moon73 am 24.03.2009 um 13:07 Uhr
Nachdem es 100 mal gut ging, ist es nun das erste mal passiert, dass ein Artikel beschädigt beim Käufer angekommen ist. Ich habe eine Mikowelle mit Geschirr per Paketdienst auf den Weg gebracht. Die Mikrowelle war bei mir noch in Ordnung und unversehrt. Nun kam die Rückmeldung, das Gehäuse der Mikrowelle wäre verzogen und sie wäre nicht mehr funktionstüchtig. Jetzt will die Käuferin das Geld zurück, komplett mit Transportkosten.
Ich wäre ja bereit einen Teil zurückzuerstatten, jedoch nicht den kompletten Preis (das Geschirr ist ja heil geblieben) und schon gar nicht mit Transportkosten.
Sie schreibt, sie erwartet den kompletten Betrag auf ihrem Konto und würde mir dann die Mikrowelle zurücksenden. Mir gefällt dieser Vorschlag nicht und jetzt möchte ich gerne etwas Rat von euch, wie ihr euch in meiner Situation verhalten würdet? Da es ein Privatverkauf war, habe ich eigentlich Umtausch, Rücknahme etc. ausgeschlossen, jedoch will ich sie nun auch nicht auf der kaputten Mikrowelle sitzen lassen und wäre bereit ihr finanziell entgegenzukommen. Also, was würdet ihr tun, bzw. mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen? Vielen Dank

Laut § 447 des BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf heisst es: (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Also ist es doch schon entgegenkommend von dir das du bereit bist einen Teil zu bezahlen, verpflichtet bist du dazu aber nicht. Da spielt es auch keine Rolle wie du die ware verpackst, das muss am ende der spediteur beurteilen, ob es ausreichend gewesen ist. Zumal ja dein Paket bis zu 750,00 Euro versichert ist (wie du selbst geschreiben hast), kann sich der Käufer an GLS wenden und bekommt von dort alles erstattet.

Wie kann sich eine Mikrowelle beim Transport verziehen, während Geschirr heil bleibt? Da sollst Du offensichtlich abgezockt werden.
moon73 am 24. März 2009 13:09 Habe 2 Pakete verschickt, einmal Mikrowelle, einmal das Geschirr.
waren das 2 getrennte Auktionen?
moon73 am 24. März 2009 13:21 Nein, das war eine Auktion Mikrowelle plus Geschirr, aber es passte halt nicht alles in ein Paket, so habe ich 2 Pakete losgeschickt.
hat sie den Schaden sofort dem Transportunternehmen gemeldet? War der Schaden von außen ersichtlich? Falls ja, hätte sie das sofort dem Transportunternehmen mitteilen müssen.
moon73 am 24. März 2009 13:09 Das weiß ich leider nicht, das müßte ich noch erfragen.
Ja, Moon, frag mal nach.
Falls ja, hätte sie das sofort dem Transportunternehmen mitteilen müssen.
Ist 'ne blöde Sache. Ich hatte sowas auch mal, da ging von einem Gerät das Stellfüßchen kaputt, was erst nach Öffnen des Paketes sichtbar wurde. Ich habe dem Käufer ein neues besorgt und zugeschickt. Aber wenn die Mirkowelle komplett verzogen ist, hätte man das ja von außen erkennen müssen. Dann liegt der schwarze Peter bei ihr. Sie soll Dir wenn möglich ein paar Fotos machen (auch von der Verpackung) und zusenden.

Eigentlich muß die Käuferin wenn das Paket geliefert wird es sofort vor den Augen des Auslieferfahreres öffnen, dann hätte sie es bemängeln können wenn es ein versicherter Versand war, soviel zu, wie es sein sollte, der Fahrer wird sich bedanken wenn er warten soll. Evtl. war die Microwelle ja auch schlecht verpackt, zu wenig drumrum, denn so ein Paket muß einen Sturz aus 2m aushalten können. Du mußt entscheiden, einen Minuspunkt hinnehmen oder Ihr alles zurück erstatten,so habe ich das mal gemacht und Ruhe gehabt.
moon73 am 24. März 2009 13:22 Danke.
ich habe mal eine Eismaschine bei Ebay erstanden, die dann kaputt bei mir ankamm. Ausgeliefert wurde sie von Hermes. Ich habe den Verkäufer kontaktiert, der meinte nur labidar: Reg dich nicht so auf, ist doch versichert wende dich an Hermes, vorn mir bekommst du kein Geld zurück! Also habe ich mich an Hermes gewandt. Das hat prima geklappt, ging alles online. Mußte nur ein Bild der kaputten Maschine, ein Ebay-Kaufnachweis und einen Fragebogen (z.B. wie verpackt) hinschicken, aber wohlgemerkt alles online. Ging innerhalb von einem Tag. 3 Tage später hatte ich die Gesamtsumme (als incl. Transportkosten) auf meinem Konto. Allerdings habe ich dem Verkäufer für seine absolute Weigerung eine neutrale Bewertung gegeben.
moon73 am 24. März 2009 13:16 Das blöde ist, ich habe das Paket über Iloxx(GLS ) verschickt und es war leider nicht versichert :(, ausgerechnet diese eine mal geht was schief .
GLS liefert unversichert? Bist Du Dir ganz sicher?
Auf der Seite von GLS steht: (...)Je nach Größe ergeben sich so nur noch fünf verschiedene Preisklassen – XS bis XL – unabhängig vom Gewicht (max. 40 kg). Zusätzlich ist Ihr Paket bis max. 750,- € versichert.
moon73 am 24. März 2009 13:32 Vertragspartner ist ja Iloxx und beim Ausfüllen der Paketdaten konnte ich auswählen ob versichert oder unversichert, leider habe ich darauf verzichtet :(
Jaja , Dummheit schützt vor Strafe nicht ;-)
Aber ich habe Iloxx bereits eine Mail geschrieben, vielleicht machen die ja doch was. Zumindest hat die Empfängerin wohl nichts beim Paketdienst reklamiert, das hätte sie mir ja dann auch mitgeteilt.
montecarlo am 24. März 2009 20:17 Zusätzlich ist Ihr Paket bis max. 750,- € versichert. Also ist es doch versichert, dann soll sie sich an den Spediteur wenden.
nein. iloxx vermittelt die Aufträge an GLS weiter und das standardmäßig unversichert. Versicherung gibt's im Paketbereich nur gegen Aufpreis. Hast Du eine solche Sicherungsleistung abgeschlossen?
Es hilft für den Fall nicht weiter, aber für die nächsten Sendungen: Pakete müssen so gepackt sein, dass sie einen Sturz aus 80 cm Höhe unbeschadet überstehen können. Wenn Du schreibst, du hast eine Mikrowelle (relativ hart und schwer) mit Zeitungspapier ausgepolstert, dann kann ich mir vorstellen, dass wie die Beschädigund zustande kommt: Zusammengheknülltes Zeitungspapier verdichtet sich im Laufe des Transports, der Paketinhalt gewinnt Spiel und das Polstermaterial verliert die Dämpfungseigenschaften. Wenn dann ein Paket ganz normal beim Sortieren im Depot von einer Rutsche auf die andere fällt oder evtl. sogar einmal vom Band fällt ist das Gerät Ruck-Zuck verzogen, vielleicht sogar ohne jede erkennbare äußere Beschädigung des Pakets.
Da würde auch eine Versicherung nichts nützen, höchstens Kulanz-mäßig.

du würdest im umgekehrten Fall auch dein kompl. Geld zurück haben wollen, was das Paket nicht versichert...
musst eigentlich keine konsequenzen befürchten. denn du hast deine bringschuld erfüllt.
stimmt nicht, wenn die Mikrowelle nicht ordentlich verpackt war und im Karton herumpoltern konnte. Ist hingegen das Gerät ordentlich verpackt und der Transportkarton beschädigt, ist das Transportunternehmen in der Pflicht.
moon73 am 24. März 2009 13:25 Sie war ordentlich verpackt, zumindest konnte sie nicht im Paket *herumpoltern", habe sie so gut es ging mit Styropor abgepolstert und die Lücken noch mit geknülltem Zeitungspapier gestopft. Der Karton war auch recht stabil.
dann glaub ich echt, dass an der Behauptung der Käuferin was faul ist...
worüber hast du den Artikel verschickt?
moon73 am 24. März 2009 13:10 über iloxx (Gls)

wende dich an den paketdienst wenn du die ware versichert versendet hast kommen die evtl für einen schaden auf
Vielen Dank.
Vielen Dank für diese Klarstellung.