Hallo,
ich bin total verzweifelt. Ich habe bei ebay ein gebrauchtes N95 gekauft von einem Privatverkäufer. In seiner Auktion stand das das Gerät technisch einwandfrei wäre, jedoch ist dem nicht so.Da es nicht aufladet, going ich zu dug und gab dieses Handy ab und gab die Original Rechnung, die mir dir Verkäufer gegeben hatte mit. Nun hat dug festgestellt, dass das Handy unsachgemäß geöffnet wurde und somitdie Garantie entfällt.
Hier der Link:
Habe ich eine Möglichkeit, mein Geld wieder zu bekommen, da es ine Privatauktion war?
Hoffe könnt mir helfen!
anonym123

versuche erstmal mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, wenn er nicht auf deine Forderung eingeht, wende dich direkt mit einer Beschwerde an ebay, dass er dir ein defektes Gerät als einwandfrei verkauft hat.Las blos nicht locker, sage auch dem Verkäufer, dass du dich an ebay wendest und ansonsten deinen anwalt kontaktiert. Die meisten geben dann nach...

Wenn eine Ware nicht der Beschreibung bei eBay enstpricht, sind Reklamationen jederzeit möglich.

Der Verkäufer hat das Gerät als 100% technisch einwandfrei beschrieben und somit hat er dafür zu Bürgen. Verkäufer benachrichtigen und einvernehmliche Lösung vornehmen, ansonsten Meldung an EBay.

In diesem Fall müsstest du sehr gute Karten haben , da ich nichts von dem Zusatz in der Auktion gesehen habe , worin steht das es Privatverkauf ist und damit der Umtausch ausgeschlossen. So ungefähr lautet der Satz musst mal in anderen Auktionen nachsehen. Soviel ich weis muss das dabei stehen um die Rückgabe auszuschließen.

Das Gerät ist technisch 100% einwandfrei. Das schreibt der Privatverkäufer. Kontakte ihn, informiere ihn über den Mangel und bitte ihn, das Gerät zurückzunehmen. Es scheint sich um einen Privatverkäufer zu handeln, der sich korrekterweise gewerblich anmelden sollte. Kommt es zu keiner Einigung, melde den Verkäufer bei eBay, auch daß er als Privatverkäufer auftritt und bitte eBay zu intervenieren. Schreib gleich, daß Du erfolglos versucht hast, den Verkäufer zur Rücknahme zu bewegen. Erfahrungsgemäß wird eBay Dich mit unpassenden Textbausteinen abspeisen, dann bleibt Dir nur noch der Weg schwere Geschütze aufzufahren. Du musst den Verkäufer bei seinem zuständigen Finanzamt melden, gleichzeitig zur Polizei und Anzeige wegen Betrugs erstatten und gegebenenfalls einen Anwalt bemühen. Bevor Du diese letzten Schritte einleitest solltest Du sie dem Verkäufer androhen, wenn er den gezahlten Betrag bis zu einer von Dir festgesetzten Frist nicht zurücküberwiesen hat. Das Handy schickst Du erst nach Eingang des Geldes zurück.
Wieso denn immer sofort so eine Welle machen??? Es war zu erwarten, dass der Verkäufer kulant reagieren würde, sonst hätte er keine 100% bei der Anzahl von Bewertungen! Und wieso muß er sich gewerblich anmelden, woher nimmst Du das?
hudiblibu am 19. Februar 2009 08:51 Nur Polemiker machen solche Feststellungen! Die Sachlichen lesen den Text und finden ganz klare Hinweise für das 'Opfer', wie es vorgehen sollte. Erst nach Scheitern der ersten Schritte wird vorgeschlagen schwere Geschütze aufzufahren. Und das der eBay Kundenservice ungenügend ist, kann tausendfach im Internet nachgelesen werden. Der Prozentsatz der Bewertungen, auch wenn sie zu 100% positiv sind gibt niemals die Sicherheit, daß man es mit einem serioesen eBay Mitglied zu tun hat. eBay öffnet mit seinem System Tür und Tor für unehrliche Menschen. Wichtig ist doch, daß unsere Bemühungen zum Erfolg führten und der Käufer ohne Verlust bleibt.
so danke ür eure hilfe! ich habe mit dem verkäufer kontakt aufgenommen, er erstattet mir das Geld und ich schicke Ihn das Handy zurück.
Vielen Dank nochmal an alle!
anonym123