Muss jeder Verkäufer auf ebay Umsatzsteuer zahlen und wenn ja, gibt es ein besonderes Anmeldungsverfahren bei ebay?

Bei Privatverkäufen musst du die Steuer natürlich nicht ausweisen. Wenn du selbständig bist,weist du die US über die Rechnung aus.
Häääh?? Wenn du gewerblicher Verkäufer bist, dann verkaufst du die Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer und führst diese ans FA ab.
Als Privatverkäufer hast du damit nichts am Hut.
jawoll, DH...
Komplizierter. Diese Seite wird Dir aber helfen. Ist recht ausführlich. http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm
Das hohlt sich ebay selber und du musst nur zahlen, wenn du was verkauft bekommen hast, oder ...lies die AGB's
Aber nicht die Umsatzsteuer! Die hat mit Ebay nix zu tun, außer Ebay übernimmt seit neuem die Rolle des Finanzamtes...

ich bin nicht sicher:nur gewerblich Angemeldete zahlen seperat ein mal pro Monat die Umst.Ist auf amazon ähnlich,da kommt jeden Monat eine seperate Mail mit dem Endbetrag der Umsatzsteuer
An wen? Ebay? Amazon? Was hat die Verkaufsplattform mit der Umsatzsteuer zu tun? Das interessiert nur das FA...
dingsvomdach am 19. April 2009 16:10 ach unser liebes Finanzamt,das ist mir entfallen.Ich weiß es nicht genau,ich hatte das nur mal so am Rande mitbekommen:seperate Mail von amazon mit Umst. usw.
Hmmm, keine Ahnung, worauf sich die Mails bezogen haben, theoretisch aber haben die mit dem Krams nix zu tun.
dingsvomdach am 19. April 2009 16:21 okay,ich vergesse es einfach,was ich da aufgeschnappt habe.Dir noch einen schönen Tag!
Vor allem frage ich mich gerade, seit wann der VERkäufer die Umsatzsteuer zahlt...Du leitest doch deine eingenommene Umsatzsteuer als gewerblicher Verkäufer quasi nur an das FA weiter...
Nur gewerbliche Verkäufer auf ebay müssen Umsatzsteuer an das FA weiterleiten, da sie eben auch nur bei ihnen anfällt. wenn bei mir als privater jemand was kauft, stelle ich im die 19% ja auch nicht in Rechnung. Wann man gewerblicher Nutzer auf ebay ist hängt davon ab, wieviel man verkauft (und ausdrücklich nicht davon, als was man angemeldet ist!). Der BGH vermutet bei etwa 30 Auktionen in 3 Monaten die Eigenschaft eines gewerblichen Nutzers. Kann aber in dem Fall widerlegt werden. Gewerblich handelt jedenfalls derjenige, welcher auch zum Lebensunterhalt handelt. Gruß
richtig und DH...