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Ebay, Transportschaden Teil II

gefragt von moon73moon73 am 24.03.2009 um 15:06 Uhr

um noch mal auf meine Frage zurückzukommen http://www.gutefrage.net/frage/ebay-transportschaden

möchte ich nun noch abschließend wissend, einfach nur rein rechtlich, ohne den moralischen Aspekt im Hintergrund:

Bin ich verpflichtet, als private Verkäuferin, der Käuferin das Geld für die Mikrowelle zu erstatten? Habe in der Auktion darauf hingewiesen: Privatauktion, daher keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung.

Also wie siehts aus, muss ich erstatten, oder wäre es , wenn ich den Kaufpreis erstatte, ein kulanter Zug von mir (damit ich nachts wieder schlafen kann) , mich ärgert nämlich einfach nur ein wenig die Grundhaltung der Käuferin, dass sie jetzt ohne Beweislage ihrerseits, darauf besteht, dass ich ihr sämtlich Kosten erstatte und wenn dann das Geld auf ihrem Konto wäre, dann würde sie mir die Mikrowelle zurückschicken. Ist ja nicht so , dass ich einfach nichts zahlen will, aber ihr Verhalten empfinde ich im Moment als ein wenig "dreist".


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anonym
beantwortet von Gezill am 24. März 2009 15:09
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beim abschluss eines kaufvertrages hat der verkäufer die bringschuld, d.h. in dem moment wo er es bei der post abgibt ist er eigentlich aus allem raus (setze ordentliche, sichere verpackung voraus).


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physicus
beantwortet von physicus am 24. März 2009 15:15
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Setz' dem bösen Spiel ein Ende und erkläre dem Käufer ultimativ, dass du für Transportschäden nicht haftbar zu machen bist. Sollte der Käufer mit schlechter Bewertung drohen, schalte Ebay ein.

Kommentar von Drachentoeter am 24. März 2009 15:18

Fall aber Versicherter Versand vereinbart war hat der Verkäufer die schlechteren Karten. Ich würde mich als Käufer in so eine Fall nie auf eine unversicherten Versand einlassen.

Kommentar von 63a4ed42e6bfa873f1d783e693ce8774smallphysicus am 24. März 2009 15:33

Richtig! Trotzdem liegt die Haftung nicht beim Verkäufer...


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 26. März 2009 11:59
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Mich ärgert sowas auch immer, daher kann ich nachvollziehen wie es Dir geht.
Dennoch würde ich an Deiner Stelle auf Beweise durch die Käuferin bestehen. Denn vielleicht ist das eine Masche und sie versucht auf dem Weg öfters, ihr Geld wiederzubekommen? Viele machen das vielleicht aus Angst vor einer schlechten Bewertung.
Sag' doch mal, wie es ausgegangen ist :-)
Gruß - Stef

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 26. März 2009 12:42

Zur Zeit besteht sie ja einfach nur auf Rückerstattung des Kaufpreises und drohte mir schon mit Anwalt und Ebay und Mehrkosten, ohne jegliche Beweise (Fotos) oder Retoure ihrerseits. Werde dir mitteilen , wie es ausgegangen ist.


anonym
beantwortet von FrankDr am 9. August 2009 04:35
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Wie ging es aus?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 9. August 2009 17:00

Iloxx hat den Schaden abgelehnt, da angeblich die Mikrowelle unsachgemäß eingepackt war, ich habe dann zu guter letzt den Kaufpreis erstattet.


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