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eBay Preis aufschlag nach beendeter Auktion möglich?

gefragt von OOOPatriceOOO am 11.01.2009 um 18:10 Uhr

Hallo, ist es rechtens wenn ein ebay Verkäufer(Powerseller) im Nachhinein, nachdem die Auktion abgeschlossen ist eine Nachgebühr auf den ersteigerten Artikel aufschlägt, weil der Käufer den Artikelt seit einer Woche nicht bezahlt hat?
Kann ein Powerseller also quasi eigene AGBs aufstellen, oder ist der Preis zu Ersteigerungstermin bindend?


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Nothintodo
beantwortet von Nothintodo am 11. Januar 2009 18:11
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nein das ist nicht möglich...wende dich an ebay-supportcenter


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 11. Januar 2009 18:12
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Das geht nicht. Zuschlagspreis ist bindend. Notfalls eine Meldung bei Ebay machen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 11. Januar 2009 18:12
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Preis bei Auktionsende ist bindend. Schreib im einfach zurück, dass du dieses Geschäftsgebahren gerne einer Verbraucherzentrale melden wirst, weil er sich so einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft. Könnte durchaus eine Abmahnung wert sein.


rainerle6
beantwortet von rainerle6 am 11. Januar 2009 18:12
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Ist nicht zulässig, das solltest du e-bay melden.


hagebe
beantwortet von hagebe am 11. Januar 2009 18:12
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Bindend, BASTA! Bei Ebay über das Kontaktformular beschweren. Eine Woche ist im "grünen Bereich".



anonym
beantwortet von Birgit82 am 11. Januar 2009 18:12
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du hast 2 wochen zeit zu zahlen is einfach so, agbs kann jeder aufstellen. wenn du nach 2 wochen cniht zahlst kann er eine mahngebür nehmen. aber nichts auf den kaufpreis aufschlagen nur weil man innerhalb einer woche nciht zahlt. schau am besten in den agbs bei ebay rein. da stehen richtlinien wo sich jede seite dran zu halten hat. die 2 wochen zahl möglichkeit steht daher weil du soweit ich weis bei jedem kauf das recht hast zu wiederufen auch bei ebay, gibt halt nur dann ne negative bewertung.

Kommentar von Saarland60 am 11. Januar 2009 18:17

Wo steht, das man 2 Wochen Zeit hat, um zu zahlen? Und wo steht, dass der Verkäufer berechtigt ist, eine Mahngebühr zu erheben? Im BGB ist davon nichts zu finden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Januar 2009 18:13
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Kommt drauf an, für wann die Zahlung fällig war. Aber ohne eine Mahnung kann er wohl auch nicht einfach so was draufschlagen, nach gutdünken.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 12. Januar 2009 21:16
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So etwas habe ich ja noch nie gehört! Das ist schon eine ziemliche Frechheit, sich so etwas raus zu nehmen! Natürlich ist es für einen Verkäufer ärgerlich, wenn sich der Kunde besonders viel Zeit mit dem Bezahlen läßt. Schließlich weiß man nie, ob er im Nachhinein nicht doch noch abspringt. Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Regelungen die festlegen, innerhalb welcher Zeit Ware bezahlt werden muß. Als Verkäufer kann ich also höchstens hingehen und meine Kunden freundlich auffordern innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bezahlen. Selbst dann würde ich davon ausgehen, dass man nochmal den gleichen Zeitraum abwartet und dann erstmal Meldung bei Ebay macht. Ein Preisaufschlag ist absolut indiskutabel und mit Sicherheit auch Gesetzeswidrig!


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