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EBay-Verkäufer zahlt 181 EUR, nach Vereinbarung, nicht zurück.

gefragt von RhyzzmNBluezz am 06.08.2009 um 14:22 Uhr

Ich habe das Handy des Verkäufers für 181 EUR ersteigert. Ich habe ihm das Geld überwiesen und kurz darauf sagte er, dass ihm das Handy hingefallen und kaputt gegangen ist. Der Verkäufer machte den Vorschlag mir das Geld zurück zu überweisen, sobald seine Freundin aus dem Urlaub zurück ist, vermutlich hat sie die Vollmacht über das Konto. Am 22.7. sollte sie zurückkommen. Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und noch immer keine Überweisung und kein Kontakt. Ich habe den Beweis für die Überweisung, seine Adresse und seinen Namen. Wie hoch ist die Strafe ungefähr? Ich will kein genauen Betrag wissen, das geht auch nicht. Nur von welcher Größenordnung kann man da sprechen, 100, 300, 500, 1000 EUR?


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Ouuups
beantwortet von Ouuups am 6. August 2009 14:25
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Was meinst du denn mit Höhe der Strafe?

Du musst ebay informieren über einen nicht erhaltenen Artikel..

War versicherter Versand angegeben?


tommi36
beantwortet von tommi36 am 6. August 2009 14:25
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Du kannst beweisen, daß Du ihm das Geld überwiesen hast, aber nicht, daß er keine Ware geschickt hat. Pech gehabt. Strafe gibt es dafür keine.

Kommentar von RhyzzmNBluezz am 6. August 2009 14:27

Natürlich kann ich das beweisen, ich habe alle E-Mails von ihm noch, in denen ausdrückliche Informationen drin stehen.

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 6. August 2009 14:35

Emails zählen nicht als Beweis, da diese leicht gefälscht werden können.

Kommentar von Ca77d6b83848a179851a650ad2db5a93smallOuuups am 6. August 2009 17:30

Quatsch: Eine E-mail lässt ist sogar ein sehr gutes Beweismittel. Eine Mail steht einer Urkunde im Sinne der ZPO gleich.


knautsch
beantwortet von knautsch am 6. August 2009 14:25
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das is jetz schon die 4 frage zu dem thema und du erhälst imemr antworten, wieviel fragen sollen noch folgen?


anonym
beantwortet von RhyzzmNBluezz am 6. August 2009 14:25
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Natürlich, aber falls er das Geld immernoch nicht zurückbezahlt muss doch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werde.

Kommentar von Simple_avatar8smallJule1973 am 6. August 2009 14:28

wenn und falls sind später. Mach einen Schritt nach dem anderen und informiere erst einmal ebay.


Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 6. August 2009 14:27
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informiere ebay und die setzen sich dann mit ihm in Verbindung.

ne Geldstrafe wird er nicht bekommen



Jaunty
beantwortet von Jaunty am 6. August 2009 14:37
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Du kannst das Ebay melden als nicht erhaltenen Artikel, allerdings wird der Verkäufer nur von Ebay verwarnt. Mehr auch nicht. Wenn Du Dein Geld zurückhaben willst was ja auch normal ist und der Verkäufer meldet sich nicht mehr dann zeige ihn bei der Polizei wegen Unterschlagung an. Aber das Ganze wird ein langer Weg.


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