traurige am 26.02.2009 um 12:21 Uhr
Der Verkäufer hat 1,50 Euro als versand angegeben, nun habe ich den Artikel für 1 Euro gekauft und nun behauptet er das der Versand 3,90 Euro kostet weil das Buch mehr als 1 kg wiegt. Eigentlich muss ich doch nur die 1,50 Euro bezahlen. Da das im "Vertrag" so drin steht oder??? Gruß
so wie es im angebot steht, wenn nich ebay einschalten "problem klären"

so ist es...das Angobot ist verbindlich für Käufer und Verkäufer
ja, du musst nur das zahlen, was vorher angegeben war!! da hat der verkäufer wohl pech gehbat :-)

Netter Versuch von ihm. Mach Druck, Vertrag ist Vertrag. "Keine Nachverhandlung" schreiben viele Verkäufer in ihre Auktionen rein, aber es gilt natürlich immer und auch für Verkäufer.
schmara am 26. Februar 2009 12:24 würde ich auch sagen !! DH

Ja, das hätte er sich früher überlegen müssen. Hab auch einmal zu wenig Porto berechnet- da musste ich dann eben in den sauren Apfel beißen.

genau, er hätte das Buch vorher wiegen müssen
Malkia am 26. Februar 2009 13:30 ...kostet auch nur 1,40 als Büchersendung, bis 1kg sogar nur 85 Cent.
Korrektur: Bis 500 g kostet 85 Cent, bis 1000 g kostet 1,40 Euro:-)
einfach vom kauf zurücktreten, ist pech des verkäufers, wenn er selbst nicht merkt, das der artikel zu schwer oder zu groß ist. dann soll er das vorher testen und dann den versand angeben
das sind meistens so idioten, sorry für das wort, die nur mal schnell kasse machen wollen, und das buch dann doch für 1,50 versenden. die geben das dann als porto und versand an, und behaupten, das verpackungsmaterial sei sooo teuer gewesen...träne rollt...ich würde einfach gar nicht überweisen, und den kauf aufgrund dieser frechheit stornieren

Stimmt! Eine nachträgliche Erhöhung der Versandkosten ist nicht zulässig.
1.50 € Stand in der AB und die hast du auch nur zu zahlen. Der Verkäufer will natürlich nun seinen Gewinn was steigern einlassen mußt dich darauf nicht


Schau in der Auftragsbestätigung, da stehts drin, wie vile Du bezahlen gesamt mußt. Streubt er sich, überweise trotzdem den Betrag, schreib ihm ne Mail daß Du das meldest. Und dann melden mit der Kopie seiner Forderung. Dieser Vertrag ist schließlich bindent!
Hallo,
es liegt in Deinem Ermessen, ob Du das tatsächliche Porto bezahlst oder nur wie angegeben die 1,50 Euro.
Nicht jeder hat eine Briefwaage zu Hause, da kann es mal passieren, dass man sich verschätzt und erst am Schalter erfährt, dass das Buch zu schwer ist. Es steckt also nicht immer eine böse Absicht dahinter!
Wenn das Buch wirklich so schwer ist, wird ein anderer Verkäufer es auch nicht preiswerter als für 3,90 Euro verschicken können.
Ich würde also überlegen: a) Will ich das Buch unbedingt, wobei 1 Euro Kaufpreis ja kein wirklicher Preis ist. Bekäme ich es woanders zuzügl. Porto preiswerter?
Handle so, wie Du es umgekehrt gerne hättest, wenn Du z. B. als Verkäufer am Postschalter erfahren würdest, dass der Versand nicht mehr als Büchersendung für 1,50 Euro zu verschicken ist. Würdest Du den Käufer dann auch anschreiben und mitteilen, dass das tatsächliche Porto teurer ist, oder direkt auf Anhieb die Differenz aus eigener Tasche zahlen?
Du kannst auf die 1,50 Euro bestehen, aber letztendlich ist es Deine Einstellung dazu, ob Du mehr bezahlst oder nicht. Wenn Du nur die 1,50 Euro bezahlen möchtest, wäre das auch o.k.
Ich würde wohl gucken, ob der Verkäufer noch andere Sachen hat, die mir gefallen, dann würde sich das erhöhte Porto rentieren.