Hallo zusammen!
Ich habe bei Ebay eine anscheinend originale D&G Hose aus Österreich ersteigert. Als sie nach ca. 2 Wochen in der Schweiz angekommen war, musste ich mit bedauern feststellen, dass die Hose gefälscht war. Ich habe dann Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und ihm die Hose zurückgeschickt. Die Hose sei anscheinend jedoch noch nicht angekommen was ich jedoch nicht ganz glauben kann... da die Post meist sehr zuversichtlich arbeitet... Die Quittung der Post ist vorhanden. Das Paket jedoch nicht versichert, habe es genauso versendet wie der Verkäufer es mir zugesendet hat per "Maxibrief". Nun sollte ich zahlen meint er...er klagt mich s

Wer ware Verschickt, ist dafür verantwortlich, dass diese auch ankommt. Daher muss er auch für den Nachweis sorgen.
da bist du wohl auf eines der "vielen?" schwarzen Ebay-Schafe reingefallen, ÄRGERLICH; aber klagen wird der bestimmt nicht und dann lass es darauf ankommen, ER ist in der Beweispflicht, denn du hast ja den Postbeleg.
Mit der Quittung kannst du belegen, dass du die Hose abgeschickt hast. Wenn der Verkäufer den Versand unversichert wollte, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben. Ich würde auf keinen Fall die Hose bezahlen. Du könntest ihn ja wegen Verkauf gefälschter Kleidung ebenfalls anklagen.
Mit welcher Quittung? Eine Quittung über Postwertzeichen reicht wohl nicht aus! Und ein Maxibrief hat keinen Einlieferungsbeleg!!
es steht doch oben da, dass eine Quittung vorhanden ist.

Hier ist die Post auch zuversichtlich, meistens auch zuverlässig. Leider hast du eine Bringschuld. Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Sendung beim Empfänger eingegangen ist, wirst du eine weitere schicken müssen. Diesmal mit Empfangsquittung!
Da hast du ganz, ganz schlechte Karten. Ich denke, dass in der Schweiz, genau wie in Deutschland, ein Maxibrief keinen Einlieferungsbeleg hat.
Du hast nur die Quittung über ein Porto für solch einen Brief und das hilft dir nicht.
Also musst du die Hose bezahlen, weil du nicht beweisen kannst, dass sie ein Fake ist/war. Auf jeden Fall solltest du eBay über diese Fälschung informieren und eine entsprechende Bewertung abgeben.
Also soll ich einfach abwarten, bis er mich anklagt? Und wie ich das jetzt richtig verstanden habe, Wenn ich den Postbeleg vorweisen kann bin ich im recht? auch wenn sie nicht versichert ist?
Danke für die schnellen, vielen antworten!
Hallo hose999,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Hast du bei einem gewerblichen oder einem privaten Verkäufer gekauft?
Am allerbesten machst du dich mal im ebay-Hilfeforum schlau, die helfen schnell und kennen sich aus.
http://community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=11100
Fakt ist, du musst beweisen können, daß du die Ware abgeschickt hast (dazu reicht allerdings eine Portoquittung nicht aus), oder daß der Verkäufer die Ware wieder erhalten hat. Gibt es evtl. Zeugen, daß du verschickt hast?
mhhh also wenn ich einen Artikel kaufe und verlange dass dieser unversichert Versendet wird und dieser bei mir nicht ankommt hafte ich also der Käufer. Stimmts?
Und wenn der Verkäufer verlangt unversichert zurückzuschicken dann haftet wer??