Knabberstange am 08.07.2009 um 11:10 Uhr
Wenn man bei Ebay was ersteigert hat und man doch merkte das es das völlig falsche war und man den Verkäufer dann bittet es an den unterlegenen Bieter weiter zu geben der es aber auch nicht nimmt was passiert dann?
Wenn man dieses teil wirklich nicht brauch?

Dann mußt du es trotzdem nehmen und kannst es ja selbst wieder bei ebay einstellen. Mit deinem Gebot verpflichtest du dich zum Kauf!

Dann mußt Du es nehmen. Wieso ersteigerst überhaupt was, was Du eh nicht haben willst. Solche Bieter liebe ich ganz besonders.
Knabberstange am 8. Juli 2009 11:25 Wer sagt das ich das habe?!
Das war eine ganz normale Frage wo mich interessiert hat!
Wenn der Verkäufer das mitmacht, okey. Wenn nicht ist es dein PP persönliches Pech

Wenn der Verkäufer nett, ist, stellt er es wieder ein, ist er nicht nett, musst du zahlen.
dann bist du zur kauf verpflichtet. du hast einen gültigen kaufvertrag abgeschlossen.
wenn du dich garnicht meldest beim verkäufer kann dieser sogar rechtsmittel einlegen.
sprich mit dem verkäufer, schlage ihm vor die ebaygebühren zu übernehmen wenn er zurücktritt.
so kann er nach einiger zeit den artikel sogaer erneut einstellen.
viel glück
Tja, dann muß du es wohl nehmen! Könntest höchstes versuche, dich mit dem Verkäufer irgendwie anderweitet zu einigen - aber wie??? Normalerweise ist gekauft - gekauft bei Ebay - ist ein rechtsverbindlicher Verkauf. Gucke doch mal bei der Ebay-Hilfe nach evtl. steht dort etwas!

Dann legst Du es zu den anderen Sachen die man nie braucht. Z.Bsp. zu den Tchibo Artikeln

Dann mußt du es nehmen. Du kannst natürlich versuchen nochmals mit dem unterlegenen Bieter in Kontakt zu treten.
Lies dir die Regeln bei ebay durch - dort wird das genau beantwortet.
Am besten vorher gut überlegen und den Verkäufer fragen wenn etwas unklar ist, oder den Artikel selbst neu einstellen mit der Hoffnung nicht beim Geld einzubüßen. Vielleicht hast Du ja Glück und machst noch Gewinn dabei. Ob der Verkäufer es an den Unterlegenen Bieter weitergibt ist recht unwahrscheinlich, weil er ja sonst einbüßt, denn der andere war ja unterlegen und hat weniger geboten, es sei denn Du bietest an die Differenz zu zahlen.

Also hast Du das "Ding" definitiv ersteigert, ist der Handel abgeschlossen?
Sonst könntest Du das Gebot auch zurücknehmen.

Hallo, 3,2,1-meinseins. Ich habe mal bei ebay versehentlich auf einen Dummy (Lok ohne motor ,licht ect.)geboten. Habe den verkäufer gebeten mein Gebot zurückzunehmen. Hat er nicht. Somit habe ich ein Spielzeug für 35,00€ erworben. Mein 5 jähriger Enkel hat sich gefreut. Gruß Peter
Knabberstange am 8. Juli 2009 11:27 Lach..na wenigsten einer ;-)

Sofern der Verkäufer nicht S-U-P-E-R-F-R-E-U-N-D-L-I-C-H ist und den Artikel zurücknimmt bzw. Dich aus dem verbindlcihen Kaufvertrag läßt, dann hat man Pech gehabt...