Frage von Maymunahh 28.12.2011

Ebay Verkäufer will von Kauf zurücktreten - darf er das?

  • Antwort von SuperBaldo 28.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein das darf der Verkäufer nicht. Besonders wegen den Feiertagen ist es doch wohl offensichtlich, dass sich die Zahlung eventuell etwas verspäten könnte. So oder so darf der Verkäufer nicht einfach sagen, dass er das nicht mehr möchte. Du hast Anspruch darauf und er muss den Artikel raus rücken. Wenn nicht, dann einfach bei eBay melden. Hättest du via Paypal gezahlt, wäre alles viel geschmeidiger sicherlich abgelaufen.

    LG

  • Antwort von chinafake 28.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

    In der Artikelbeschreibung war doch sicherlich kein Zahlungsziel genannt oder? Dann muss er zunächst eine Zahlungsfrist setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht könnte er vom Vertrag zurücktreten.

  • Antwort von erdmurmel 28.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    nein er kann nicht rechtlich gesehen zurücktreten! ebay gibt auch fristen an in denen man probleme melden kann, nach einer woche ist es viiiiel zu früh! und dann noch die feiertage... der gute herr schein etwas verärgert zu sein und versuch nun sein glück... aber überweisen sie am besten einfach schnell + bitte mit versicherten versan schicken lassen, sonst kann dieser immer noch behaupten dass er das päckchen verschikt hat und du siehst alt aus ;)

    viel glück

  • Antwort von holgerholger 28.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er kann nicht so ohne weiters zurücktreten, er muss Dir erst eine angemessene frist setzen. Wenn das geld schon unterwegs ist, kann er Dich nicht bei Ebay melden. Oder genauer. er kann Dich melden, nützt ihm aber nix, er muss die decke aber trotzdem rausrücken.

  • Antwort von hubersnet 28.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, darf er nicht. Der Kaufvertrag ist rechtlich bindend.

  • Antwort von dummwieBrot 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die decke gehört dir ! du hast anspruch auf die decke ! schreibe dem verkäufer du wirst es bei ebay melden und notfalls gerichtliche hilfe in anspruch nehmen um die herausgabe der decke einzuklagen ! will er die decke nicht schicken dann melde es bei ebay ! ob du die decke drei tage früher oder später bezahlt hast ist völlig egal !

  • Antwort von coeleste 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    GEWERBLICHE KÄUFE VERKÄUFE IM ONLINE HANDEL EBAY BEDINGUNGEN

    http://pages.ebay.de/help/sell/businessaccount.html

  • Antwort von oOMichaelOo 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, Du bist kein Gewerblicher Händler. Ebay = Kaufvertrag. KaufVERTRAG, d.h. der Käufer muss es einhalten, wen er drauf geboten hat. Es gibt da paar ausnahmen, das der Account gehackt wurde o.ä., das wird aber von eBay überprüft.

  • Antwort von Maymunahh 28.12.2011

    Danke schonmal für die vielen Antworten! Hatte leider vergessen es zu erwähnen: weder der VK noch ich sind gewerblich (falls das nen Unterschied macht).

    Werde dem VK jetzt in einer mail schreiben, dass ich mit dem Rücktritt nicht einverstanden bin und dann schauen, wie es sich weiter klärt.

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