Hallo ich habe eine Obd gerät bei ebay ersteiger, in der Beschreibung stand man könne damit Mercedes-Fahrzeuge auslesen. Ich fragte ihn nochmal ob man damit Mercedes Fahrzeuge auslesen könne. Man sagte mir nein das ginge nur mit der richtigen Software, die nicht dabei sei. Darauf hin sagte ich dann will ich das gerät auch nicht. Er beschimpfte mich. Nach 2 tagen sagte man mir ich müsse das gerät nicht nehmen er hätte noch mehr interessänten, ich solle ihm nur die 20€ ebay gebühren bezahlen ich ging zur bank un überwies die 20€. Da er mich so beschimpfte schrieb ich auch eine schlechte Bewertung. Jetzt ging er zum Anwalt wegen Geschäftsschädigung. Hat er eine chance?

Denke nicht, du hast dich ja richtig verhalten.

völliger Quatsch...nein hat er nicht!!!!
Du hättest die 20 Euro gar nicht zahlen müssen , du solltest selber mal zu einem Anwalt gehen http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du einen Für Medien und Internetrecht.! Er wird die kosten übernehmen müssen! viel erfolg noch!
Grundsätzlich kann ein Verkäufer bei ungerechtfertigter schlechter Bewertung wegen Geschäftsschädigung klagen.(Manche betreiben das sogar leider als Hobby). Aber dazu muß die Bewertung ungerechtfertigt sein. Wenn er die Zusage zu dem Gerät, die er in der Artikelbeschreibung gegeben hat, nicht einhalten kann, dann ist eine schlechte Bewertung gerechtfertigt - finde ich. Zumal er dann auch noch verlangt hat, die eBay-Gebühren zu zahlen. Das hättest Du meines Erachtens nicht machen müssen. Wenn die Artikelbeschreibung den tatsächlichen Leistungen des Artikels nicht entspricht (wenn er nicht angegeben hat, daß man z.B. seperate Software braucht, um die angegebenen Funktionen nutzen zu können), dann solltest Du im Recht sein und Dich vor dem Anwalt nicht fürchten müssen. Eher wäre er dann noch dazu verpflichtet, Dir die eBay Gebühren zu erstatten. Aber wie gesagt, daß gilt, wenn er im Angebot Eigenschaften des Gerätes aufgezählt hat - ohne zu erwähnen, daß das ohne zusätzliche Software (also ohne zusätzliche Investition deinerseits) nicht möglich ist. Da bist Du auf der sicheren Seite (bin kein Anwalt - kenne mich aber mit diesen eBay-Gebaren etwas aus).
Drohe ihm doch selber mit einen Anwalt. Er hat ja die falschen Angaben gemacht.
Die 20,- € hätte ich nicht gezahlt.
fabienne1997 am 4. September 2008 16:56 ich auch nicht!!!

Er hat das Produkt doch falsch beschrieben, Falls der Kauf nicht länger als 90 tage zurückliegt, kannst Du Dich auf die beschreibung berufen. Denn wer falsche Angaben macht darf sich nicht wúnder wenn er schlecht bewertet wird. Da Du von ihm beschimpft worden bist obwohl Du ohne zu murren die Ebay Gebühren bezahlt könntest Du ihn noch wegen Beleidigung anzeigen und Dich bei Ebay über ihn beschweren.