Ebay Verkauf gilt bei Hart 4 als Einkommen?

5 Antworten

Ebay-Einnahmen sind nicht anrechenbar solang man nachweisen kann das man es verkauft ohne Gewinnabsichten zu haben. Heißt gewerblich. Verkauft man z.B. seine Möbel dann kann es das JobCenter normal auch nicht wegnehmen, weil der Gewinn im Grunde zu Null ist.

Anders sieht es da mit Geldgeschenken aus. Das können die einen durchaus wegnehmen. Deswegen würd ich den Herrschaften von z.B. Paypal und Co gar nichts erzählen und wenn es geht unter der Hand geben lassen/verkaufen. 

aufforderung zu einer straftat und zur erschleichung von sozialleistungen. du machst dich strafbar.

@gnarr

Das bisschen was dabei rumkommt macht den Kohl sicher nicht fett. Ich rede ja nicht von tausendenvon Euros. Theoretisch müsste man sogar Geldgeschenke von der Oma an die Kinder angeben, wenn man achso korrekt sein will und das finde ich eher eine Sauerei sondergleichen. Da ist Neid sehr unangebracht. Ein Tipp: Die wahren Schmarotzer haben einige Nullen mehr auf dem Konto und ein einzelner von denen bringt den Staat um soviel Geld wie ca. 1000 H4-Empfänger ALG2 bekommen, wenn nicht gar mehr. Von daher fühle ich mich kein bisschen schuldig. 

Diese Forderung von Arge ist um keinen Fall legitim. Denn sogar wenn sie es als einkommen sehen würden hast du trotzdem einen Freibetrag in höhe von 100 EUR, dem du ohne weiteres verdienen kannst. Außerdem ist es keine gewerbliche Tätigkeit, mit deinem Eigentum kannst du machen was du willst, solange es nicht den vorgegebenen Wert übersteigt. In deinem Fall ist es zu wenig Geld m es als Einkommen zu sehen.

Wenn du das ganze nicht gewerblich betreibst und durch den Verkauf keinen Gewinn erzielst,dann ist das kein Einkommen,sondern eine so genannte Vermögensumwandlung,weil der Verkaufsgegenstand schon in deinem Besitz war !

Anders sieht es da z.B. bei Geldüberweisungen aus,die sich dann nachweisen lassen.

Denn wenn es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt,dann kannst du pro Monat auf sonstiges Einkommen max. die 30 € Versicherungspauschale geltend machen ( ab 18 ),wenn du nicht schon anderweitig Freibeträge auf Einkommen geltend machen würdest.

Der Verkauf deines Tablets, stellt kein Einkommen dar. Du hast mit dem Verkauf auch keinen Gewinn erzielt. Das Tablet gehört zu deinem Vermögen was du in diesem Fall nur in Geld umgewandelt hast.
Anders ist das mit den Geldgeschenken auf dein PayPal Konto. Alles was über 50 Euro im Jahr ist, wird angerechnet.

nein das ist vermögensumwandlung und kein einkommen. das kann nicht als einkommen angerechnet werden. das geld deiner freunde ist natürlich einkommen und muss angerechnet werden.