Flo2oo8 am 31.03.2008 um 13:15 Uhr
Hallo! Vor ein paar Wochen habe ich bei ebay ein Reciever für 260 € ersteigert! Angegeben hatte der Verkäufer "Barzahlung bei abholung", zusätzlich hatte er hinzugefügt, dass er den Artikel jetzt doch verschickt, weshalb ich mitgeboten hatte! Als ich ihm dann nach seiner Kontoverbindung gefragt hab, meinte er, dass er dies nicht zulässt, da er nur Barzahlung angegeben hat! Er meinte, ich soll ihm das Geld Bar per Einschreiben schicken, was ich dann auch gemacht habe, mit Rückantwort! Die habe ich auch erhalten, allerdings meint der Verkäufer nun, bei ihm sei nie etwas angekommen! Wie kann ich mich da wehren? Oder bin ich selber schuld und die 260 € sind weg? MFG

Da ist das Geld wohl Futsch und du bist um eine Erfahrung reicher. Du kannst nicht beweisen, dass das Geld im Umschlag war. Bei Ebay kann man leider nicht vorsichtig genug sein.

Mit dem rückschein kannst Du beweisen, dass das Schreiben zugestellt wurde, aber ob sich auch das Geld in dem Umschlag befand, kannst Du trotzdem nicht beweisen. Lies' Dir mal Das durch: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
Versuchs mal mit dem beschleunigtem Mahnverfahren. Damit kanst Du die 260 von Ihm zurückfordern. Das kostet allerdings ein wenig Geld. Da er eine Aufforderung direkt von Gericht erhält kann ich mir nur vorstellen das er zahlt. Bei einem Widerspruch Seinerseits wirst Du um eine Klage allerdings nicht rum kommen.
Gruß

HastDu ein Richtiges Einschreiben/Rückantwort weggeschickt? Oder nur eine Einwurf séinschreiben? Bei dem Einwurf einschreiben unterschreibt der briefträger das er es Enigeworfen hat, was danach mitdem Brief passiert ist nicht nachvollziwébar. Bei dem Einwurf/Rückschein müsstest Du eine Postkarte zurück bekommen haben. dort findest Du Angaben, wer den Brief in Empfang genommen hat und die Unterschrift vom Empfänger. Hoffe Du hast ein Richtiges Einschreiben weg geschickt, dann kannst du dich ganz gut wehren, ansonsten wird es glaube ich schwierig. Lass die Kommunikation nur noch über Ebay laufen.

Bargeld sollte man generell nicht in Briefsendungen verschicken, zumal man auch ofiziell Geld per Post schicken kann.

Da nützt ein Einschreiben gar nichts; der Verkäufer kann behaupten, der Umschlag sei leer gewesen. So etwas macht man nicht, es gibt immer noch Scheck-Formulare bei den Banken.