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Ebay kauf rückgängig machen??

gefragt von spanien87spanien87 am 28.12.2008 um 10:39 Uhr

Ich habe ein tag vor weihnachten einen mantel ersteigert. Aber an Weihnachten habe ich einen von meinem freund bekommen jetzt hab ich zwei und einen ersteigert. Ich habe dem verkäufer gebeten ob ich von kauf zurück treten könnte. Er meinte nur nein ich hätte da eben "pech gehabt". Kann ich den kauf rückgängig machen oder muss ich den jetzt nehmen?


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wienochmal
beantwortet von wienochmal am 28. Dezember 2008 10:39
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den musst du nehmen, ihr habt einen vertrag


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 28. Dezember 2008 10:40
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Wenn es ein Privatverkauf war, musst Du ihn auch nehmen bzw. bezahlen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Dezember 2008 10:42
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gekauft ist gekauft, es sei denn es war ein gewerblicher Verkäufer


FraukeKlaus
beantwortet von FraukeKlaus am 28. Dezember 2008 10:46
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wenn der nett ist, verkauft er das an den Zweitbieter, Du zahlst die 50 Cent Differenz. Oder zahlst ihm ein wenig Entschädigung. Und er storniert den Kauf im eBay und bekommt Gutschrift der Provision.

Kommentar von E5e9c35ec8c49ecab25b03d7c1960c65smallFraukeKlaus am 28. Dezember 2008 12:22

Achso, sorry. Sehe jetzt schon, dass er ja nein gesagt hat. Nee, dann musst Du den natürlich nehmen. Kannst den ja Fragen, ob er Dir den Namen der anderen Bietenden geben kann. Dann kannst Du die auf Deine Auktion aufmerksam machen, weil Du den ja bestimmt wieder ins eBay dann zum Verkauf reinsetzt.


bierliebhaber
beantwortet von bierliebhaber am 28. Dezember 2008 10:42
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Da hat dein Freund recht gehabt. Pech gehabt Deshalb wird unter anderem gefragt oder du das gebot wirklich bieten möchtest


morix
beantwortet von morix am 28. Dezember 2008 10:44
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Wenn der Verkäufer ein Händler ist, hast du ein 14tägiges Rückgaberecht.

Hat dein Freund denn den Mantel auch ersteigert oder aus einem Laden?

Kommentar von 76c4d9df4947117df4ba0cbb6940afd8smallspanien87 am 28. Dezember 2008 10:51

Der hat ihn vom h&m und er hat vorgeschlagen ihn zurück zu bringen aber der sieht viel besser aus als der von ebay..

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 28. Dezember 2008 11:11

Das mit dem Rückgaberecht für Internet-Käufe ist richtig.

Nur eine kleine Ergänzung: eBay verpflichtet in seinen AGB gewerbliche Händler sogar dazu, ein vierwöchiges Rückgaberecht (30 Tage) einzuräumen.


bommelchen2601
beantwortet von bommelchen2601 am 28. Dezember 2008 10:45
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Beachten Sie, dass jedes abgegebene Gebot rechtsverbindlich ist. Wenn Sie den Zuschlag bei einer Auktion erhalten, sind Sie verpflichtet, die Transaktion abzuschließen und den Artikel zu bezahlen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay.

http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-ov.html


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 28. Dezember 2008 10:46
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du musst ihn leider kaufen, es sei denn es ist ein gewerbl. verkäufer. steht in beschreibung unten keine Rücknahme,...oder sonstiges da Privatverkauf. musst du ihn kaufen.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 28. Dezember 2008 10:48
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Kauf von Privat-Person = du mußt ihn nehmen

Kauf vom Händler = Rückgaberecht von 4 Wochen


hooomieat
beantwortet von hooomieat am 28. Dezember 2008 10:50
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Der Verkäufer hat ja was dafür gezahlt, dass er den Mantel bei eBay verkaufen darf ...

Soweit ich das weiß, ist es aber anders:

wenn nicht dabei steht, dass er den Artikel nicht zurück nimmt, dann muss er ihn auch als Privatperson zurücknehmen (EU-Bestimmung). Ob es ratsam ist, dieses Recht einzuklagen ist natürlich eine andere Frage.


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. Dezember 2008 10:58
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natürlich kann man von dem Kauf nicht zurücktreten, es sei denn es ist eine gwerblicher Händler, dort hätte man 14 Tage Rücktritsrecht bei Internetkäufen

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 28. Dezember 2008 11:10

Das mit dem Rückgaberecht für Internet-Käufe ist richtig.

Nur eine kleine Ergänzung: eBay verpflichtet in seinen AGB gewerbliche Händler sogar dazu, ein vierwöchiges Rückgaberecht (30 Tage) einzuräumen.


anonym
beantwortet von 338194 am 28. Dezember 2008 11:15
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Es gibt das, laut Fernabsatzgesetz, gültige Rückgaberecht, 14 Tage hat man Zeit, man braucht noch nicht mal Gründe anzugeben.

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 29. Dezember 2008 07:08

...es sei denn, ein privater Verkäufer hat genau das ausgeschlossen.... Dann ist das besagte Gesetz hinfällig!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 29. Dezember 2008 07:07
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Ist das ein gewerblicher oder ein privarer Verkäufer?? Was steht in der Artikelbeschreibung bezüglich Rücknahme???


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