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eBay: Was wenn ein Privatverkäufer Ware in deutlich schlechterem Zustand verkauft als beschrieben?

gefragt von MrTom am 17.05.2009 um 16:53 Uhr

Noch ist nichts passiert.

Allerdings liebäugel auf eBay mit einem gebrauchten Marken-Msuikinstrument (mein absolutes Lieblingsmodell), welches dort von privat verkauft wird, angeblich in einem Zustand mit nur "sehr geringen Gebrauchsspuren". Hatte neulich mit dem Verkäufer gemailt, ob man vor dem Bieten das Instrument mal besichtigen und anspielen könnte, er darauf: Klar, gar kein Problem... Wir machten sogar einen Termin aus, aber er hatte vergessen(?), seine Anschrift dazu zu schreiben... Auf meine mehrmalige Nachfrage nach der Anschrift kam leider nie wieder Rückmeldung. Daher konnte ich das Instrument nicht testen.

Sollte entgegen der Beschreibung ein wesentlicher (verschwiegener) Mangel an dem Gerät sein, würde eine entsprechende Reparatur schnell mehrere 100 € kosten :(

Nun geht die Auktion in 1 Stunde zu Ende und steht noch bei einem phantastisch niedrigen Preis. Da ich schon lange nach diesem Instrument (also genau nach diesem Modell) suche, es aber bisher immer zu teuer war, juckt es mir jetzt in den Fingern "blind" mitzubieten.

Er schreibt ausdrücklich: Da privat keinerlei Garantie oder Rücknahme... Was aber, wenn der Zustand weit von der Beschreibung abweicht? Hab ich dann DOCH Rückgaberecht (Geld zurück)?


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svanny
beantwortet von svanny am 17. Mai 2009 16:55
2x
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Wenn die Beschreibung erheblich abweicht, dann ist es Betrug und eine Straftat. Wenn der Verkäufer schlau ist, nimmt er das Instrument dann freiwillig zurück um einer Anzeige von dir zu entgehen.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 17. Mai 2009 17:58

Jepp, sowas nennt man arglistige Täuschung. Muss man aber juristisch abklären ob das da zutrifft.


birkner
beantwortet von birkner am 17. Mai 2009 16:56
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Du kaufst das, was dort angegeben ist. Wenn du etwas anderes zB. mit starken Gebrauchsspuren bekommst schickst du es zurück-Keine Frage!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 17. Mai 2009 16:55
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"sehr geringe Gebrauchsspuren" ist eine Zusicherung, unterm Strich aber Wischiwaschi. Wenn das Instument stark lädiert ist, bist du zwar im Recht, aber hast du wirklich Lust, Zeit in das Verfahren zu investieren und Hunderte von Euro vorzustrecken, die du wahrscheinlich aufgrund eines zahlungsunfähigen Verkäufers nie wiedersiehst?

Wenn er es dich nicht testen lässt, sollte dir das zu denken geben.

Biete ruhig mit, aber heul dann nicht hier herum, dass du dich betrogen fühlst.


princAss
beantwortet von princAss am 17. Mai 2009 16:55
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der gegenstand muß mit der beschreibung übereinstimmen!


kandana
beantwortet von kandana am 17. Mai 2009 16:59
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Es gibt doch bei Ebay diese Funktion (weiß leider nicht, wie die heißt), bei der man das Geld praktisch an Ebay zahlt und erst wenn Käufer und Verkäufer signalisieren, dass alles okay ist, bekommt der Verkäufer das Geld.


Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:00

Das nennt sich PayPal und muss vom Verkäufer als Zahlungsmethode angeboten werden.

Kommentar von D37897601f5b14543ba6516bfa2213desmallkandana am 17. Mai 2009 17:11

War es doch Paypal... Ich wollte es nicht schreiben, weil ich nicht sicher war. Danke. Bei teureren Sachen wird das doch meist angeboten, es stellt ja auch eine Sicherheit für den Verkäufer dar. Sollte er das abelehnen, käme mir das komisch vor.


anonym
beantwortet von Ruedi am 17. Mai 2009 16:59
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Wenn er nur "keine Garantie/Rücknahme" oder so geschrieben hat, bist Du auf der sicheren Seite - jedenfalls wenn es auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Nur wenn da steht: "Keinerlei Gewährleistung" o.ä. könnte es problematisch werden.

Du hast auf jeden Fall Rechte, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Das zu beweisen könnte unter Umständen schwer werden, aber nach Deiner Schilderung - die eMails wirst Du ja sicher noch haben - sollte es keine Probleme geben.

Ich würde an Deiner Stelle zuschlagen, sofern Du im schlimmsten Fall eine rechtliche Konfrontation nicht scheuen würdest.

Alle Angaben ohne Gewähr!


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 17. Mai 2009 18:04
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Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nur bei gewerblichen Verkäufern. Privat kann man nur etwas erreichen wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, also auch nachgewiesen werden kann das es vorsätzlich ist. Sollte man vorher juristisch abklären. Man könnte auf folgendem Link nach einer ähnlichen Frage stöbern oder dort z.B. eine Frage danach stellen und so 20 Euro für die Beantwortung der Frage bieten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

Kommt noch dazu, das man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann. Da Du Prozess-/Anwaltskosten vorstrecken musst, besteht die Gefahr das Du es nicht wieder bekommst.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 18. Mai 2009 06:37
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Wofür hast Du dich letztendlich entschieden???

Kommentar von MrTom am 18. Mai 2009 13:20

Ich habe letztlich mitgeboten, aber "nur" für 100 €, die wären noch verkraftbar gewesen. Das Teil ging am Ende (immer noch erstaunlich günstig) für 134 € weg, sonst normal das Doppelte (Neupreis: 639 €)...

Irgendwie war es auch seltsam, dass fast alle Bieter, die die insgesamt über 60 Gebote abgegeben, immer nur so 0 bis 3 Bewertungen hatten. Und der Verkäufer hatte erst jüngst eine deftige Negative bekommen (von einem 500er mit 100% positiv) (auf die er nicht reagiert hatte).

Das Eisen war mir zu heiß.


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