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Ebay: Verkäufer gibt sich als privat aus, ist aber gewerblich

gefragt von yumyumyumyum am 02.06.2008 um 10:46 Uhr

Ich habe bei Ebay eine Kamera ersteigert und erhalten, die mir aber nicht gefällt. Der Verkäufer gibt als Status "privat" an, ist aber definitiv "gewerblich"(er verkauft z.B. diese Kamera neu ca.70 Mal). Bei einem gewerblichen Verkäufer könnte ich diese Kamera ja nun zurückschicken (Widerrufsrecht). Habe bei dem Verkäufer nun schon 2 mal per E-mail angefragt, ob ich sie zurückschicken kann, aber er antwortet mir nicht. In seinen Bewertungen kann ich erkennen, dass auch andere Käufer mit dieser Kamera unzufrieden sind. Hat irgendjemand Tipps, wie ich nun weiter vorgehen könnte?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. Juni 2008 10:53
3x
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  1. Melde diesen Verkäufer bei eBay

  2. Schreibe diesem Typen, dass du ihn beim Finanzamt melden wirst, wenn er den Kauf nicht rückgängig macht.

  3. Wenn die Rückgabe geklappt hat, trotzdem Meldung beim FA machen. Solchen Verkäufern muss das Abzocken verdorben werden.

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 2. Juni 2008 10:58

Ja, genau so hatte ich es mir auch schon gedacht; ich wollte mir nur noch einmal ein paar Meinungen dazu einholen, ob ich da wirklich richtig vorgehe. Danke schon mal für eure Antworten!!!

Kommentar von C5f990276d86c0b02bec37c2bb5b181dsmallhudiblibu am 10. November 2008 15:43

Den ersten Rat kann man vergessen. eBay verdient mit und lässt die unserioesen Privatverkäufer gewähren, selbst wenn sie hundertfach gemeldet werden. Lies mal hier nach: http://betrug.forum777.com/nicht-nur-fur-ermittlungsbehorden-f51/


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 2. Juni 2008 10:49
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melde deinen Verdacht Ebay.Ich würde da das Telefon nehmen nd bei Ebay anrufen.Am Telefon lässt sich sowas besser erklären.Viel Glück


angelela
beantwortet von angelela am 2. Juni 2008 10:50
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Wenn er nicht reagiert, kannst Du bei Ebay auch mal nachfragen, aber wenn die Dir Antworten, dann wird das eine standartmail sein, also unbedingt nochmal nachhaken, dann bekommst von denen auch ne vernünftige auskunft. Ansonsten kann man bei Ebay auch anrufen, ist aber eine 0900er Nummer..

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 2. Juni 2008 10:55

Habe im Internet auch schon gelesen, dass Ebay da wohl nicht viel machen wird. Die Kamera war nicht teuer, ich ärgere mich einfach darüber, dass dieser Verkäufer so dreist ist und viele andere Käufer mit seiner Ware auch unzufrieden sind, aber sich nicht wehren, da er ja als "privat" eingestuft ist. Habe schon überlegt, ob ich ihn dem Finanzamt melden kann?

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 2. Juni 2008 10:57

Ich würde erstmal bei Ebay anrufen und denen das sagen. Die werden dann schon alles weitere einleiten. Nur aus ärger ihn jetzt beim FA anzeigen, finde ich persönlich nicht so toll. Ausserdem kannst Du ihm doch eine dementsprechende Bewertung geben und das schöne, er kann Dich als Verkäufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten, das gibt es seit neuestem nicht mehr bei Ebay..

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 2. Juni 2008 11:01

Nein, eBay leitet eben NICHT alles Weitere ein. Sie werden den Verkäufer allenfalls sperren, das hilft aber dem Käufer nicht weiter. Für SEINE Belange + Rechte werden sie sich nicht einsetzen.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 2. Juni 2008 11:03

Naja, dann ist er ja schonmal gesperrt und damit fallen seine Einnahmen auch erstmal weg. Ich mag dieses beim FA anzeigen nicht. Aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann wegen mir. Auf jedenfall ist die BEwertung schonmal ne nette Sache und den rest naja, selber entscheiden..

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 2. Juni 2008 11:11

Es ist ja nicht so, dass nur ich mich ärgere. Ich sehe halt an seinen Bewertungen, dass auch viele andere Käufer unzufrieden waren, die sich aber nicht wehren. Er hat schon schlechte Bewertungen, schreibt aber als Kommentar selber immer noch (in einem äußerst patzigen Ton) drunter, dass viele andere Käufer zufrieden sind mit seiner Ware. Mich ärgert es, dass er versucht, seine Pflichten als gewerblicher Verkäufer zu umgehen.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 2. Juni 2008 11:18

Also wenn ich was bei Ebay kaufe, dann schaue ich immer auf die Bewertungen und wenn jemand viele negative hat, dann finger weg. Aber gut, nun ist es passiert und gut ist. Aber meinst Du, das es Dir und den anderen was bringt, wenn Du zum FA gehst? Wobei ich Dir zustimme, das jemand der es eigentlich Gewerblich macht, es auch so anmelden sollte.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 2. Juni 2008 12:08

Sicher bringt es etwas den anderen Käufern. Wenn er - nachdem er eine hoffentlich saftige finanzielle Strafe wegen Steuerhinterziehung entrichtet hat - als Händler weitermacht und sich dann gewerblich anmeldet (und etwas anderes wird ihm nicht übrigbleiben, da das FA ihn auf dem Kieker hat), gewährt er den Käufern die ihnen zustehenden Rechte wie Widerruf, Reklamation usw., wie er es schon jetzt machen müsste.

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 3. Juni 2008 11:43

Ich gucke natürlich auch immer auf die Bewertungen. Nur: Er hat genau in der Woche, bis die Kamera bei mir war, erst diese ganzen schlechten Bewertungen bekommen, weil er da auch erst die 60-70 anderen Kameras bei Ebay reingestellt hatte. Dumm gelaufen für mich...


Ringelkatze
beantwortet von Ringelkatze am 2. Juni 2008 10:57
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Zunächst einmal ist es völlig egal, in welchem Status er bei eBay gemeldet ist. Wenn es so offensichtlich ist, dass er ein Gewerblicher ist, hast Du natürlich Dein Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu widerrufen, Du musst es nur durchsetzen. Den Rechtsweg würdest Du sicher gewinnen, ist nur die Frage, ob sich das lohnt.

Weise ihn doch dezent drauf hin, dass sich sein örtliches Finanzamt sicherlich für sein Handeln interessieren würde, sofern es den entsprechenden Hinweis bekäme. Dann SOLLTE er eigentlich reagieren, in eigenem Interesse, und Dir die Rechte als Käufer gewähren, die ein gewerblicher Verkäufer im Internethandel nun mal zu gewähren hat.

Reagiert er dann immernoch nicht auf Mails, lohnt sich oft ein direkter Anruf. Du hast doch seine Adresse mit der you-won-Mail von eBay erhalten, da stehen seine Daten drin, mit denen Du via klicktel.de etc. seine Telefonnummer rausfinden kannst (falls gemeldet).

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 2. Juni 2008 11:06

Habe gerade nachgesehen: Im Telefonbuch ist er (natürlich ;-) )nicht eingetragen. Ich werde ihm heute noch einmal eine Email schreiben mit einem dezenten Hinweis auf's Finanzamt und dann noch mal ein paar Tage auf eine Antwort warten.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 2. Juni 2008 11:07

ja, mach das. Ich drück Dir die Daumen, dass er "zur Einsicht" kommt :-)

Kommentar von jotde01 am 2. Juni 2008 13:59

...besser mit einem eingeschriebenen Brief, damit ist er rechtskräftig zugestellt.


yumyum
beantwortet von yumyum am 2. Juni 2008 11:25
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Danke für eure Antworten!




Kommentar von support am 2. Juni 2008 21:32

Hallo YumYum,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von dollartbluete am 3. Juni 2008 08:34
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Mache eine Meldung auf Verdacht wegen Steuerhinterziehung bei stine@bzst.bund.de Gebe dort den Ebay Namen des Verkäufers, und den Namen des Verkäufer mit seiner Anschrift, sowie die Art der Verkäufe (z. B. Neuware in Großer Stückzahl)an. Ebay wird gegen diese falschen Privaten Verkäufer nie etwas unternehmen, eher riskiert man eine Abmahnung durch Ebay. Siehe auch Kommentare des Verbraucherverbandes.

Kommentar von Simple_avatar3smallyumyum am 3. Juni 2008 11:46

Okay, mache ich dann so. Danke für den Tipp. Aber mal ganz naiv gefragt: Wieso könnte Ebay MICH abmahnen, wo ich doch ganz eindeutig recht habe? Er ist unzweifelhaft ein gewerbl. Verkäufer (hat ca. 70 neue Kameras, 20 neue Handy etc. reingestellt).


Lenin
beantwortet von Lenin am 9. Juni 2008 13:41
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Das ist ja ein Spaßvogel.Aber sei gewiß,daß das Finanzamt auch diesen Kunden jagen wird.Die Kammeraden des Finanzamtes sind überall,auch bei Ebay.Alles wird ausgespäht.Auch dieser Herr wird bald Besuch vom Finanzamtes bekommen.Im Internet ist unter Zoll eine Seite,wo mann solche Kunden melden kann.Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.Viel Glück.


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 1. Oktober 2008 13:19
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Wenn der Privatverkäufer erkennen lässt, daß er nur darauf aus war, zu übervorteilen, bleibt nur die Möglichkeit zu prüfen, ob der Privatverkäufer regen Handel über Ebay treibt. Ist das eindeutig der Fall, kann man den Ebayer bei Ebay melden mit Kopie an die zuständige Finanzbehörde und auch an die zuständge Verbraucherschutzeinrichtung. Bevor ein Privatverkäufer eine solche Androhung ignoriert, wird er eher einlenken, den Verkauf rückgängig machen und um eine Positivbewertung bitten. Traurig, aber wahr! Bei Ebay ist sowas an der Tagesordnung.


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