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Ebay unter 18...

Frage von Luctor Luctor

Was kann ebay (im schlimmsten Fall) machen wenn man unter 18 bei ebay angemeldet ist (also mit falschem Geburtsdatum)?

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Antworten (10)

  • 2
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    eBay wird dich im einzigen und schlimmsten Fall sperren, sonst nichts.

    Kommentar von Luctor Luctor

    was macht dich da so sicher??

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ich weiss es zum einen, und zum anderen ist das ganz einfach eine juristische Fragestellung.

    Kommentar von Luctor Luctor

    warum ist es kein betrug?? immerhin werden (vorsätzlich) falsche angaben gemacht...

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du bist aber hartnäckig, oder sehr begriffsstutzig. Weil Betrug juristisch etwas völlig anderes ist. Betrug setzt einen Vermögensschaden voraus. Durch eine falsche Anmeldung entsteht aber kein Vermögensschaden. Falsche Angaben als solche haben überhaupt nichts mit Betrug zu tun.

    Kommentar von Luctor Luctor

    das wollte ich hören^^

  • 1
    Antwort von tobi2000 tobi2000

    schlimmstenfall ne sperrung und anzeige. wegen falschen tatsachen

  • 1
    Antwort von ibicks ibicks

    ich glaube nicht , das es eine strafe gibt, die müßten ja kontrollieren, ob deine angaben stimmen, du wirst ausgesclossen.

  • 1
    Antwort von SaSa65 SaSa65

    das ist ein betrug !! der glaube ich im schlimmsten fall mit einer anzeige enden wird !!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Blödsinn.

    Kommentar von alex3r4 alex3r4alex3r4

    Was ist an einer Anzeige schlimm? Eine Verurteilung wäre nicht so toll, aber mit einer ANzeige ist dir noch lange nicht geschadet.

  • 1
    Antwort von Muckel2008 Muckel2008

    Das ist Betrug, und kann mit einer Anzeige enden!!!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Wo sollte denn hier Betrug vorliegen? Völliger Quatsch!

    Kommentar von sunrayrider sunrayridersunrayrider

    absoluter quatsch , warum dürfen denn dann da keine sachen angeboten werden die eine fsk 18 haben ?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Was hat FSK 18 mit der juristischen Geschäftsfähigkeit zu tun? Das eine steht im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, das andere mit der Geschäftsfähigkeit nach BGB.

    Kommentar von alex3r4 alex3r4alex3r4

    eine Anzeige ist nichts schlimmes :-D

  • 1
    Antwort von AllesWisser1 AllesWisser1

    ich denke nur eine geldstrafe

    Kommentar von bushido95 bushido95bushido95

    wie hoch ?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Auch Blödsinn.

  • 1
    Antwort von Illuminator Illuminator

    todesstrafe...ne spaß...ich glaub das intressiert die herzlich wenig.

    Kommentar von Luctor Luctor

    na danke^^

  • 0
    Antwort von birgonia birgonia

    Ich habe da leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht: Ich kaufe einen Artikel bei eBay zu einem sehr guten Preis. Wert rund 350,-, zu zahlen 30,- plus Porto.
    Nun will der Kaeufer den Verkauf doch nicht durchziehen, weil er ja so wenig Geld bekommt. Es geht hin und her. Letztendlich schreibt der Vater, dass die Sachen garnicht seinem Sohn gehoeren, der auch noch unter 18 ist.
    Ebay hat diesen Verkauefer zum VERKAUF gesperrt. Einkaufen darf er wohl noch. Rechtlich ist Dein Geschaeftspartner immer im Nachteil.

  • 0
    Antwort von Rennsemml2 Rennsemml2

    AGB's von E-bay durchlesen..

  • 0
    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Er fliegt bei ebay raus.

    Kommentar von Luctor Luctor

    naja das ist ja das geringst problem...oder ist es das einzige??

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