Guten Tag liebe gutefragen.net Community
ich habe eine sehr wichtige Frage und es wäre super wenn mir diese jemand beantworten könnte. Vor nicht allzulanger Zeit habe ich ein Handy auf ebay verkauft und bekam für dieses ca. 200 euro.
Als Versand wurde Paketversand angeben. Nun kommt das Problem. Ich habe das Paket nicht versichert da der Käufer nur 4 euro Porto überwiesen hat und auch nicht extra eine Versicherung verlangt hat. Früher hat man das doch nocht angeben müssen auf ebay oder ?
Naja jetzt behauptet der Käufer das Paket nie bekommen zu haben. Ich kann ihm allerdings auch nicht beweisen es abgeschickt zu haben da ich es ja nicht versichert habe. Der Käufer will natürlich jetzt sein Geld zurück, was ich jedoch bis jetzt nocht nicht zurücküberwiesen habe, da ich glaube das er mich auf gut deutsch übers Ohr hauen will. Nun droht er mir mit Anzeige.
Kann mir einer helfen wie ich mich weiter verhalten soll ?

eBay hat doch einen Support, den Du auch telefonisch erreichen kannst.
Die können Dir mit Sicherheit verbindlichere Auskunft geben.
Wenn per PayPal bezahlt wurde, ist ja darüber alles versichert.
Wenn du als Versandart Paketversand angegeben hast, ist das Vertragsbestandteil. Wenn du als Päckchen verschickt hast, ist das sozusagen Vertragsbruch. Da Pakete bis zu einer bestimmten Höchstgrenze versichert sind und es einen Versandnachweis gibt, bei Päckchen aber nicht (das ist einer der Unterschiede zwischen Paket und Päckchen), hast du ein Problem. Egal, ob dich der Käufer übers Ohr hauen will oder nicht: Du kannst den Versand nicht nachweisen (es ist übrigens idiotisch, wegen einer Ersparnis von 3 Eur bei der Post die falsche Versandart zu wählen, und bei Hermes hättest du das Handy für 3,90 Eur versichert verschicken können). Kurzum: Juristisch stehst du eindeutig auf der falschen Seite. Der Käufer kann durchaus berechtigt sein Geld zurück verlangen, und Anzeige wegen Betrugsverdachts erstatten kann er auch. Du kannst deine "Unschuld" hier gar nicht beweisen.
super antwort!

Wenn du es als Paket versandt hast, müsstest du doch trotzdem einen Beleg haben. Es sei denn, du hast es als Päckchen verschickt. Du solltest dich nochmal mit dem Käufer in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellst (was du auch tun solltest). Wenn jemand dich übers Ohr hauen will, bekommt er dann oft schnell kalte Füße.
wenn der verkäufer das handy als päckchen abgeschickt hat, kann er zwar einen nachforschnungsantrag stellen, der wird aber erfolglos sein, weils ja keinen eingangs-scan der sendung gibt.
wieso sollte der käufer nun kalte füße bekommen?
teardrop1109 am 3. Januar 2009 12:44 Weil es rauskommen könnte, dass er die Ware doch erhalten hat. Denn aus der Fragestellung geht für mich hervor, dass es als Paket versandt wurde.
Gerade das geht aus der Fragestellung nicht hervor, sondern das Gegenteil.
wenn du in der beschreibung paket-versand eingegeben hast, ist damit "versichert" vereinbart, denn ein paket ist nun mal eine versicherte versandart (päckchen ist unversichert), ob du dafür 10 euro verlangst oder nur 4, das ist dein problem und interessiert den käufer nicht...
logisch, daß der verkäufer jetzt die sendung nicht bekommen hast - du hast ja auch keinen nachweis dafür, daß du abgeschickt hast...
bei 200 euro-wert ziemlich leichtsinnig, unversichert abzuschicken, sorry...
ich fürchte, du mußt ihm das geld zurückerstatten...

Was heisst, er hat nur 4 € Porto bezahlt? Das Porto hast Du doch vorgegeben. Und wenn ich ein 200€-Teil unversichert verschicke....das wird wohl der Anwalt richten müssen.
Luzi4 am 3. Januar 2009 12:34 Außerdem ist ein Paket doch bis 500 € versichert, nur wenn der Wert jenseits der 1000.-Grenze liegt, kannst Du es zusätzlich versichern lassen.

Hast Du nicht den Beleg von der Post das Du es abgeschickt hast?
Beleg von der Post wirst ja hoffentlich noch haben. ansonsten seh ich schwarz
Der Beleg hat juristisch nicht den geringsten Aussagewert. Dort ist nur zu sehen, dass am Tag X ein Päckchen verschickt wurde. Es ist nicht zu sehen, von wem an wen. Das gilt vor Gericht nicht einmal als Indiz. Er kann an diesem Tag ja auch seiner Tante einen Streuselkuchen geschickt haben. Oder er kann den Beleg vor der Post vom Boden aufgehoben haben.

du musst der Post einen Nachforschungsantrag erstellen und das nächste Mal besser aufpassen, der Versender ist verantwortlich für die Zustellung und niemand anders..da hilft kein Anwalt, kein Ebay, keine Polizei und niemand
wird das Paket nicht gefunden, dann bist du in der Verantwortung

Ein Paket ist immer bis zu einer gewissen Summe versichert. Wenn du Paketversand angibst, aber als Päckchen versendest, trägst du das Risiko. Dumm gelaufen.
Keine Panik.
Wenn der Käufer mit unversichertem Versand einverstanden war, dann trägt er auch das Risiko, wenn das Teil abhanden kommt.
Änders sehe es aus, wärest du gewerblicher Verkäufer.
wenn der verkäufer paketversand angegeben hat in der artikelbeschreibung, dann IST das versicherter versand...

Melde es bei der post als Gestohlen! Die können dir sicher auch helfen. lass dir nicht drohen! bei den meisten ist es nur heiße luft und nix dahinter.. Drohen groß aber machen am schluss doch nix..

Du als Verkäufer hast Paketversand angegeben = ich als Käufer verlasse mich drauf.
Du als Käufer hast 4,- € angegeben = ich als Küfer zahle das auch.
Wenn DU es dann unversichert versendest = Dein Prolem, nicht meins. Ich als Käufer verlase mich auf deine Angaben.
Für ein Päckchen (das im übrigen immer unversichert ist) gilt: egal ob du den Portbeleg hast (mehr gibt es i dem Fall nicht) oder nicht, es gilt nicht als Beweis, dass du wirklich das hndy verschickt hast und nicht ein Dachziegel. Ausserdem heißt es UNERSICHERT, weil, auch wenn die Post es verschlampt haben sollte, nicht dafür aufkommen muß.
Sorry, klingt alles etwas hart. Wollte es nur einfach mal verständlich erklären. Bisherige anderslautende Kommentare entbehren der Wahrheit. Sorry.

Nach 3 Monaten stellt der Käufer fest, daß er das Packerl nicht bekommen hat kopfschüttel und die Antwort hinunterschluck ???
Wenn du innerhalb der 3 Monate nichts vom Käufer gehört hast (e-mail, Brief) dann kannst du die Angelegenheit vergessen.
Für die Zukunft geb' ich dir einen Tip: versende Pakete per Hermes Versand! Hermes-Paket 'S' kostet Euro 3,90 und es ist versichert und du hast einen Beleg!
Also wenn es ein "Paket" ist, ist es versichert.
Wenn es ein Päckchen ist, nicht.
??? Hier schreibt der Verkäufer.
Jup hab mich grad verlesen ^^

Kleinigkeiten lasse ich mir auch immer unversichert schicken. Bei höheren Werten nehme ich lieber versicherten Versand. Und ich glaube, bei Hermes ist alles versichert und die sind relativ preiswert. Ich denke, Du wirst das Geld zurückgeben müssen, weil Du keinen Nachweis hast, es abgeschickt zu haben.
Da brauchst du entweder den Beleg der Post oder eine schriftliche Bestätigung der Entgegennahme des Postbeamten, der es angenommen hat. Sonst sieht es schlecht aus. Evtl. kannst du einen Antrag auf Nachforschung bei der Post machen, damit die nachprüfen können, wo das Paket abgeblieben ist.

Hast Du denn versicherten Versand angegeben? Dann hast Du jetzt ein Problem. Wenn nicht, hat der Käufer ja auch ein bisschen Mitschuld, wenn er sich auf unversicherten Versand einlässt.
Genaueres erfährst Du aber bei Ebay. Viel Glück!

ohne Beleg kein Nachweis, leider.
Ab und zu verkaufe ich bei Amazon. Da ist es mir auch schon passiert, habe per Büchersendung verschickt und keinen Nachweis gehabt. Musste den Kaufpreis erstatten obwohl der Käufer es vermutlich erhalten hat. Bei Ebay verschicke ich nur noch per Hermes (ist bei kleineren Paketen billiger)oder als Paket (Nachweis Paketkarte) und so halt teurer.
Das hilft Dir leider jetzt auch nicht mehr, vll. als Tipp für's nächste Mal...
Jetzt kannst du aber noch einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.
Päckchenversand kostet 3,90€ und es gibt da keinen Beleg. Das sieht sehr schlecht aus. Ich habe vergleich bar Software-CD´s im Wert von ca. 800€ verschickt, nicht angekommen. P.G. Da ich aber alle Codes hatte hat der Software-Hersteller auf Kulanz ersetzt.

Zu der Zwischenbemerkung Porto/Versand: Ein Verkäufer gibt eigentlich bei E-bay immer mind. 2 Versandmöglichkeiten an. Wenn der Käufer eine Summe überweißt, die für nichtversicherte Ware gilt, dann ist es sein Ding.
So, nun zum Thema: Wann hast du es verkauft, bzw. abgeschickt? Seit verschicken, wie oft hast du E-Mail-Kontakt gehabt mit dem Käufer?
Sollte es schon eine ganze Weile her sein und der Käufer hat sich nicht desöfteren mit dir in Verbindung gesetzt, dann lass ihn ruhig weiter drohen. Es ist doch so: wenn einer was kauft und "nur" angibt er hätte die Ware nicht erhalten..dass kann ja jeder tun. Billiger kann man garnicht mehr einkaufen. Frage doch einfach mal deinen Anwalt um dich noch mehr abzusichern. Merke dir aber für die Zukunft, egal ob versichert oder nicht, du kannst für alle Postangelegenheiten einen Beleg verlangen..was du tunlichst tun solltest.
Was nutzt denn ein Beleg über ein Päckchen? Den bekommt er doch sowieso, da steht aber nur, dass ein Päckchen verschickt wurde. Und ganz und gar nicht alle Privatverkäufer geben bei eBay 2 Versandarten an. Es dürfte weltweit mehrere Millionen eBay-Verkäufer geben, die das nicht tun.
jupp ich habe schon daraus gelernt :/
also der Handyverkauf ist nun schon mehr als 90 Tage her, da ich nichteinmal mehr den Artikel per Link öffnen kann
Engelchen46 am 3. Januar 2009 12:47 Mehr als 90 Tage...und jetzt erst meldet sich der Käufer?? Wenn das wirklich so ist, denk ich mir meinen Teil :-)

Wie lange ist der Sachverhalt her??? Welche Versandmöglichkeiten hast Du angegeben??? Versichert und unversichert??? Der Käufer ist meines Erachtens im Recht, weil DU Unversichert geschickt hast....Ich würde bei einem so hohen Betrag generell VERSICHERT versenden, egal wieviel der Käufer überwiesen hat, weil mir das Risiko zu groß wäre, daß genau das passiert, was Du gerade hier schilderst...Hermes-Paket 'S' kostet Euro 3,90, ist versichert und Du hast einen Beleg! Das ist mir die Sache auch bei einer CD für 17€ wert!
wenn ich das hier lese frage ich mich echt wie viele leute einfach eine antwort darunterklatsche ohne sich alles einmal durchgelesen zu haben. so dreht sich doch alles nur im kreis.
aber wenn das wirklich 90 tage her ist, hat sich die sache doch eigentlich echt erledigt. wenn ich auf eine sendung warte und diese nicht ankommt melde ich mich nciht nach 90 tagen.
wie ist die sache denn ausgegeangen?
tja, selber schuld. Du hast zwar 2 - 3 Euro beim Versand gespart - dafür jetzt richtig Ärger. Natürlich hat der Käufer das Paket bekommen, aber beweisen musst du es bzw. musst du beweisen es abgesandt zu haben. Aber ich würde trotzdem abwarten wegen der Anzeige

hattest Du denn versicherten Versand für 4,00€ angegeben? Dann musst Du Dir den Rest ans Bein binden, ansonsten hättest Du das Paket nicht rausschicken dürfen, bevor der Käufer den vollständigen Preis (also inkl. der Versandkosten) bezahlt hat. Hab mich auch schon mal versehen, und versicherten Versand für 3,90 € angegeben. Hab ich mich geärgert, aber war halt mein Pech...
Sorry, aber das ist jetzt ehrlich Dein Bier... Ich hätte aber auch niemals einen "Umsatz" von 200,00 € und eine gute Ebay-Bewertung für 3,00€ Versandkostenersparnis aufs Spiel gesetzt! Also ist das jetzt wohl Lehrgeld... Schade!

http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&tab=1&xmlFile...
Man kann bei DHL auch unversicherte Sendungen nachforschen. Das er erst nach mehr als 90 Tagen nachfragt ist schon seltsam und spricht dafür das das Päckchen doch angekommen ist.
Aber nachforschen solltest Du in jedem Fall und dem das auch mitteilen, damit er still hält. Bei Privatverkäufen liegt die Haftung für Verlust eigentlich beim Käufer......
eBay hat damit überhaupt nichts zu tun und wird sich da auch nicht einschalten (ausser vielleicht automatisierte E-Mails verschicken). Es handelt sich hier um einen rein privatrechtlichen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
DH
@ Nummer 6
Das ist Mumpitz. Zum einen hat ebay nichts damit zu tun, dass der Verkäufer einfach unversichert verschickt, obwohl er Paket angegeben hat. Zum anderen: Auch wenn per PayPal bezahlt wurde: die kommen NIE für unversicherten Versand auf!
5 x DR für jeden, der DR angeklickt hat. Bei Unwissenheit lieber raushalten und keien falsche Assagen machen. Das hilft dem Fragenden nämlich noch weniger weiter.
Einfach die Post nach Belegen kontaktieren die den eindeutigen Postweg dokumentieren und dann am besten zu dem käufer hinfahren und ihm um eine schriftliche Bestätigung (unter Beistand eines Rechtsanwaltes oder Zeugen) zu bitten die belegt das Handy wirklich nicht zu erhalten haben und dann eine Zivilklage an die Post richten um den eindeutigen Schuldhergang zu klären.........usw........