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ebay - verkaufter artikel defekt

gefragt von mariohanaman am 02.08.2009 um 18:43 Uhr

hallo ... wollte bei ebay eine vase verkaufne ... habe die auch getan ... jetzt wollte ich eben nochmal gucken, leider ist sie mir ebeb aber runtergefallen --> kaputt.... jetz ist diese aber natürlich schon verkauft für 247euro. welche rechte habe ich jetz? darf ich als verkäufer vom kaufvertrag zurücktreten?


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mops09
beantwortet von mops09 am 2. August 2009 18:45
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ja, musst unter PROBLEM MELDEN den Punkt Artikel beschädigt oder so anklicken und es dem Käufer mitteilen. Natürlich das Geld zurück überweisen.


anonym
beantwortet von Fragant am 2. August 2009 18:45
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Aber sicher kannst Du zurücktreten, wenn der Artikel defekt ist. Als Privatverkäufer kann Dir niemand auferlegen, den Artikel neu zu beschaffen. Mache vorsichtshalber Fotos von den Scherben, falls der Käufer bzw. eBay danach fragt.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. August 2009 18:48

da fragt keiner nach. Fall melden, mit Käufer mailen, Geld zurück und gut (wenn auch ärgerlich)

Kommentar von Fragant am 2. August 2009 22:23

von mir hat eBay mal Bilder haben wollen, weil der Käufer Rabatz gemacht hat. Aber das kommt wohl auch auf den Streitwert an.


anonym
beantwortet von haiko am 2. August 2009 18:48
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genau überweise das geld an den käufer und fertig, kann ja mal passieren !


anonym
beantwortet von Thiefer am 2. August 2009 18:44
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genau deshalb kaufe ich nie bei ebay

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. August 2009 18:46

ich hab mir mal ein Buch gekauft und voll gefreut, bis es ankam... war eines aus dem Keller und stinkt! Mach ich auch nie wieder...


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 2. August 2009 18:45
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Mußt wohl, oder hast Du eine 2. Vase? Setz Dich mit dem Käufer in Verbindung.


Eselin
beantwortet von Eselin am 2. August 2009 18:45
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versuche erst einmal, dem Käufer die Situation zu schildern, ob Ihr Euch irgendwie einigen könnt - für den Preis will er/sie die Bruchstücke ja wahrscheinlich nicht haben


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 2. August 2009 18:45
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schreib den käufer an,erklär was passiert ist und überweise das geld zurück! sollte wohl nicht das problem sein,ich gehe davon aus,du bist privater verkäufer,da hast du ja net etliche gleiche vasen..


anonym
beantwortet von HolderPoldy am 2. August 2009 18:45
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es bleibt dir ja nichts anderes übrig. erkläre es dem käufer und überweise das geld zurück!!!


pixilein
beantwortet von pixilein am 2. August 2009 18:45
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Du musst das dem Verkäufer schreiben. Kassierst womöglich eine schlechte Bewertung, mehr nicht. Natürlich Geld zurücküberweisen. Gut wäre ein Foto der kaputten Vase per Mail.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 2. August 2009 18:45
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Du musst gleichwertigen Ersatz beschaffen und auf alle Fälle das Geld zurück geben, eventuell kommt sogar eine Anzeige wegen Betrug.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 2. August 2009 18:47

das stimmt aber so gar nicht.

Kommentar von haiko am 2. August 2009 18:54

was für betrug ? der scherbenhaufen ist ja noch da also kann sie beweisen das es die vase auch gegeben hat.


anonym
beantwortet von mariohanaman am 2. August 2009 18:45
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ich will ja jetz keine vase in einzelteilen verkaufen also nicht betrügen .... deshalb will ich es dem käufer ja sagen. wenn der jedoch drauf auf die ware besteht ... muss ich dann wertminderung leisten


eddali
beantwortet von eddali am 2. August 2009 18:46
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auf jeden Fall erst mal mit dem Käufer in Kontakt treten, damit er nicht überweist. Dann Ebay in Kenntnis setzen, den Fall schildern.


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 2. August 2009 18:47
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Ja, schreibe schnell dem käufer und melde es sofort eBay. Dann hast du keine Probleme .hat der Käufer schon gezahlt, überweise zurück!


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