Ich habe bei Ebay zwei Artikel an den gleichen Käufer verkauft. Nun hat der Käufer mir geschrieben, das er mit den Artikeln nicht zufrieden ist. Unter anderem ist in einer Strickjacke ein Material das sie nicht verträgt.. ich habe jedoch das Material in der Auktion nicht geschrieben.. das andere ist eine wolljacke.. dieses würde angeblich wollfilz sein.. nun möchte sie 50% des Preises zurück haben... was macht man da am besten.. ware zurück schicken lassen und den kaufpreis zurück erstatten

Wenn du Privater verkäufer bist,dann must du die ware nicht zurücknehmen.Kann aber sein das du schlecht bewertest wirst

um allen Ärger aus dem Weg zu gehen wäre das das sinnvollste,
aber ein Rechtsanspruch wegen Nichtgefallen gibt es nicht, wenn du den Artikel eindeutig beschrieben hast..

Soweit ich weiss muss man als Privatverkäufer nichts zurücknehmen.

Zurücknehmen müssen tust du zwar nicht, aber ich würde mir beides zurückschicken lassen, dem Käufer den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten erstatten und nochmal bei Ebay einstellen.
seelenvoll am 4. September 2008 19:52 In diesem Fall würde ich sagen 2 Experten, ein Gedanke :-)) - DH

Die Frage ist, ob du als privater Verkäufer oder als Gewerblicher Verkäufer tätig bist. Als privater Verkäufer mit gebrauchten waren, haftest du eingeschränkt und als gewerblicher Verkäufer bist dz verpflichtet die Details genau anzugeben, gerade bei Bekleidung. Mein Tipp: Ich würde auf die Forderung 50%-Nachlass nicht eingehen, da der Käufer bluffen könnte. Nimm entweder die Ware ganz zurück und setz es noch mal rein. Die Gebühren für die Rücksendung muss, der Käufer übernehmen. Er trägt einen Teilschuld, da er sich ja auch informieren könnte, gerade weil er diese Hautunverträglichkeit hat.
ich bin privat verkäufer. ich habe mir die bewertungen des käufers mal durchgelesen und es scheint wohl nicht das erste mal zu sein... denke ich werde es zurück schicken lassen.. dann kann ich noch mal mein glück bei ebay versuchen
seelenvoll am 4. September 2008 19:57 Genau, vergiess eins nicht, reklamiere den Vorgang bei eBay, und sie erstatten dir die Gebühren wieder.
neomatt am 4. September 2008 19:57 Dh, ein Ebay-Grundsatz ist schließlich: Fragen vor dem Gebot. Wenn er nicht auf den Vorschlag "ganz oder garnicht" eingeht liegt der Verdacht schon nahe mit dem Bluff.
silvy am 5. September 2008 08:47 Das sehe ich auch so: der Käufer blufft! Erst verträgt sie Material nicht, dann möchte sie die Jacke doch tragen, ABER mit 50 % Rabatt ;-) Ehhhhhhhhhhhh...wenn ich ein Material in der Kleidung nicht vertrage, dann ziehe ich sie erst gar nicht an, selbst wenn sie mir einer SCHENKEN WÜRDE!
Hallo, ich würde nichts erstatten und auch nicht die Ware zurücknehmen. Seit Ebay die Möglichkeit gestrichen hat, dass Verkäufer negativ bewerten können, kommen immer mehr "Fiese Ebayer" auf den Trichter wegen angeblicher (aber nicht vorhandener) Mängel Geld zurück zu fordern. Das ist echt mies, darum sollte man das als Verkäufer gar nicht erst einreißen lassen!!
nur als gewerblicher Verkäufer bist Du verpflichtet, die Ware wieder zurückzunehmen. Aber um eine gute Bewertung zu erhalten und wenn die Mängelrüge gerechtfertigt ist, würde ich auch als privater Verkäufer diesen Service anbieten.