Janina1304 am 18.09.2009 um 19:08 Uhr
Ich habe vor einer weile einen Artikel bei Ebay verkauft einen Porzellan Engel von Goebel. Ich habe ihn gut verpackt und weg geschickt , zwei Tage später Spät Abend bekomme ich eine E-Mail der Engel sei kaputt angekommen.
Daraufhin sagte ich sie möchte mir denn Engel wieder zurück schicken denn das Paket war versichert.Ich gab das DHL Paket der Post das sie es überprüfen möchten. Sie schickten mir das Paket mit einen Brief zurück. Wo drin stand:
Das der Artikel nicht bei dem Transport zu Bruch gegangen sein kann, denn die Bruch spüren waren so als wer der Artikel raus genommen worden und ist un gekippt. sonst wäre der Artikel in ein paar teile gebrochen doch er war in zwei Teile und einer der Flügel war ab als wäre er darauf gefallen.
Was kann ich jetzt tun der Käufer möchte das Geld nun zurück. Es war nicht durch mein verschulden.
Danke

Bei einem privaten Handel wird Umtausch bei Defekt per Gesetz ausgeschlossen. Es ist ja ne private Sache gewesen. Versichert war das Paketm Schreiben kopieren, dem Käufer zusenden. Persönliches Pech nennt man so was. DHL ist nur gegen Transportschäden versichert und dafür müssten äussere Spuren auf der Verpackung zu sehen sein.
wenn du versichert verschickt hast eigentlich nicht...
Janina1304 am 18. September 2009 19:13 Nun ja sie haben abgelehnt denn schaden zu ersetzen. ich kann auch denn Käufer verstehen. aber es war nicht mein verschulden. es war ein privat verkauf ohne Rücknahme und Garantie
Deine Frage ist in Teilen unverständlich. Hat die Post den Schadensersatz abgelehnt?
Janina1304 am 18. September 2009 19:11 Ja sie sagen es ist nicht durch deren Transport zu Bruch gegangen.
Lass Dich von so einem Mist nicht abspeisen. Das kann die Post unmöglich feststellen. Bestehe auf einen Schadensersatz! Schreibe eine Beschwerde an die Post. Außerdem solltest Du den Käufer vorher privat entschädigen, bevor er Dich negativ bewertet.
halbwissen du machst deinem nick ehren. schau dir erst einmal die verpackungs vorschriften der post an dann kannst du feststellen das du falsch liegst.
Ehrlich, Kommentargeber wie Du machen mich krank. Lies noch mal die Ausgangsfrage und sage mir wie Du darauf kommst, dass die Verpackungsvorschriften nicht eingehalten wurden.
"Bei einem privaten Handel wird Umtausch bei Defekt per Gesetz ausgeschlossen." - wenn ich so einen Kokolores schon lese...
da kann ich mich nur anschließen,mehr kannst nicht machen

Du kannst es so auch dem Käufer schreiben und die Geldrückgabe ablehnen. Dabei mußt Du aber bedenken, daß Du eine fürchterliche Bewertung bekommen wirst. Bleibt die Frage, was Dir lieber ist, Geld oder eine schlechte Bewertung, diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.
Janina1304 am 18. September 2009 19:19 ich mein, ich kann denn Käufer auch verstehen. aber ich habe denn Engel mir auch angeschaut und ich gebe dhl recht. denn ich konnte denn engel auch so wieder zusammen kleben das es aussieht als sei da nicht dran .
sind aber keine äußeren spuren zu sehen. ich habe denn Engel mir auch angesehen und ich gebe dhl recht denn es sieht wirklich so danach aus.