Ebay Kleinanzeigen Kaninchen betrug, wie vorgehen

7 Antworten

@ KimSchade1

Äh Hm, nein du bist im Irrtum und solltest deinen Kopf einschalten, du bist 16 Jahre alt.

Bei deinem Geschäft fand kein Betrug statt, sondern die Frau hat einen Rücktausch gemacht.

Sie hat ihr Kaninchen wieder und du deines auch. Was willst du jetzt?

Du hättest sie anrufen können, ob sie ihren Rammler wieder zurücknimmt aus den genannten Gründen.

Dann hat du vorher einen Tausch ohne Geld gemacht und dann verkaufst du den Rammler?

Glückwunsch an die vorherige Besitzerin, dass sie so clever war.

Du hast Geld machen wollen mit dem Rammler, vorher war es ein Tausch-Geschäft.

Wie kommst du darauf, dass die dich betrogen haben, nur weil du jetzt keinen Verkauf tätigen konntest?

Wäre anders gewesen, wenn sie den Rammler geschnappt hätte und abgehauen wären. Aber die Frau hat dir dein Weibchen zurückgegeben.

Sie habe dir ja das Kaninchen nicht zum Verkaufen gegeben. Das Kaninchen hat ihnen wahrscheinlich einfach nur leid getan, weil du ein Geschäft daraus machen wolltest. Vielleicht hättest du einfach bei denen anrufen sollen, wenn sich der Rammler nicht mit deinen Kaninchen verträgt und ihr hättet den Tausch rückgängig machen sollen. Wenn die Frau das nicht gewollt hätte, dann wäre ja immer noch ein Verkauf geblieben.

Das ist Betrug!! Ich wäre froh wenn ich das Weibchen zurück hätte ;) Aber ich würde niemals meine Tiere verkaufen oder eintauschen, dafür liebe ich sie zu doll <3 Also wenn du das schlimm findest das geh zur Polizei und lass dich beraten

Öhm, ich kapiere es gerade nicht... Du sprichst von einem Tauschgeschäft und dann geht es um Geld? Und dann hast Du plötzlich Dein eigenes Kaninchen in der Hand und kein Geld bekommen? Da ist ja auch kein Schaden entstanden...

Ahh okay, jetzt hab ich es langsam begriffen. Also grundsätzlich hat der Anbieter das Tauschgeschäft der Kleinanzeigen rückgängig gemacht und gleichzeitig den Kaufvertrag über eBay gebrochen. Richtig? ;)

Aaalso... Eigentlich hat er das »Gesetz« gleich zweimal übergangen. Ein Tauschvertrag ist genauso bindend wie ein Kaufvertrag, damit gehörte der Rammler ja Dir und Du kannst damit machen, was Du willst. Außerdem war der Tauschvertrag ja bereits abgeschlossen. Der Kaufvertrag über eBay wurde außerdem noch nicht einmal erfüllt. Natürlich alles nur Erfahrungswerte - ich bin ja kein Anwalt.

Allerdings ist ja niemanden einen Schaden entstanden. Du hast Dein Weibchen wieder und sie ihren Rammler. Ihr beide könnt Euch neue Geschäftspartner suchen - und Du wolltest den Rammler ja anscheinend sowieso nicht ;) Also macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, dagegen vorzugehen.

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Bei einer Klage schätze ich deine Chancen recht gering ein. Ist doch Firlefanz.