuferschutz, aber als Verkäufer musst du auf Rechtswegen zu deinen Recht kommen. Du hast ja das Geld. Du kannst auch abwarten, wie der Kunde reagiert - ob er wirklich sein Geld einklagt. Bestehe aber auf jeden Fall auf der eidesstattlichen Erklärung. Das ist sehr wichtig in einem späteren Gerichtsverfahren - und als Abschreckung.

Kommentar von Simple_avatar8smallmulan72 am 29. September 2009 07:56

Meisst hilft da schon wenn du sagst: ok du willst es nicht anders dann übergebe ich die Sachen meinem Anwalt ich will mich damit nicht rum ärgern. Dann kneiffen eh schon alle weils sie angst vor den Anwälten haben. Außerdem sieht man ja an deinen Bewertungen das du eine ehrliche haut bist (hoffentlich bzw gehe ich mal davon aus)


anonym
beantwortet von Saarland60 am 29. September 2009 07:47
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Erpressung? Vortäuschung einer Straftat? Nicht darauf einlassen!

Wenn Du die Ware ordnungsgemäß verschickt hast, gibt es keinen Grund, einem Gauner nachzugeben.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:50

Aber mein Hauptproblem ist ja, wer ist in der Beweispflicht. Klar habe ich seine Emails noch. Aber die Beweisen ja nichts. Ich kann ja theoretisch wirklich nur einen leeren Karton verschickt haben, aus "Rache" weils so lange gedauert hat.

Kommentar von Saarland60 am 29. September 2009 07:59

In der Beweispflicht bist Du, da der Empfänger angeblich Zeugen benennen kann. Du brauchst also ebenfalls einen Zeugen, der Dir beim Einpacken geholfen hat.

Ich würde hier gar nicht erst lange warten, sondern gleich Strafantrag gegen den Empfänger stellen. In dem Fall wird er - aus staatsanwaltlicher Sicht - zum Beschuldigten und Du automatisch zum Zeugen, was Deine Position verbessert. Und wenn Du scharf nachdenkst, fällt Dir vielleicht wieder ein, dass ja doch ein zuverlässiger Mensch dabei war, als Du die Ware ordnungsgemäß verpackt hast.

Man kann natürlich auch alles einfach ruhen lassen in der Hoffnung, dass nichts weiter passiert und die Androhungen nur geblufft waren. Kann gut gehen, aber auch nicht.


Skynoby
beantwortet von Skynoby am 29. September 2009 07:34
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Ich würde dem nicht nachgeben.
Der wird dir einen leeren Karton zurückschicken, ansonsten hättest du ja den Gegenbeweis.
Hast du Zeugen, dass du die Waren in den Karton gepackt hast?
Das hätte er sich vorher überlegen sollen, ob sein Hartz IV ausreicht...
Schreib ihm doch, dass du genauso Zeugen hast, dass du die Ware eingepackt hast.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 30. September 2009 09:09
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Das sieht mir ganz nach versuchtem Betrug aus. Lasse Dich von solch haltlosen Drohungen nicht einlullen.
Drucke alle seine Aussagen fein säuberlich aus, dann hast Du immer die Beweislage gesichert. Notiere Dir ggf. auch telefonische Aussagen. Und sichere alles weitere Handeln durch zeugen ab.

Aber ich denke, der will nur "schnorren" und versuchtes einfach frech.

Melde den Vorfall auf jeden Fall Ebay!!!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 29. September 2009 07:42
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also ich denke mal, das ist überprüfbar, ob die Dosen, die er ggf. als Beweismittel vorlegen müßte z.B. Fingerabdrücke von dir enthalten. Aber daß man so etwas bei so einem Objekt überhaupt untersucht, ist eh nur der Fall, wenn es ganz hart kommt. Aber dann wärst du auf der sicheren Seite. Sag ihm klar, daß du ihm die Ware geschickt hast und wenn, soll er dich verklagen. Ich glaube, dann gibt er Ruhe. Ich denke mal, er wird niemanden zu einer Falschaussage vor Gericht zwingen. Und du kannst ja darlegen, daß er vorher schon vom Kauf zurücktreten wollte usw. Hast es ja sogar mit ebay geregelt. Das spricht alles für dich. Und wenn es zu einem Prozeß kommen sollte, nimm dir einfach einen Anwalt, der weiß schon, was er den Zeugen für Fragen stellen muß, damit rauskommt, ob die die Wahrheit sagen oder nicht.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:47

Ich frage mich nur, ob sich der ganze Aufwand lohnt (zum Anwalt rennen, zur Polizei, vor Gericht...). Ich wollte ihm den Vorschlag machen, dass er bei mir vorbei kommt, das "leere" Paket übergibt, dann sein Geld bekommt und ich den Dreck wieder bei Ebay reinstelle. Da krieg ich die 200 ja wieder und die Ebaygebühren ja auch...

Kommentar von Simple_avatar8smallmulan72 am 29. September 2009 07:58

So weit kommt es eh nie. Du musst so tun als wenn dir der ganze Aufwand egal wäre. DU bist im recht


anonym
beantwortet von mig112 am 29. September 2009 07:41
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Die "Aussage gegen Aussage - Variante" gefällt mir nicht; es könnte ja sogar sein, dass der Käufer Recht hat! Das Paket wurde doch sicher versichert versendet - geht doch einfach über diesen Weg an die Post heran.

Das erscheint mir einfacher, weil ja viel passiert, auf langen Versandwegen...

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:44

Hab ich schon. Das Paket wurde unversehrt übernommen. Deshalb ist die Post aus dem Schneider. Die Post meinte auch, dass sie nicht in ein Paket sehen kann, und deshalb auch nicht dafür verantwortlich ist, wenn jemand etwas nicht versendet..


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 29. September 2009 07:38
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Komm ihm zuvor und zeige ihn direkt an. Du hast noch als Beweis die Emails das er vom Kauf ursprünglich zurücktreten wollte. Wenn er Dir so kommt könnte es auch sein das er kein unbeschriebenes Blatt bei der Polizei ist!


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 29. September 2009 07:37
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ganz billge Masche!
Hast du noch den Emailverkehr, wo er drum gebeten hat, den Kauf zu stonieren?
Das könnte ein wichtiges Indiz sein, dafür, dass er dich betrügen möchte!


miniwo
beantwortet von miniwo am 29. September 2009 07:35
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Ich würde erst mal schreiben, dass das Paket genau das enthielt, was versteigert wurde. Und dann erst mal abwarten. Viele scheuen den Gang zum Anwalt, meist aus Kostengründen. Und wenn es dann noch unbegründet ist, sowieso.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 29. September 2009 07:34
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"leeren Karton geschickt mit ein paar sachen drin" leer oder nicht leer? Hast du Zeugen, die dich beim verpacken gesehen haben? Ich glaube nicht, das er so einfach durchkommt mit seiner Geschichte. Allerdings kommt es auch auf den Betrag an, den er gezahlt hat. Ist es denn einen Streit wert? An deiner Stelle hätte ich aber evtl. nach seiner Schilderung der Geldknappheit, eher darauf verzichtet, den Handel mit ihm abzuschließen.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:35

Nein, leider nicht. er meinte es wären paar leere Deo-Dosen und Müll drin gewesen. Halt nicht die Ware. Aber wenn jetzt einfach mein Bruder sagt, er wäre dabei gewesen, dann steht doch Aussage gegen Aussage. Wer bekommt dann Recht. Normalerweise wird ja der Käufer vom Recht mehr geschützt als der Verkäufer!

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 29. September 2009 07:37
  1. glaub ich nicht dass der damit vor Gericht geht (Hartz IV),
  2. steht dann Aussage gegen Aussage, also keine Entscheidung. Du wirst nicht schuldig gesprochen, wenn Zweifel bestehen
  3. die Polizei macht gar nix, ausser dich zu befragen, falls der dich anzeigt
Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:40

Wird bei Harz IV empfängern nicht ANwalt etc. vom Staat bezahlt? -ICh kann mir aber nicht vorstellen dass das so einfach geht. Dann könnte ja jeder Internetverkäufer leere Kartons verschicken, sagen, dass jemand beim packen zugesehen hat und seelenruhig das ganze Geld einstreichen.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 29. September 2009 07:47

Ja und? Könnte andersrum jeder Empfänger behaupten und die Waren einstreichen und Geld zurückbekommen...
Als Hartz IV-Empfänger bekommt man wohl Prozesskostenbeihilfe, das bedeutet aber nicht dass die wild irgendwelche Leute "kostenlos" verklagen können.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:48

Langsam glaube ich, es wäre besser gewesen sich einfach an den 2. Bieter zu wenden und dann eben 1 Euro weniger zu bekommen...

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 29. September 2009 07:38

Nun ja, es ist verzwickt, aber wenn du ein Paket abgeschickt hast, steht da nicht das Gewicht drauf? Vielleicht könnte man daraus ja ein Indiz haben (zu leicht oder zu schwer). Wie gesagt, kommt auch auf den Wert an, ob sich ein Rechtstreit lohnt. Hast du dich schon an Ebay selbst gewandt?

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:41

Es geht um 200 Euro. Ebay hat sich an den Kunden gewandt und das wars. seitdem kommt nix mehr. Aber von Ebay selber brauchst auch nix zu erwarten. Die verwarnen den Käufer und das wars.


anonym
beantwortet von Matttes am 29. September 2009 07:34
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Ich hatte mich beim Datum verschrieben. Es ist 4 Wochen her. Nicht 2.


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