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Ebay: Was tun, wenn der Verkäufer fehlerhafte Ware verkauft hat?

gefragt von miketkr am 15.06.2009 um 19:40 Uhr

Was kann ich tun, wenn mir ein Verkäufer fehlerhafte Ware verkauft hat? Im konkreten Fall habe ich zwei Fotobjektive per "sofort-kaufen" ersteigert. Im Angebotstext stand "kaum gebraucht". Die Objektive waren aber in einem sehr schlechten Zustand und sind im Prinzip unbrauchbar. Der Verkäufer weigert sich, den Kauf rückgängig zu machen. Was empfielt sich da (außer in Zukunft vorsichtiger zu sein)?

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Recht x 35.304 ebay x 5.850 Wirtschaft x 2.681

marijo2
beantwortet von marijo2 am 15. Juni 2009 19:42
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Via PayPal kaufen, dann ist der Kauf uneingeschränkt abgesichert. Wenn der Verkäufer aber ein gewerblicher ist, hast du auf jeden Fall Widerrufsrecht!


lenno
beantwortet von lenno am 15. Juni 2009 19:41
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Drohe ihm damit ihn bei Ebay anzuschwärzen und ihn Anzuzeigen. Wenn er dann nichts macht wirst du dein Geld nicht wiederbekommen. Du kannst allerdings versuchen in sperren zu lassen.

Kommentar von A36a176411ce1448d2a5cd3259f9729fsmallmarijo2 am 15. Juni 2009 19:42

nach ebay-Richtlinie ist drohen untersagt.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 15. Juni 2009 19:42

Anzeigen....looooooooooool

Kommentar von Cf42ab0a23035ec1f631abe8c9643390smalllenno am 15. Juni 2009 20:14

@whopper habe geschrieben mit anzeige drohen @marijo2 falsche artikelbeschreibung ist nach ebay auch verboten


vitessa
beantwortet von vitessa am 15. Juni 2009 19:41
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Beschwer dich über ebay!


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 24. September 2009 10:44
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Bei Ebay melden.


eab204
beantwortet von eab204 am 16. Juni 2009 07:42
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Zwei Fälle müssen unterschiedet werden:

1) Der Verkäufer ist gutwillig und hat den Mangel selbst nicht bemerkt, dann wird er die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder aber den Kaufpreis reduzieren. Damit ist die Sache erledigt.

2) (wie offenbar hier): Der Verkäufer ist nicht gutwillig, er hat bewußt eine schlechte Ware hochgeprießen und seinen Käufer angeschmiert. Hier bleibt nur eines: Den von ebay gezeigten Weg der Reklamation konsequent gehen und dem Menschen, der offenbar betrügen will, mit aller Schärfe das Handwerk legen. Solche Typen gehören an keinen Markt!


onomant
beantwortet von onomant am 15. Juni 2009 19:47
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Die obigen Tpss nutzen. An sonsten hast du leider pech gehabt.


Maehlissa888
beantwortet von Maehlissa888 am 15. Juni 2009 19:45
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Setz Dich sofort mit Ebay in Verbindung.Ich hatte das auch schonmal!!!Bewertung noch nicht abgeben sonst kannst nicht mehr drauf schreiben

Kommentar von miketkr am 15. Juni 2009 19:54

Ich habe den Fall schon bei ebay gemeldet (das ging nach 10 Tagen ab Auktionsende). Übrigens waren es 2 Auktionen, bei denen ich "sofort-kaufen" gemacht habe. Der Verkäufer ist übrigens privat, nicht gewerblich. Im Angebotstext steht kein sog. "EU-Zusatz", auch kein sonstiger Text.


anonym
beantwortet von Pammie am 15. Juni 2009 19:44
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ebay informieren

Kommentar von miketkr am 15. Juni 2009 19:58

"ebay informieren": Meinst du damit die Option "Problem klären"? Eine andere Möglichkeit scheint es nicht zu geben...


konny27
beantwortet von konny27 am 15. Juni 2009 19:44
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Wende dich an Ebay,aber Ebay ist schon lang nicht mehr was es mal war


anonym
beantwortet von Default am 15. Juni 2009 19:43
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  • Schlechte Bewertung

  • Ebay bescheid sagen

  • abhängig vom Kaufpreis, Anwalt einschalten - denn Ware entsprach nicht der Beschreibung.


xXxak2oo7xXx
beantwortet von xXxak2oo7xXx am 15. Juni 2009 19:41
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kannste nichts gegen machen wenn in seiner beschreibung stand das es keine rückgabe garantie gibt dann gehts auch nicht, und wenn da garnichts stand dan beschwer dich bei den ebay leuten

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 15. Juni 2009 19:43

Auch ein Privatverkäufer muss den Kauf rückgängig machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht!


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 15. Juni 2009 19:41
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Schlechte Bewertung abgeben und Faust im Sack machen ;)


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