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Ebay unter 18...

gefragt von Luctor am 12.12.2008 um 16:44 Uhr

Was kann ebay (im schlimmsten Fall) machen wenn man unter 18 bei ebay angemeldet ist (also mit falschem Geburtsdatum)?

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Ebay x 5.801

anonym
beantwortet von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:47
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eBay wird dich im einzigen und schlimmsten Fall sperren, sonst nichts.

Kommentar von Luctor am 12. Dezember 2008 16:49

was macht dich da so sicher??

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:52

Ich weiss es zum einen, und zum anderen ist das ganz einfach eine juristische Fragestellung.

Kommentar von Luctor am 12. Dezember 2008 16:56

warum ist es kein betrug?? immerhin werden (vorsätzlich) falsche angaben gemacht...

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:57

Du bist aber hartnäckig, oder sehr begriffsstutzig. Weil Betrug juristisch etwas völlig anderes ist. Betrug setzt einen Vermögensschaden voraus. Durch eine falsche Anmeldung entsteht aber kein Vermögensschaden. Falsche Angaben als solche haben überhaupt nichts mit Betrug zu tun.

Kommentar von Luctor am 12. Dezember 2008 16:59

das wollte ich hören^^


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 12. Dezember 2008 16:51
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schlimmstenfall ne sperrung und anzeige. wegen falschen tatsachen


ibicks
beantwortet von ibicks am 12. Dezember 2008 16:47
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ich glaube nicht , das es eine strafe gibt, die müßten ja kontrollieren, ob deine angaben stimmen, du wirst ausgesclossen.


SaSa65
beantwortet von SaSa65 am 12. Dezember 2008 16:46
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das ist ein betrug !! der glaube ich im schlimmsten fall mit einer anzeige enden wird !!

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:47

Blödsinn.

Kommentar von Simple_avatar4smallalex3r4 am 25. Dezember 2008 03:00

Was ist an einer Anzeige schlimm? Eine Verurteilung wäre nicht so toll, aber mit einer ANzeige ist dir noch lange nicht geschadet.


Muckel2008
beantwortet von Muckel2008 am 12. Dezember 2008 16:45
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Das ist Betrug, und kann mit einer Anzeige enden!!!

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:46

Wo sollte denn hier Betrug vorliegen? Völliger Quatsch!

Kommentar von Dfbaf3dfcdb53b6fe2ea019a12f1d070smallsunrayrider am 12. Dezember 2008 16:48

absoluter quatsch , warum dürfen denn dann da keine sachen angeboten werden die eine fsk 18 haben ?

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:51

Was hat FSK 18 mit der juristischen Geschäftsfähigkeit zu tun? Das eine steht im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, das andere mit der Geschäftsfähigkeit nach BGB.

Kommentar von Simple_avatar4smallalex3r4 am 25. Dezember 2008 02:59

eine Anzeige ist nichts schlimmes :-D


AllesWisser1
beantwortet von AllesWisser1 am 12. Dezember 2008 16:45
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ich denke nur eine geldstrafe

Kommentar von 2ee1cec242c9996f66a5725c720f5c4dsmallbushido95 am 12. Dezember 2008 16:45

wie hoch ?

Kommentar von Saarland60 am 12. Dezember 2008 16:48

Auch Blödsinn.


Illuminator
beantwortet von Illuminator am 12. Dezember 2008 16:45
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todesstrafe...ne spaß...ich glaub das intressiert die herzlich wenig.

Kommentar von Luctor am 12. Dezember 2008 16:46

na danke^^


birgonia
beantwortet von birgonia am 12. Dezember 2008 16:54
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Ich habe da leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht: Ich kaufe einen Artikel bei eBay zu einem sehr guten Preis. Wert rund 350,-, zu zahlen 30,- plus Porto.
Nun will der Kaeufer den Verkauf doch nicht durchziehen, weil er ja so wenig Geld bekommt. Es geht hin und her. Letztendlich schreibt der Vater, dass die Sachen garnicht seinem Sohn gehoeren, der auch noch unter 18 ist.
Ebay hat diesen Verkauefer zum VERKAUF gesperrt. Einkaufen darf er wohl noch. Rechtlich ist Dein Geschaeftspartner immer im Nachteil.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 12. Dezember 2008 16:51
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AGB's von E-bay durchlesen..


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 12. Dezember 2008 16:46
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Er fliegt bei ebay raus.

Kommentar von Luctor am 12. Dezember 2008 16:47

naja das ist ja das geringst problem...oder ist es das einzige??


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