hallo ... wollte bei ebay eine vase verkaufne ... habe die auch getan ... jetzt wollte ich eben nochmal gucken, leider ist sie mir ebeb aber runtergefallen --> kaputt.... jetz ist diese aber natürlich schon verkauft für 247euro. welche rechte habe ich jetz? darf ich als verkäufer vom kaufvertrag zurücktreten?

ja, musst unter PROBLEM MELDEN den Punkt Artikel beschädigt oder so anklicken und es dem Käufer mitteilen. Natürlich das Geld zurück überweisen.
Aber sicher kannst Du zurücktreten, wenn der Artikel defekt ist. Als Privatverkäufer kann Dir niemand auferlegen, den Artikel neu zu beschaffen. Mache vorsichtshalber Fotos von den Scherben, falls der Käufer bzw. eBay danach fragt.
mops09 am 2. August 2009 18:48 da fragt keiner nach. Fall melden, mit Käufer mailen, Geld zurück und gut (wenn auch ärgerlich)
von mir hat eBay mal Bilder haben wollen, weil der Käufer Rabatz gemacht hat. Aber das kommt wohl auch auf den Streitwert an.
genau überweise das geld an den käufer und fertig, kann ja mal passieren !
genau deshalb kaufe ich nie bei ebay
mops09 am 2. August 2009 18:46 ich hab mir mal ein Buch gekauft und voll gefreut, bis es ankam... war eines aus dem Keller und stinkt! Mach ich auch nie wieder...

Mußt wohl, oder hast Du eine 2. Vase? Setz Dich mit dem Käufer in Verbindung.

versuche erst einmal, dem Käufer die Situation zu schildern, ob Ihr Euch irgendwie einigen könnt - für den Preis will er/sie die Bruchstücke ja wahrscheinlich nicht haben

schreib den käufer an,erklär was passiert ist und überweise das geld zurück! sollte wohl nicht das problem sein,ich gehe davon aus,du bist privater verkäufer,da hast du ja net etliche gleiche vasen..
es bleibt dir ja nichts anderes übrig. erkläre es dem käufer und überweise das geld zurück!!!

Du musst das dem Verkäufer schreiben. Kassierst womöglich eine schlechte Bewertung, mehr nicht. Natürlich Geld zurücküberweisen. Gut wäre ein Foto der kaputten Vase per Mail.

Du musst gleichwertigen Ersatz beschaffen und auf alle Fälle das Geld zurück geben, eventuell kommt sogar eine Anzeige wegen Betrug.
ich will ja jetz keine vase in einzelteilen verkaufen also nicht betrügen .... deshalb will ich es dem käufer ja sagen. wenn der jedoch drauf auf die ware besteht ... muss ich dann wertminderung leisten

auf jeden Fall erst mal mit dem Käufer in Kontakt treten, damit er nicht überweist. Dann Ebay in Kenntnis setzen, den Fall schildern.

Ja, schreibe schnell dem käufer und melde es sofort eBay. Dann hast du keine Probleme .hat der Käufer schon gezahlt, überweise zurück!