Ebay Kleinanzeigen Rücknahme Pflicht - In wiefern muss ich auf die Rücknahme reagieren?

3 Antworten

Als gewerblicher Anbieter verkauft (irrelevant dass das privat genutzt wurde): wenn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gemeldet, musst du es zurück nehmen. Widerrufsrecht. Da du ihm vermutlich keine widerrufsbelehrung geschickt hast, kann er auch erst in 2 Jahren widerrufen und du musst es zurück nehmen. Zusätzlich nicht angegebene Mängel, unterliegst der Gewährleistung und müsstest nachbessern. Hier will er es aber zurück geben, sprich Widerruf, er ist im Recht.

Erstatte ihm das Geld und die Versandkosten sowie für den Rückversand. Einen Rechtsstreit wirst du verlieren.

Dass du die 250 Euro ausgegeben hast, ist nicht das Problem des Käufers. Dann schau halt, woher du das Geld bekommst.

brutax955 
Fragesteller
 02.12.2015, 05:59

Woher weis ich denn ob ich meine Ware wieder bekomme? ich bin sehr vorsichtig bei ebay, vielleicht handelt es sich bei der Person um einen Betrüger. Wenn ich nicht im Recht bin werde ich das Geld zurück überweisen. Auch wenns ärgerlich ist. Allerdings habe ich angst das Produkt nichtmehr zu bekommen

grubenschmalz  02.12.2015, 06:00

Er muss dir natürlich erst das Produkt zurück schicken.

brutax955 
Fragesteller
 02.12.2015, 06:40
@grubenschmalz

Somit habe ich dann das Zurückbehaltungsrecht ist das Richtig? 

dresanne  02.12.2015, 09:08
@brutax955

Hast Du Dich überhaupt mal mit Deinen Pflichten als gewerblicher Anbieter auseinandergesetzt? Das klingt nicht so. Er muss das Gerät zurücksenden, anschließend, nach Deiner Prüfung, erstattest Du ihm alle Kosten.

Da du erwähnt hast das das Gerät Mängel bist du in kleinster weise dazu verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen. Erstmal muss er dir beweisen das der Defekt schon vorhanden war und das ist wohl sehr schwierig und aussichtslos für ihn (nach der langen Zeit!)

brutax955 
Fragesteller
 02.12.2015, 05:41

Danke. Die Sache ist die, ich hätte das Produkt sofort zurück genommen. Allerdings nicht nachdem ich 2 Wochen davon ausging das alles Okay war. Vielleicht ist der Defekt auch in den 2 Wochen entstanden. Ich persönlich entsinne mich an keinen Defekt

grubenschmalz  02.12.2015, 05:55

Das ist nicht korrekt.

ciubacka  02.12.2015, 06:11

Wäre der Verkäufer Privatverkäufer, hättest Du recht. Aber er hat gewerblich verkauft - da gelten sämtliche Verbraucherschutzrechte, angefangen bei der Widerrufsbelehrung über die Transporthaftung bis hin zur Sachmängelhaftung.

Ist zwar ein Verkauf über den Ebay-Kleinanzeigen-Flohmarkt gewesen, aber für Gewerbetreibende gelten die gleichen strengen Regeln wie beim Verkauf über Ebay.de.

Bei EBay Kleinanzeigen ist es nicht wie bei EBay.
Das ist eher so als wenn du eine Anzeige in die Zeitung setzt um was zu verkaufen, also praktisch gekauft mit Handschlag.
Er könnte höchstens einen Anwalt einschalten.