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ebay verkauf "hehlerei" & besonders schwerer diebstahl"

gefragt von pesci9999 am 07.05.2008 um 12:35 Uhr

Hallo, und zwar habe ich für einen freund ein handy bei ebay verkauft.

Die käufer meldeten sich nach erhalt des handy das dieses gestohlen sei und ihr geld zurück haben wollen.

mein freund schrieb die herrschaften an und sagte ihnen das er der verantwortlich für den verkauf sei, und er das geld zurück schicken werde wenn sie ihm eine bescheinigung der polizei schicken würden.

keine antwort mehr. heute ein brief der polizei wo ich einmal zur zeugenaussage geladen werde "besonders schwerer fall des diebstahls" und zur beschuldigten vernehmung wo als anlass hehlerei steht.

mein kumpel gibt alles zu, das ist kein problem aber bekomme ich trotzdem einen auf den deckel?


Reply


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 7. Mai 2008 12:40
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Normalerweise nicht, wenn Dein Kumpel glaubhaft versichert, daß Du der Meinung warst daß das Handy sein rechtmäßiges Eigentum ist und Du es bei eBay verkauft hast, weil er keinen Account dort hat.

Der Vorwurf der Hehlerei ist nur dann haltbar, wenn Du wußtest, daß Dein Kumpel das Ding geklaut hatte.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 7. Mai 2008 12:38
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Gehe doch erst einmal zur Vernehmung und sage was Du weißt. Wenn Du Glück hast, werden die Ermittlungen gegen Dich eingestellt und es kommt nicht zur Anklage.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Mai 2008 12:38
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Wer gestohlenen Ware verkauft macht sich der Hehlerei schuldig..das ist erstmal grundsätzlich so und da du ja dankenswerter Weise deinen Account zur Verfügung gestellt hast, wirst du wohl um ein Verfahren nicht umhinkommen. wie das allerdings ausgeht obliegt der Staatanwaltschaft und einem Richter..


anonym
beantwortet von dersvennie am 7. Mai 2008 12:38
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dein Freund hat nen Handy geklaut, du hast es bei ebay für ihn verkauft, die Käufer haben gemerkt das es gestohlen ist und nu is die Polizei eingeschaltet?

Wenn dein Freund alles zugibt und du glaubhaft nachweisen kannst das du nicht wusstest das das HAndy gestohlen war dürfteste so davon kommen.

Wenn du allerdings davon gewusst hast das es gestohlen war biste mitschuldig.


anonym
beantwortet von pesci9999 am 7. Mai 2008 12:42
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er hatte es selber von jemand anderem gekauft. ich wusste wirklich nichts davon er wohl auch nicht, er sagt aber das ich ihm den account zur verfügung gestellt habe, er die ganze abwicklung gemacht hat und das geld auch auf sein konto ging!





anonym
beantwortet von DrSeltsam am 7. Mai 2008 19:34
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Du solltest dich zu einem Fachanwalt/in für Strafrecht begeben und zwar bevor du zu einer Zeugenvernehmung gehst.

Die von dir geschilderte Story ist - bei allen "Beteuerungen" deinerseits - so milieutypisch, dass Aussagen zu ihrer Glaubwürdigkeit gar nicht mehr getroffen werden müssen.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 7. Mai 2008 12:37
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jo, da du verkauft hast. kein knast, aber bisschen eine lektion auf alle fälle.


Mautz
beantwortet von Mautz am 7. Mai 2008 12:38
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Das ist so ne Sache du müsstest beweisen können das du von nix wusstest. Und das ist wohl nicht so einfach. Aber wenn dein Kumpel schon mal alles zugibt wird er ja auch bestimmt sagen das du von nix wusstest. Und dann dürftest du auch keine Probleme bekommen.


angelela
beantwortet von angelela am 7. Mai 2008 12:38
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Wenn man es genau nimmt, dann bist Du mittäter.. Wenn Du glück hast und nen netten Polizisten erwischt, passiert Dir nix.


Taraa
beantwortet von Taraa am 7. Mai 2008 12:39
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was gibt Dein Kumpel zu? Hat er etwa einen leeren Karton verschickt? Dann bist Du meines Erachtens mit Beihilfe zur Hehlerei dran aber warte mal auf die Antwort von Hr. Richter


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 7. Mai 2008 12:39
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Nimm am besten den Kumpel mit zur Zeugenvernehmung. Dort kann er dann gleich mit die Sache aufklären.

Du wirst dann keinen auf den Deckel bekommen. Allerdings wird sich Dein Kumpel verantworten müssen.


Haaza
beantwortet von Haaza am 7. Mai 2008 12:40
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Das kann schon ein wenig Ärger geben, schließlich hast Du es ja verkauft... Egal ist dann erstmal wo Du es her hast, ein gestohlenes Handy bleibt ein gestohlenes Handy... Aber der Richter wird mit Dir sicherlich milde umgehen, gerade, wenn Dein Freund aussagt, dass das ganze auf seinem Mist gewachsen ist... Er wird dafür allerdings unter Umständen ordentlich "einen auf den Sack " bekommen...


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