moon73 am 24.03.2009 um 15:06 Uhr
um noch mal auf meine Frage zurückzukommen http://www.gutefrage.net/frage/ebay-transportschaden
möchte ich nun noch abschließend wissend, einfach nur rein rechtlich, ohne den moralischen Aspekt im Hintergrund:
Bin ich verpflichtet, als private Verkäuferin, der Käuferin das Geld für die Mikrowelle zu erstatten? Habe in der Auktion darauf hingewiesen: Privatauktion, daher keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung.
Also wie siehts aus, muss ich erstatten, oder wäre es , wenn ich den Kaufpreis erstatte, ein kulanter Zug von mir (damit ich nachts wieder schlafen kann) , mich ärgert nämlich einfach nur ein wenig die Grundhaltung der Käuferin, dass sie jetzt ohne Beweislage ihrerseits, darauf besteht, dass ich ihr sämtlich Kosten erstatte und wenn dann das Geld auf ihrem Konto wäre, dann würde sie mir die Mikrowelle zurückschicken. Ist ja nicht so , dass ich einfach nichts zahlen will, aber ihr Verhalten empfinde ich im Moment als ein wenig "dreist".
beim abschluss eines kaufvertrages hat der verkäufer die bringschuld, d.h. in dem moment wo er es bei der post abgibt ist er eigentlich aus allem raus (setze ordentliche, sichere verpackung voraus).

Setz' dem bösen Spiel ein Ende und erkläre dem Käufer ultimativ, dass du für Transportschäden nicht haftbar zu machen bist. Sollte der Käufer mit schlechter Bewertung drohen, schalte Ebay ein.
Fall aber Versicherter Versand vereinbart war hat der Verkäufer die schlechteren Karten. Ich würde mich als Käufer in so eine Fall nie auf eine unversicherten Versand einlassen.
physicus am 24. März 2009 15:33 Richtig! Trotzdem liegt die Haftung nicht beim Verkäufer...
Mich ärgert sowas auch immer, daher kann ich nachvollziehen wie es Dir geht.
Dennoch würde ich an Deiner Stelle auf Beweise durch die Käuferin bestehen. Denn vielleicht ist das eine Masche und sie versucht auf dem Weg öfters, ihr Geld wiederzubekommen? Viele machen das vielleicht aus Angst vor einer schlechten Bewertung.
Sag' doch mal, wie es ausgegangen ist :-)
Gruß - Stef
moon73 am 26. März 2009 12:42 Zur Zeit besteht sie ja einfach nur auf Rückerstattung des Kaufpreises und drohte mir schon mit Anwalt und Ebay und Mehrkosten, ohne jegliche Beweise (Fotos) oder Retoure ihrerseits. Werde dir mitteilen , wie es ausgegangen ist.