Was kann ich tun, wenn mir ein Verkäufer fehlerhafte Ware verkauft hat? Im konkreten Fall habe ich zwei Fotobjektive per "sofort-kaufen" ersteigert. Im Angebotstext stand "kaum gebraucht". Die Objektive waren aber in einem sehr schlechten Zustand und sind im Prinzip unbrauchbar. Der Verkäufer weigert sich, den Kauf rückgängig zu machen. Was empfielt sich da (außer in Zukunft vorsichtiger zu sein)?

Via PayPal kaufen, dann ist der Kauf uneingeschränkt abgesichert. Wenn der Verkäufer aber ein gewerblicher ist, hast du auf jeden Fall Widerrufsrecht!

Drohe ihm damit ihn bei Ebay anzuschwärzen und ihn Anzuzeigen. Wenn er dann nichts macht wirst du dein Geld nicht wiederbekommen. Du kannst allerdings versuchen in sperren zu lassen.
marijo2 am 15. Juni 2009 19:42 nach ebay-Richtlinie ist drohen untersagt.
Zwei Fälle müssen unterschiedet werden:
1) Der Verkäufer ist gutwillig und hat den Mangel selbst nicht bemerkt, dann wird er die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder aber den Kaufpreis reduzieren. Damit ist die Sache erledigt.
2) (wie offenbar hier): Der Verkäufer ist nicht gutwillig, er hat bewußt eine schlechte Ware hochgeprießen und seinen Käufer angeschmiert. Hier bleibt nur eines: Den von ebay gezeigten Weg der Reklamation konsequent gehen und dem Menschen, der offenbar betrügen will, mit aller Schärfe das Handwerk legen. Solche Typen gehören an keinen Markt!

Die obigen Tpss nutzen. An sonsten hast du leider pech gehabt.
Setz Dich sofort mit Ebay in Verbindung.Ich hatte das auch schonmal!!!Bewertung noch nicht abgeben sonst kannst nicht mehr drauf schreiben
Ich habe den Fall schon bei ebay gemeldet (das ging nach 10 Tagen ab Auktionsende). Übrigens waren es 2 Auktionen, bei denen ich "sofort-kaufen" gemacht habe. Der Verkäufer ist übrigens privat, nicht gewerblich. Im Angebotstext steht kein sog. "EU-Zusatz", auch kein sonstiger Text.
ebay informieren
"ebay informieren": Meinst du damit die Option "Problem klären"? Eine andere Möglichkeit scheint es nicht zu geben...
Wende dich an Ebay,aber Ebay ist schon lang nicht mehr was es mal war
Schlechte Bewertung
Ebay bescheid sagen
abhängig vom Kaufpreis, Anwalt einschalten - denn Ware entsprach nicht der Beschreibung.

kannste nichts gegen machen wenn in seiner beschreibung stand das es keine rückgabe garantie gibt dann gehts auch nicht, und wenn da garnichts stand dan beschwer dich bei den ebay leuten
vitessa am 15. Juni 2009 19:43 Auch ein Privatverkäufer muss den Kauf rückgängig machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht!

Schlechte Bewertung abgeben und Faust im Sack machen ;)