In ebay habe ich eine Steinkugel ersteigert, die mit 1 Foto bebildert war.
Nun habe ich diese Steinkugel erhalten und die Vorderseite ist so wie sie abgebildet war, aber die Hinterseite, von der kein Foto auf der ebay-Seite reingestellt war, hat einen hässlichen andersfarbenen Streifen (Steinfarbe hellblau, Streifenfarbe braun).
Ich habe dem Anbieter nun geschrieben, dass es sich bei dem hässlichen Steinstreifen um einen "versteckten Mangel" handelt und ich Ersatz möchte oder mich bei Nichtbefolgung an ebay mit einer Täuschungsanzeige wenden werde.
Ich bin der Auffassung, dass dieser Stein mit diesem Makel auf der Rückseite in einem Mineralienshop unverkäuflich wäre.

Hallo JoMa3333, leider ist mir nicht ganz klar, welchen Rat Du suchst.
Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Ted vom gutefrage.net-Support

Suchst Du auch nen Rat oder wolltest Du nur Deinen Frust los werden??

Wenn die Farbe der Kugel dir nicht gefällt, ist das noch lange kein "versteckter Mangel".
Du hast den Artikel gekauft wie besehen, und schließlich hättest du dich vorher über die Rückseite der Kugel auch informieren können. Wenn der Verkäufer nicht eindeutig beschrieben hat, das die Rückseite genau so aussieht wie die Vorderseite, wird es für dich schlecht aussehen.
Also ich bin eher der Meinung, dass der Verkäufer eine Hinweispflicht hat und nicht ich eine Fragepflicht.

Wenn Du sie bei einem Händler ersteigert hast, dann hast Du ein 1 Monatiges Rücktrittsrecht vom Kauf.
Wenn es sich bei einer Ersteigerung von privat handelt könnt Ihr euch nur gütig einigen.
Na dann ist es ja gut. Ja der Verkäufer ist ein Gewerbetreibender.

Ich hätte erst mal versucht, mich freundlich mit dem Verkäufer zu einigen aber wenn man gleich mit Täuschungsanzeige kommt wirds schwer.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Ersatz gebeten, ohne mich mit meiner Klage gleich an ebay zu wenden und ohne gleich eine schlechte Bewertung abzugeben. Das ist mein Entgegenkommen. Aber ehrlich: Es war das letzte Mal, dass ich bei ebay etwas ersteigert habe. Auf diese Art und Weise wie mit dem Stein wurde ich schon wiederholt über den Tisch gezogen. Einen Artikel nur unvollständig zeigen, dann Geld kassieren auf Vorkassebasis und dann Schund versenden. Das ist ebay! JETZT REICHTS !!!
wellnessshop am 27. Juni 2008 01:26 Erst lesen, dann fragen und dann eventuell kaufen. Alles andere ist die eigene Dummheit aber besser du verlässt ebay, damit händler sich nicht mit sowas rumschlagen müssen.

Steine sind Naturprodukte und können daher nicht alle eine gleichartige Maserung aufweisen, insoweit muss man das hinnehmen... wenn man allerdings die Ware von einem gewerblichen Anbieter gekauft hat, hat man ja ein Widerrufsrecht.
jepp!
Also wenn jemand eine Steinkugel in ebay anbietet mit einem Bild, wo nur nur eine Seite zu sehen ist, dann muss ich davon ausgehen können, dass die Hinterseite "in etwa" gleich ist, sonst ist es für mich arglistige Täuschung.
Dass meine Frage bzgl. der Rechtslage bei einer ebay-Versteigerung zu kurz gekommen ist, hat auch etwas mit dem beschränkten Textvolumen bei gute-frage zu tun. Damit mir jemand kompetent Antwort geben kann, muss ich doch erst einmal den Sachverhalt etwas ausführlicher beschreiben können. Und dafür bietet gute-Frage m. E. manchmal zu wenig Platz.
wellnessshop am 27. Juni 2008 01:27 Das liegt daran, das es ein Frageportal ist und kein Forum.