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Ebay Rechtsfrage

gefragt von Taigron am 03.01.2009 um 12:26 Uhr

Guten Tag liebe gutefragen.net Community

ich habe eine sehr wichtige Frage und es wäre super wenn mir diese jemand beantworten könnte. Vor nicht allzulanger Zeit habe ich ein Handy auf ebay verkauft und bekam für dieses ca. 200 euro.

Als Versand wurde Paketversand angeben. Nun kommt das Problem. Ich habe das Paket nicht versichert da der Käufer nur 4 euro Porto überwiesen hat und auch nicht extra eine Versicherung verlangt hat. Früher hat man das doch nocht angeben müssen auf ebay oder ?

Naja jetzt behauptet der Käufer das Paket nie bekommen zu haben. Ich kann ihm allerdings auch nicht beweisen es abgeschickt zu haben da ich es ja nicht versichert habe. Der Käufer will natürlich jetzt sein Geld zurück, was ich jedoch bis jetzt nocht nicht zurücküberwiesen habe, da ich glaube das er mich auf gut deutsch übers Ohr hauen will. Nun droht er mir mit Anzeige.

Kann mir einer helfen wie ich mich weiter verhalten soll ?


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Nummer6
beantwortet von Nummer6 am 3. Januar 2009 12:30
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eBay hat doch einen Support, den Du auch telefonisch erreichen kannst.

Die können Dir mit Sicherheit verbindlichere Auskunft geben.

Wenn per PayPal bezahlt wurde, ist ja darüber alles versichert.

Kommentar von Saarland60 am 3. Januar 2009 12:35

eBay hat damit überhaupt nichts zu tun und wird sich da auch nicht einschalten (ausser vielleicht automatisierte E-Mails verschicken). Es handelt sich hier um einen rein privatrechtlichen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

Kommentar von 7d0c7dbf05bab87af3dbba50ba4d6d4esmallWOMOGP am 3. Januar 2009 12:37

DH

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 3. Januar 2009 12:39

@ Nummer 6

Das ist Mumpitz. Zum einen hat ebay nichts damit zu tun, dass der Verkäufer einfach unversichert verschickt, obwohl er Paket angegeben hat. Zum anderen: Auch wenn per PayPal bezahlt wurde: die kommen NIE für unversicherten Versand auf!

5 x DR für jeden, der DR angeklickt hat. Bei Unwissenheit lieber raushalten und keien falsche Assagen machen. Das hilft dem Fragenden nämlich noch weniger weiter.

Kommentar von Simple_avatar7smallVorschlaghammer am 30. Januar 2009 02:10

Einfach die Post nach Belegen kontaktieren die den eindeutigen Postweg dokumentieren und dann am besten zu dem käufer hinfahren und ihm um eine schriftliche Bestätigung (unter Beistand eines Rechtsanwaltes oder Zeugen) zu bitten die belegt das Handy wirklich nicht zu erhalten haben und dann eine Zivilklage an die Post richten um den eindeutigen Schuldhergang zu klären.........usw........


anonym
beantwortet von Saarland60 am 3. Januar 2009 12:32
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Wenn du als Versandart Paketversand angegeben hast, ist das Vertragsbestandteil. Wenn du als Päckchen verschickt hast, ist das sozusagen Vertragsbruch. Da Pakete bis zu einer bestimmten Höchstgrenze versichert sind und es einen Versandnachweis gibt, bei Päckchen aber nicht (das ist einer der Unterschiede zwischen Paket und Päckchen), hast du ein Problem. Egal, ob dich der Käufer übers Ohr hauen will oder nicht: Du kannst den Versand nicht nachweisen (es ist übrigens idiotisch, wegen einer Ersparnis von 3 Eur bei der Post die falsche Versandart zu wählen, und bei Hermes hättest du das Handy für 3,90 Eur versichert verschicken können). Kurzum: Juristisch stehst du eindeutig auf der falschen Seite. Der Käufer kann durchaus berechtigt sein Geld zurück verlangen, und Anzeige wegen Betrugsverdachts erstatten kann er auch. Du kannst deine "Unschuld" hier gar nicht beweisen.

Kommentar von swchen am 3. Januar 2009 12:35

super antwort!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 3. Januar 2009 12:30
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Wenn du es als Paket versandt hast, müsstest du doch trotzdem einen Beleg haben. Es sei denn, du hast es als Päckchen verschickt. Du solltest dich nochmal mit dem Käufer in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellst (was du auch tun solltest). Wenn jemand dich übers Ohr hauen will, bekommt er dann oft schnell kalte Füße.

Kommentar von swchen am 3. Januar 2009 12:32

wenn der verkäufer das handy als päckchen abgeschickt hat, kann er zwar einen nachforschnungsantrag stellen, der wird aber erfolglos sein, weils ja keinen eingangs-scan der sendung gibt.

wieso sollte der käufer nun kalte füße bekommen?

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 3. Januar 2009 12:44

Weil es rauskommen könnte, dass er die Ware doch erhalten hat. Denn aus der Fragestellung geht für mich hervor, dass es als Paket versandt wurde.

Kommentar von Saarland60 am 3. Januar 2009 12:53

Gerade das geht aus der Fragestellung nicht hervor, sondern das Gegenteil.


anonym
beantwortet von swchen am 3. Januar 2009 12:31
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wenn du in der beschreibung paket-versand eingegeben hast, ist damit "versichert" vereinbart, denn ein paket ist nun mal eine versicherte versandart (päckchen ist unversichert), ob du dafür 10 euro verlangst oder nur 4, das ist dein problem und interessiert den käufer nicht...

logisch, daß der verkäufer jetzt die sendung nicht bekommen hast - du hast ja auch keinen nachweis dafür, daß du abgeschickt hast...

bei 200 euro-wert ziemlich leichtsinnig, unversichert abzuschicken, sorry...

ich fürchte, du mußt ihm das geld zurückerstatten...


Luzi4
beantwortet von Luzi4 am 3. Januar 2009 12:29
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Was heisst, er hat nur 4 € Porto bezahlt? Das Porto hast Du doch vorgegeben. Und wenn ich ein 200€-Teil unversichert verschicke....das wird wohl der Anwalt richten müssen.


Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 3. Januar 2009 12:34

Außerdem ist ein Paket doch bis 500 € versichert, nur wenn der Wert jenseits der 1000.-Grenze liegt, kannst Du es zusätzlich versichern lassen.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 3. Januar 2009 12:27
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Hast Du nicht den Beleg von der Post das Du es abgeschickt hast?


sharock23
beantwortet von sharock23 am 3. Januar 2009 12:28
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Beleg von der Post wirst ja hoffentlich noch haben. ansonsten seh ich schwarz

Kommentar von Saarland60 am 3. Januar 2009 12:37

Der Beleg hat juristisch nicht den geringsten Aussagewert. Dort ist nur zu sehen, dass am Tag X ein Päckchen verschickt wurde. Es ist nicht zu sehen, von wem an wen. Das gilt vor Gericht nicht einmal als Indiz. Er kann an diesem Tag ja auch seiner Tante einen Streuselkuchen geschickt haben. Oder er kann den Beleg vor der Post vom Boden aufgehoben haben.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Januar 2009 12:32
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du musst der Post einen Nachforschungsantrag erstellen und das nächste Mal besser aufpassen, der Versender ist verantwortlich für die Zustellung und niemand anders..da hilft kein Anwalt, kein Ebay, keine Polizei und niemand

wird das Paket nicht gefunden, dann bist du in der Verantwortung


collo
beantwortet von collo am 3. Januar 2009 12:32
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Ein Paket ist immer bis zu einer gewissen Summe versichert. Wenn du Paketversand angibst, aber als Päckchen versendest, trägst du das Risiko. Dumm gelaufen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. Januar 2009 12:33
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Keine Panik.

Wenn der Käufer mit unversichertem Versand einverstanden war, dann trägt er auch das Risiko, wenn das Teil abhanden kommt.

Änders sehe es aus, wärest du gewerblicher Verkäufer.

Kommentar von swchen am 3. Januar 2009 12:35

wenn der verkäufer paketversand angegeben hat in der artikelbeschreibung, dann IST das versicherter versand...


spanien87
beantwortet von spanien87 am 3. Januar 2009 12:35
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Melde es bei der post als Gestohlen! Die können dir sicher auch helfen. lass dir nicht drohen! bei den meisten ist es nur heiße luft und nix dahinter.. Drohen groß aber machen am schluss doch nix..


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 3. Januar 2009 12:36
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Du als Verkäufer hast Paketversand angegeben = ich als Käufer verlasse mich drauf.

Du als Käufer hast 4,- € angegeben = ich als Küfer zahle das auch.

Wenn DU es dann unversichert versendest = Dein Prolem, nicht meins. Ich als Käufer verlase mich auf deine Angaben.

Für ein Päckchen (das im übrigen immer unversichert ist) gilt: egal ob du den Portbeleg hast (mehr gibt es i dem Fall nicht) oder nicht, es gilt nicht als Beweis, dass du wirklich das hndy verschickt hast und nicht ein Dachziegel. Ausserdem heißt es UNERSICHERT, weil, auch wenn die Post es verschlampt haben sollte, nicht dafür aufkommen muß.

Sorry, klingt alles etwas hart. Wollte es nur einfach mal verständlich erklären. Bisherige anderslautende Kommentare entbehren der Wahrheit. Sorry.


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 3. Januar 2009 16:14
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Nach 3 Monaten stellt der Käufer fest, daß er das Packerl nicht bekommen hat kopfschüttel und die Antwort hinunterschluck ???

Wenn du innerhalb der 3 Monate nichts vom Käufer gehört hast (e-mail, Brief) dann kannst du die Angelegenheit vergessen.

Für die Zukunft geb' ich dir einen Tip: versende Pakete per Hermes Versand! Hermes-Paket 'S' kostet Euro 3,90 und es ist versichert und du hast einen Beleg!


YosY0
beantwortet von YosY0 am 3. Januar 2009 12:28
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Also wenn es ein "Paket" ist, ist es versichert.

Wenn es ein Päckchen ist, nicht.

Kommentar von Regenmacher am 3. Januar 2009 12:31

??? Hier schreibt der Verkäufer.

Kommentar von Simple_avatar6smallYosY0 am 3. Januar 2009 12:31

Jup hab mich grad verlesen ^^


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Januar 2009 12:30
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Kleinigkeiten lasse ich mir auch immer unversichert schicken. Bei höheren Werten nehme ich lieber versicherten Versand. Und ich glaube, bei Hermes ist alles versichert und die sind relativ preiswert. Ich denke, Du wirst das Geld zurückgeben müssen, weil Du keinen Nachweis hast, es abgeschickt zu haben.



Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 3. Januar 2009 12:31
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Da brauchst du entweder den Beleg der Post oder eine schriftliche Bestätigung der Entgegennahme des Postbeamten, der es angenommen hat. Sonst sieht es schlecht aus. Evtl. kannst du einen Antrag auf Nachforschung bei der Post machen, damit die nachprüfen können, wo das Paket abgeblieben ist.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 3. Januar 2009 12:33
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Hast Du denn versicherten Versand angegeben? Dann hast Du jetzt ein Problem. Wenn nicht, hat der Käufer ja auch ein bisschen Mitschuld, wenn er sich auf unversicherten Versand einlässt.

Genaueres erfährst Du aber bei Ebay. Viel Glück!


GoldenSilence
beantwortet von GoldenSilence am 3. Januar 2009 12:36
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ohne Beleg kein Nachweis, leider.

Ab und zu verkaufe ich bei Amazon. Da ist es mir auch schon passiert, habe per Büchersendung verschickt und keinen Nachweis gehabt. Musste den Kaufpreis erstatten obwohl der Käufer es vermutlich erhalten hat. Bei Ebay verschicke ich nur noch per Hermes (ist bei kleineren Paketen billiger)oder als Paket (Nachweis Paketkarte) und so halt teurer.

Das hilft Dir leider jetzt auch nicht mehr, vll. als Tipp für's nächste Mal...

Jetzt kannst du aber noch einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.


anonym
beantwortet von jockl am 3. Januar 2009 12:37
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Päckchenversand kostet 3,90€ und es gibt da keinen Beleg. Das sieht sehr schlecht aus. Ich habe vergleich bar Software-CD´s im Wert von ca. 800€ verschickt, nicht angekommen. P.G. Da ich aber alle Codes hatte hat der Software-Hersteller auf Kulanz ersetzt.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 3. Januar 2009 12:40
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Zu der Zwischenbemerkung Porto/Versand: Ein Verkäufer gibt eigentlich bei E-bay immer mind. 2 Versandmöglichkeiten an. Wenn der Käufer eine Summe überweißt, die für nichtversicherte Ware gilt, dann ist es sein Ding.

So, nun zum Thema: Wann hast du es verkauft, bzw. abgeschickt? Seit verschicken, wie oft hast du E-Mail-Kontakt gehabt mit dem Käufer?

Sollte es schon eine ganze Weile her sein und der Käufer hat sich nicht desöfteren mit dir in Verbindung gesetzt, dann lass ihn ruhig weiter drohen. Es ist doch so: wenn einer was kauft und "nur" angibt er hätte die Ware nicht erhalten..dass kann ja jeder tun. Billiger kann man garnicht mehr einkaufen. Frage doch einfach mal deinen Anwalt um dich noch mehr abzusichern. Merke dir aber für die Zukunft, egal ob versichert oder nicht, du kannst für alle Postangelegenheiten einen Beleg verlangen..was du tunlichst tun solltest.

Kommentar von Saarland60 am 3. Januar 2009 12:48

Was nutzt denn ein Beleg über ein Päckchen? Den bekommt er doch sowieso, da steht aber nur, dass ein Päckchen verschickt wurde. Und ganz und gar nicht alle Privatverkäufer geben bei eBay 2 Versandarten an. Es dürfte weltweit mehrere Millionen eBay-Verkäufer geben, die das nicht tun.


anonym
beantwortet von Taigron am 3. Januar 2009 12:44
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jupp ich habe schon daraus gelernt :/

also der Handyverkauf ist nun schon mehr als 90 Tage her, da ich nichteinmal mehr den Artikel per Link öffnen kann

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 3. Januar 2009 12:47

Mehr als 90 Tage...und jetzt erst meldet sich der Käufer?? Wenn das wirklich so ist, denk ich mir meinen Teil :-)


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 4. Januar 2009 09:38
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Wie lange ist der Sachverhalt her??? Welche Versandmöglichkeiten hast Du angegeben??? Versichert und unversichert??? Der Käufer ist meines Erachtens im Recht, weil DU Unversichert geschickt hast....Ich würde bei einem so hohen Betrag generell VERSICHERT versenden, egal wieviel der Käufer überwiesen hat, weil mir das Risiko zu groß wäre, daß genau das passiert, was Du gerade hier schilderst...Hermes-Paket 'S' kostet Euro 3,90, ist versichert und Du hast einen Beleg! Das ist mir die Sache auch bei einer CD für 17€ wert!


anonym
beantwortet von marenzio am 28. Januar 2009 23:54
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wenn ich das hier lese frage ich mich echt wie viele leute einfach eine antwort darunterklatsche ohne sich alles einmal durchgelesen zu haben. so dreht sich doch alles nur im kreis.

aber wenn das wirklich 90 tage her ist, hat sich die sache doch eigentlich echt erledigt. wenn ich auf eine sendung warte und diese nicht ankommt melde ich mich nciht nach 90 tagen.

wie ist die sache denn ausgegeangen?


subasta
beantwortet von subasta am 29. Januar 2009 15:54
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tja, selber schuld. Du hast zwar 2 - 3 Euro beim Versand gespart - dafür jetzt richtig Ärger. Natürlich hat der Käufer das Paket bekommen, aber beweisen musst du es bzw. musst du beweisen es abgesandt zu haben. Aber ich würde trotzdem abwarten wegen der Anzeige


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 30. Januar 2009 09:24
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hattest Du denn versicherten Versand für 4,00€ angegeben? Dann musst Du Dir den Rest ans Bein binden, ansonsten hättest Du das Paket nicht rausschicken dürfen, bevor der Käufer den vollständigen Preis (also inkl. der Versandkosten) bezahlt hat. Hab mich auch schon mal versehen, und versicherten Versand für 3,90 € angegeben. Hab ich mich geärgert, aber war halt mein Pech...

Sorry, aber das ist jetzt ehrlich Dein Bier... Ich hätte aber auch niemals einen "Umsatz" von 200,00 € und eine gute Ebay-Bewertung für 3,00€ Versandkostenersparnis aufs Spiel gesetzt! Also ist das jetzt wohl Lehrgeld... Schade!


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 31. Januar 2009 20:06
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http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&tab=1&xmlFile...

Man kann bei DHL auch unversicherte Sendungen nachforschen. Das er erst nach mehr als 90 Tagen nachfragt ist schon seltsam und spricht dafür das das Päckchen doch angekommen ist.

Aber nachforschen solltest Du in jedem Fall und dem das auch mitteilen, damit er still hält. Bei Privatverkäufen liegt die Haftung für Verlust eigentlich beim Käufer......


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