spanien87 am 28.12.2008 um 10:39 Uhr
Ich habe ein tag vor weihnachten einen mantel ersteigert. Aber an Weihnachten habe ich einen von meinem freund bekommen jetzt hab ich zwei und einen ersteigert. Ich habe dem verkäufer gebeten ob ich von kauf zurück treten könnte. Er meinte nur nein ich hätte da eben "pech gehabt". Kann ich den kauf rückgängig machen oder muss ich den jetzt nehmen?

Wenn es ein Privatverkauf war, musst Du ihn auch nehmen bzw. bezahlen.

gekauft ist gekauft, es sei denn es war ein gewerblicher Verkäufer

wenn der nett ist, verkauft er das an den Zweitbieter, Du zahlst die 50 Cent Differenz. Oder zahlst ihm ein wenig Entschädigung. Und er storniert den Kauf im eBay und bekommt Gutschrift der Provision.
FraukeKlaus am 28. Dezember 2008 12:22 Achso, sorry. Sehe jetzt schon, dass er ja nein gesagt hat. Nee, dann musst Du den natürlich nehmen. Kannst den ja Fragen, ob er Dir den Namen der anderen Bietenden geben kann. Dann kannst Du die auf Deine Auktion aufmerksam machen, weil Du den ja bestimmt wieder ins eBay dann zum Verkauf reinsetzt.
Da hat dein Freund recht gehabt. Pech gehabt Deshalb wird unter anderem gefragt oder du das gebot wirklich bieten möchtest

Wenn der Verkäufer ein Händler ist, hast du ein 14tägiges Rückgaberecht.
Hat dein Freund denn den Mantel auch ersteigert oder aus einem Laden?
spanien87 am 28. Dezember 2008 10:51 Der hat ihn vom h&m und er hat vorgeschlagen ihn zurück zu bringen aber der sieht viel besser aus als der von ebay..
pooky am 28. Dezember 2008 11:11 Das mit dem Rückgaberecht für Internet-Käufe ist richtig.
Nur eine kleine Ergänzung: eBay verpflichtet in seinen AGB gewerbliche Händler sogar dazu, ein vierwöchiges Rückgaberecht (30 Tage) einzuräumen.

Beachten Sie, dass jedes abgegebene Gebot rechtsverbindlich ist. Wenn Sie den Zuschlag bei einer Auktion erhalten, sind Sie verpflichtet, die Transaktion abzuschließen und den Artikel zu bezahlen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay.

du musst ihn leider kaufen, es sei denn es ist ein gewerbl. verkäufer. steht in beschreibung unten keine Rücknahme,...oder sonstiges da Privatverkauf. musst du ihn kaufen.

Kauf von Privat-Person = du mußt ihn nehmen
Kauf vom Händler = Rückgaberecht von 4 Wochen

Der Verkäufer hat ja was dafür gezahlt, dass er den Mantel bei eBay verkaufen darf ...
Soweit ich das weiß, ist es aber anders:
wenn nicht dabei steht, dass er den Artikel nicht zurück nimmt, dann muss er ihn auch als Privatperson zurücknehmen (EU-Bestimmung). Ob es ratsam ist, dieses Recht einzuklagen ist natürlich eine andere Frage.
natürlich kann man von dem Kauf nicht zurücktreten, es sei denn es ist eine gwerblicher Händler, dort hätte man 14 Tage Rücktritsrecht bei Internetkäufen
pooky am 28. Dezember 2008 11:10 Das mit dem Rückgaberecht für Internet-Käufe ist richtig.
Nur eine kleine Ergänzung: eBay verpflichtet in seinen AGB gewerbliche Händler sogar dazu, ein vierwöchiges Rückgaberecht (30 Tage) einzuräumen.
Es gibt das, laut Fernabsatzgesetz, gültige Rückgaberecht, 14 Tage hat man Zeit, man braucht noch nicht mal Gründe anzugeben.
blumenfrau am 29. Dezember 2008 07:08 ...es sei denn, ein privater Verkäufer hat genau das ausgeschlossen.... Dann ist das besagte Gesetz hinfällig!

Ist das ein gewerblicher oder ein privarer Verkäufer?? Was steht in der Artikelbeschreibung bezüglich Rücknahme???