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Ebay-Musterwiderufsbelehrung verwenden. Aber wie sieht...

gefragt von Halbwissen am 19.05.2008 um 23:58 Uhr

Die Musterwiderufsbelehrung für die Artikelbeschreibung gibt es im Rechtsportal. Die nach Auktionsende gesondert in Textform mitzuteilende Belehrung muss aber anders formuliert sein, denn diese ist ja dann endgültig. Versteht ihr die Frage? Hat jemand ein Muster für die Mitteilung in Textform (E-Mail)??


Reply


anonym
beantwortet von PeterR am 20. Mai 2008 08:06
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Thumb_up

Ich kann dir nur legalershop.de empfehlen. Hier ist ganz konkret ein Mustershop von einer Rechtsanwältin erstellt worden, indem alle rechtlichen Pflichtangaben ausführlich erklärt werden. Nur noch runterladen und einfügen. Gruss Peter mr-ibiza.de




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