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ebay, negativbewertung nun droht der verkäufer mit dem anwalt...

gefragt von velveevelvee am 20.04.2009 um 15:14 Uhr

ich habe für meinen freund irgendsoeinen drink extra mit kirschgeschmack (da er orange nicht trinken kann) bestellt naja jedenfalls kam der dann in orangengeschmak an. das hab ich dem vk natürlich gleich geschrieben. die einzige antwort war . das tut uns leid.....und ich hätte doch orange bestellt.nichts von rücknahme etc... ich weiß 100% das es nicht so war. deswegen hab ich dann negativ bewertet. und nun drohen die mir mit dem anwalt wenn ich nicht innerhalb von 12 h die bewertung zurücknehme....

was würdet ihr tun


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anonym
beantwortet von tergenna am 20. April 2009 15:15
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das ganze Ebay melden und die Bewertung natürlich nicht zurücknehmen (sondern eher noch als Kommentar das Erlebte dazuschreiben)

Kommentar von Simple_avatar9smallLizzyzuet am 20. April 2009 15:17

Genau, ganz gnadenlos petzen. Das machen die vielleicht mit vielen anderen auch so, wer weiß, vielleicht haben die nur die Geschmacksrichtung Orange?

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 13:03

Ich würde alles noch viel mehr negativ bewerten , lass dich nicht einschüchtern und informier dich hier mal bei http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html dort findest du anwälte die dir das gleiche sagen! viel erfolg


knutschzwiebel
beantwortet von knutschzwiebel am 20. April 2009 15:15
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Einfach nicht reagieren. Du hast IMMER das Recht eine Negativbewertung abzugeben, wenn du einen Grund vorweisen kannst. Und in deinem Fall kannst du das ja.


anonym
beantwortet von Henne0806 am 20. April 2009 15:14
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garnichts ist dein gutes recht so zu bewerten!


holsch
beantwortet von holsch am 20. April 2009 15:16
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lächelnd zurücklehnen


Puttchen
beantwortet von Puttchen am 20. April 2009 15:15
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Darüber lachen! Er kann euch nicht für eure Meinung verklagen. Wenn er sich nicht an die BEstellung gehalten bhat muss er die schlechte BEwertung in Kauf nehmen. Fertig.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 20. April 2009 15:15
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Nichts - der glaubt nur, dass er dich einschüchtern kann (hat er denn schon von anderen Leuten auch schlechte Bewertungen bekommen?)


anonym
beantwortet von gutefrage09 am 20. April 2009 15:16
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Die können dir nichts. Weil es bei ebay nicht mehr die Möglichkeit zu Rachebewertungen gibt versuchen sie es jetzt auf die Schiene... Einfach ignorieren.

Aber ich glaube nicht, dass die Lebensmittel zurücknehmen dürfen...


anonym
beantwortet von likeTheSky am 20. April 2009 15:16
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omg was für eine firma gebe mir den link damit ich da nichts bestelle...


anonym
beantwortet von likeTheSky am 20. April 2009 15:16
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omg was für eine firma gebe mir den link damit ich da nichts bestelle...

Kommentar von likeTheSky am 20. April 2009 15:16

kein doppelpost war gute frage


AngelYvonne
beantwortet von AngelYvonne am 20. April 2009 15:16
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Man hätte die Angelegenheit sicher anders lösen können, aber lasse Dich von Drohungen nicht einschüchtern denn jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das nächste Mal eben vorsichtiger sein...


anonym
beantwortet von jojo29 am 20. April 2009 15:16
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du hast alles richtig gemacht! lass dich nicht unter druck setzen, die haben eh keine chance. im gegenteil, ich würd die unter druck setzen und sagen das du das nur zurücknehmen würdest wenn die dir einen neuen drink schicken. :-)


koelnforever88
beantwortet von koelnforever88 am 20. April 2009 15:17
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einfach nichts machen


Liebe737
beantwortet von Liebe737 am 20. April 2009 15:17
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es kommt darauf an WAS genau du ihm da geschrieben hast wenn du persöhnlich wurdest kann er dich anzeigen...wenn er aber tstsächlichw as falsches geschickt hat ist das diene meinung und dagegen kann er nix tun. schau mal ob du DEINEN artikel nochmal aufrufen kannst und sieh nach was GENAU da stand ....dann drücke auf der tastatur "Druck S-Abf" dann füg es bei paint ein und speichere es als beweis....falls nicht und du bist dir nicht mehr sicher ändere lieber die bewertung bevor du strafe zahlen musst....wobei DAS denke ich völlliger hummbuck ist ..............


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 20. April 2009 15:17
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Sag deine Meinung, da kann ihm auch kein Anwalt helfen


velvee
beantwortet von velvee am 20. April 2009 15:18
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gut danke ich hab mich darüber total geärgert. ebay hab ich das schon gemeldet.....


Nebenbeifrage
beantwortet von Nebenbeifrage am 20. April 2009 15:20
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das kommt drauf an wie du ihn bewertet hast wenn es eine subjektive sachgemäße bewertung war kannst du dich auf das vom GG geregelte recht auf meinungsfreiheit berufen. allerdings: wenn du ihn nach objektiv verständlicher meinung verleumdet oder beleidigt hast dann fällt das unter die bereiche "schmähkritik" und "verleumdung". in diesem fall hat er ein recht auf unterlassung und ggf. auch ein recht auf schadensersatz (wenn er beweisen kann, dass durch diese bewertung gewinn verloren hat). aber da ich davon audgehe, dass du ihn kaum verleudmet oder beleidigt hast ist diese meinung dein gutes recht.

eure nebenbeifrage


velvee
beantwortet von velvee am 20. April 2009 15:24
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ich hab geschrieben:

EXTRA kirsche bestellt und ekelige orange bekommen , sonst alles ok

wobei das mitm extra kirsche bestellen hätt ich mir auch sparen können denn im artikel stand wenn man nichts schreibt geen sie davon aus das man kirsche haben will.ich wollt aber auf nochmal sicher gehen.


velvee
beantwortet von velvee am 20. April 2009 15:27
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so hab noch was ergänzt

VERSUCH MIR MIT DEM ANWALT ZU DROHEN IST FEHLGESCHLAGEN;BewertungBleibtMitRecht!


velvee
beantwortet von velvee am 20. April 2009 15:34
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soll ich nun auch die paypalzahlung einfrieren. lassen???


anonym
beantwortet von quickresponse am 15. Oktober 2009 09:05
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Hallo, hast du die Flasche mit dem Orangengetränk geöffnet ?

Ich verstehe das nicht, wenn ich Kirsche bestelle, und Orange wird geliefert, dann sende ich es zurück.

Habe ich da was missverstanden ?


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