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ebay - Mangelhaften Artikel erhalten

gefragt von JoMa3333 am 25.06.2008 um 10:37 Uhr

In ebay habe ich eine Steinkugel ersteigert, die mit 1 Foto bebildert war.

Nun habe ich diese Steinkugel erhalten und die Vorderseite ist so wie sie abgebildet war, aber die Hinterseite, von der kein Foto auf der ebay-Seite reingestellt war, hat einen hässlichen andersfarbenen Streifen (Steinfarbe hellblau, Streifenfarbe braun).

Ich habe dem Anbieter nun geschrieben, dass es sich bei dem hässlichen Steinstreifen um einen "versteckten Mangel" handelt und ich Ersatz möchte oder mich bei Nichtbefolgung an ebay mit einer Täuschungsanzeige wenden werde.

Ich bin der Auffassung, dass dieser Stein mit diesem Makel auf der Rückseite in einem Mineralienshop unverkäuflich wäre.


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo JoMa3333, leider ist mir nicht ganz klar, welchen Rat Du suchst.

Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Ted vom gutefrage.net-Support

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Tippse
beantwortet von Tippse am 25. Juni 2008 10:38
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Ja. Und welche Frage hast Du nun? Hm?


angelela
beantwortet von angelela am 25. Juni 2008 10:39
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Suchst Du auch nen Rat oder wolltest Du nur Deinen Frust los werden??


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 25. Juni 2008 10:39
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Wenn die Farbe der Kugel dir nicht gefällt, ist das noch lange kein "versteckter Mangel".

Du hast den Artikel gekauft wie besehen, und schließlich hättest du dich vorher über die Rückseite der Kugel auch informieren können. Wenn der Verkäufer nicht eindeutig beschrieben hat, das die Rückseite genau so aussieht wie die Vorderseite, wird es für dich schlecht aussehen.

Kommentar von JoMa3333 am 25. Juni 2008 12:22

Also ich bin eher der Meinung, dass der Verkäufer eine Hinweispflicht hat und nicht ich eine Fragepflicht.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 25. Juni 2008 10:42
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Wenn Du sie bei einem Händler ersteigert hast, dann hast Du ein 1 Monatiges Rücktrittsrecht vom Kauf.

Wenn es sich bei einer Ersteigerung von privat handelt könnt Ihr euch nur gütig einigen.

Kommentar von JoMa3333 am 25. Juni 2008 12:28

Na dann ist es ja gut. Ja der Verkäufer ist ein Gewerbetreibender.


Konfuzius
beantwortet von Konfuzius am 25. Juni 2008 10:43
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Ich hätte erst mal versucht, mich freundlich mit dem Verkäufer zu einigen aber wenn man gleich mit Täuschungsanzeige kommt wirds schwer.

Kommentar von JoMa3333 am 25. Juni 2008 12:37

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Ersatz gebeten, ohne mich mit meiner Klage gleich an ebay zu wenden und ohne gleich eine schlechte Bewertung abzugeben. Das ist mein Entgegenkommen. Aber ehrlich: Es war das letzte Mal, dass ich bei ebay etwas ersteigert habe. Auf diese Art und Weise wie mit dem Stein wurde ich schon wiederholt über den Tisch gezogen. Einen Artikel nur unvollständig zeigen, dann Geld kassieren auf Vorkassebasis und dann Schund versenden. Das ist ebay! JETZT REICHTS !!!

Kommentar von 93fc09d21aff53c94a86b8abb2be88f9smallwellnessshop am 27. Juni 2008 01:26

Erst lesen, dann fragen und dann eventuell kaufen. Alles andere ist die eigene Dummheit aber besser du verlässt ebay, damit händler sich nicht mit sowas rumschlagen müssen.


silver2009
beantwortet von silver2009 am 25. Juni 2008 10:56
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Steine sind Naturprodukte und können daher nicht alle eine gleichartige Maserung aufweisen, insoweit muss man das hinnehmen... wenn man allerdings die Ware von einem gewerblichen Anbieter gekauft hat, hat man ja ein Widerrufsrecht.

Kommentar von Saarland60 am 25. Juni 2008 11:20

jepp!

Kommentar von JoMa3333 am 25. Juni 2008 12:31

Also wenn jemand eine Steinkugel in ebay anbietet mit einem Bild, wo nur nur eine Seite zu sehen ist, dann muss ich davon ausgehen können, dass die Hinterseite "in etwa" gleich ist, sonst ist es für mich arglistige Täuschung.


anonym
beantwortet von JoMa3333 am 25. Juni 2008 12:42
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Dass meine Frage bzgl. der Rechtslage bei einer ebay-Versteigerung zu kurz gekommen ist, hat auch etwas mit dem beschränkten Textvolumen bei gute-frage zu tun. Damit mir jemand kompetent Antwort geben kann, muss ich doch erst einmal den Sachverhalt etwas ausführlicher beschreiben können. Und dafür bietet gute-Frage m. E. manchmal zu wenig Platz.

Kommentar von 93fc09d21aff53c94a86b8abb2be88f9smallwellnessshop am 27. Juni 2008 01:27

Das liegt daran, das es ein Frageportal ist und kein Forum.


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