Hallo, und zwar habe ich für einen freund ein handy bei ebay verkauft.
Die käufer meldeten sich nach erhalt des handy das dieses gestohlen sei und ihr geld zurück haben wollen.
mein freund schrieb die herrschaften an und sagte ihnen das er der verantwortlich für den verkauf sei, und er das geld zurück schicken werde wenn sie ihm eine bescheinigung der polizei schicken würden.
keine antwort mehr. heute ein brief der polizei wo ich einmal zur zeugenaussage geladen werde "besonders schwerer fall des diebstahls" und zur beschuldigten vernehmung wo als anlass hehlerei steht.
mein kumpel gibt alles zu, das ist kein problem aber bekomme ich trotzdem einen auf den deckel?

Normalerweise nicht, wenn Dein Kumpel glaubhaft versichert, daß Du der Meinung warst daß das Handy sein rechtmäßiges Eigentum ist und Du es bei eBay verkauft hast, weil er keinen Account dort hat.
Der Vorwurf der Hehlerei ist nur dann haltbar, wenn Du wußtest, daß Dein Kumpel das Ding geklaut hatte.

Gehe doch erst einmal zur Vernehmung und sage was Du weißt. Wenn Du Glück hast, werden die Ermittlungen gegen Dich eingestellt und es kommt nicht zur Anklage.

Wer gestohlenen Ware verkauft macht sich der Hehlerei schuldig..das ist erstmal grundsätzlich so und da du ja dankenswerter Weise deinen Account zur Verfügung gestellt hast, wirst du wohl um ein Verfahren nicht umhinkommen. wie das allerdings ausgeht obliegt der Staatanwaltschaft und einem Richter..
dein Freund hat nen Handy geklaut, du hast es bei ebay für ihn verkauft, die Käufer haben gemerkt das es gestohlen ist und nu is die Polizei eingeschaltet?
Wenn dein Freund alles zugibt und du glaubhaft nachweisen kannst das du nicht wusstest das das HAndy gestohlen war dürfteste so davon kommen.
Wenn du allerdings davon gewusst hast das es gestohlen war biste mitschuldig.
er hatte es selber von jemand anderem gekauft. ich wusste wirklich nichts davon er wohl auch nicht, er sagt aber das ich ihm den account zur verfügung gestellt habe, er die ganze abwicklung gemacht hat und das geld auch auf sein konto ging!
Du solltest dich zu einem Fachanwalt/in für Strafrecht begeben und zwar bevor du zu einer Zeugenvernehmung gehst.
Die von dir geschilderte Story ist - bei allen "Beteuerungen" deinerseits - so milieutypisch, dass Aussagen zu ihrer Glaubwürdigkeit gar nicht mehr getroffen werden müssen.
jo, da du verkauft hast. kein knast, aber bisschen eine lektion auf alle fälle.

Das ist so ne Sache du müsstest beweisen können das du von nix wusstest. Und das ist wohl nicht so einfach. Aber wenn dein Kumpel schon mal alles zugibt wird er ja auch bestimmt sagen das du von nix wusstest. Und dann dürftest du auch keine Probleme bekommen.

Wenn man es genau nimmt, dann bist Du mittäter.. Wenn Du glück hast und nen netten Polizisten erwischt, passiert Dir nix.

was gibt Dein Kumpel zu? Hat er etwa einen leeren Karton verschickt? Dann bist Du meines Erachtens mit Beihilfe zur Hehlerei dran aber warte mal auf die Antwort von Hr. Richter

Nimm am besten den Kumpel mit zur Zeugenvernehmung. Dort kann er dann gleich mit die Sache aufklären.
Du wirst dann keinen auf den Deckel bekommen. Allerdings wird sich Dein Kumpel verantworten müssen.

Das kann schon ein wenig Ärger geben, schließlich hast Du es ja verkauft... Egal ist dann erstmal wo Du es her hast, ein gestohlenes Handy bleibt ein gestohlenes Handy... Aber der Richter wird mit Dir sicherlich milde umgehen, gerade, wenn Dein Freund aussagt, dass das ganze auf seinem Mist gewachsen ist... Er wird dafür allerdings unter Umständen ordentlich "einen auf den Sack " bekommen...