Ebay Kleinanzeigen - Artikel abgeholt und als Defekt deklariert

8 Antworten

Hallo,

grundsätzlich lässt sich zunächst einmal feststellen, dass sowohl Käufer als auf Verkäufer ausschließlich privat aggiert haben. Somit besteht seinerseits kein Recht auf Rückgabe. Ebensowenig hat er ein Recht auf Nachbesserung, da dies nur im Verbraucherrecht zu finden ist.

Rein rechtlich betrachtet trägt der Käufer die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden gewesen ist. Kann er das nicht, kannst Du ruhigen Gewissens schlafen und die möglichen nächsten Schritte des Käufers abwarten. Zum einen könnte er einen Gutachter kommen lassen und der würde Prüfen, ob die Sache mangelhaft war oder nicht. Hierzu ist jedoch wichtig, dass die gleichen Komponenten noch vorhanden sind und nicht heimlich getauscht wurden. Du solltest also besser genau Wissen, was im PC verbaut war und was nicht. Kann der Käufer beweisen, dass der Mangel (das nicht funktionieren des PC´s) bereits bei Gefahrübergang (rein rechtlich der Übergabezeitpunkt von Dir an Ihn) schon vorgelegen hat, kann er Nacherfüllung nach § 441 BGB verlangen oder alternativ Minderung des Kaufpreises. Da warscheinlich eine Nacherfüllung (also die Übergabe einer Mangelfreien Sache) unmöglicht ist, kann in Deinem Falle (wenn wie gesagt der Beweis erbracht ist) den Kaufpreis angemessen mindern. Angemessen wäre der Preis, der aufgewendet werden muss um den PC in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen (ohne Festplatte). Hierzu kann der Käufer Dir eine Frist setzen in der Du das Geld zurückerstatten müsstest (vgl. § 441 Abs. 4 BGB). Sollte er dies nicht tun, kann er ggf. ein Mahnverfahren gegen Dich anstrengen und Dich gerichtlich mahnen. Hierbei wird erstmal nicht geprüft ob der Anspruch tatsächlich entstanden ist. Legst Du dann Widerspruch ein muss der Käufer wiederum beweisen, dass der Mangel schon vor Gefahrübergang vorhanden war und wir sind im obigen Bereich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wenn Du verlieren solltest, Du die Verfahrenskosten ebenso tragen musst.

Kurz gesagt, wenn der Käufer nicht beweisen kann, dass der PC schon bei Gefahrübergang kaputt war hast Du alle Trümpfe in der Hand und kannst das Geld guten Gewissens ausgeben.

Solltest Du noch Fragen haben die expliziter sind, solltest Du einen Anwalt konsultieren. Bedenke das dies bereits Kosten verursachen kann.

MFG

Der soll einmal beim Anschalten F 2 drücken um zumindest ins Bios zu können. Der Rest ist seine Sache dies hätte er auch tun können als er ihn abgeholt hat. Jedwede Festplatte einbauen und dann sage "der geht nicht" ist keine Grundlage.

Wenn der PC tatsächlich nicht funktioniert und auch durch Experten nicht zum Laufen zu bekommen ist, musst du ihm das Geld zurückgeben, wenn der Schaden schon vor Verkauf bestanden hat. Denn auch wenn du keine Garantie gegeben hast, so hast du den Artikel doch als funktionstüchtig bezeichnet, offenbar ohne genauere Kenntnis.

Wenn er nicht läuft, ist das eine falsche Angabe, du bist also rechtlich dazu verpflichtet, ihm sein Geld zurückzugeben (kriegst dann den PC zurück) oder die Reparatur des PCs vorzunehmen oder zu bezahlen. Ob er in der Praxis vor Gericht ziehen würde, ist ein anderes Thema.

wenn du bei ebay angegeben hast das die rücknahme ausgeschlossen ist und er den pc so mitgenommen hat ohne ihn zu testen. solltest du eigendlich im recht sein. schreib doch sonst den ebay kundendienst an was die dazu sagen

Ich glaube eher das er keine Festplatte eingebaut hatte als er ihn getestet hat. Bei den rechtlichen Dingen bin ich "Shany"'s Meinung. Du hast ihn "as is" verkauft und er hatte die Möglichkeit ihn vorher einmal anzuschalten wenn er denn gewollt hätte.