Ich habe bei eBay ein Autoradio ersteigert und habe bedenken, dass der Artikel nicht funktionstüchtig ist. In der Artikelbeschreibung steht weder dass das Radio ganz noch defekt ist. Leider hat der Verkäufer schon einen negativen Eintrag, der sich auf defekte Ware bezieht. Muss ein Verkäufer einen defekten Artikel in der Artikelbeschreibung als solchen angeben bzw. kann man als Käufer davon ausgehen, dass der Artikel funktionstüchtig ist, wenn nichts gegenteiliges beschrieben ist?
Wenn der Artikel defekt ist, muss dies vom Verkäufer angegeben werden. Defekt und Gebrauchsspuren sind jedoch zwei verschiedene Sachen.

Gekauf wie gesehen geht auch. Immer vor Abschluß der Aktion nachfragen. Das Radio kann ja auch während des Transportes einen Schaden bekommen, ist ganz schlecht nachzuweisen. Setz Dich ruhig schon jetzt über dieses Thema mit dem Verkäufer auseinander, und sage ihm - das Du kein defektes gerät wünschst und Du schlecht berwerten wüdest wenn es der Fall ist. Evt. hebt er die Aktion dann auf. Die Umschreibungen bei diesen Aktionen sind mindestens genauso "Blumig" wie die Berichte im Reisekatalog!
Ich hatte bereits nach der Funktionstüchtigkeit gefragt und er antwortete, dass das Radio keine Kratzer hat. Leider keine befriedigende Aussage.
Samml am 6. Dezember 2007 09:48 Wenn es dann defekt ist würde ich die Aktion rückgängig machen zur Not mit Hilfe von ebay - denn auf eine konrekte Frage muß eine vertragsgerechte Antwort(Bestimmungszweck des Verkaufsgegenstandes) erfolgen.Abgeschlossener Vertrag wäre nichtig i.S.d.G. .
Dann frage nochmals gezielt nach: "Ist es komplett funktionstüchtig oder nicht. Wenn nicht, welche Schäden / Mängel liegen vor?". Viel Erfolg bei Deinem Radio.

Ja , mann MUSS es als defekt angeben , wenn das defekt ist. Schreibe ihn an , versuch dein Geld zurück zu bekommen , ansonsten bei Ebay melden. Es kann natürlich vorkommen , das durch Transport kaputt geht. Wie gesagt , anschreiben , fragen .

Das muss sein. Verschweigen eines Mangels ist Betrug.