anja1269 am 05.06.2009 um 23:11 Uhr
hallo, weiss jemand ob ich ein anrecht auf ersatz habe ? ich habe bei ebay etwas gekauft und der versand sollte, wie vom verkäufer angegeben, per warensendung geschickt werden. ist auch nur was kleines gewesen, dass in einen umschlag passt - allerdings aus einem shop. nun ist wohl der artikel auf den postweg abhanden gekommen. müsste mir der verkäufer einen ersatz senden ? mir selbst ist das schon einmal als verkäufer passiert, habe dann aber ersatz angeboten - weiss nicht ob ich das hätte tun müssen, aber mir tat der käufer leid. wisst ihr wie sich das jetzt verhalten würde ?

Der gewerbliche Verkäufer haftet für den Untergang einer Postsendung. Denn der § 447 findet in diesem Fall keine Anwendung. Du hast weiterhin Anspruch auf den Artikel. Geht das nicht, was wohl so sein wird, dann hast du einen Anspruch darauf, dein Geld zurückzuerhalten. Dir ist es aber als privatperson passiert. Bei einem gewerblichen gelten unterschiedliche Regelungen.

Grundsätzlich besteht bei Versandverlust bei einem Kauf bei gewerblichen Anbieter auf Ebay ein Anspruch aufs Geld zurück. Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Ausführlich bei Ebay beschrieben - hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html#b

BGB §447 Bei Abgabe bei der Post überträgt der Verkäufer die Haftung auf den Käufer. Du hast keinerlei Anspruch auf Ersatz.
Naddl2010 am 5. Juni 2009 23:15 Das gilt für alle unversicherten Versendungen
WhiteAngelmzg am 5. Juni 2009 23:25 grundfalsch.
Nicht ganz richtig. Siehe meine Antwort dazu mit Link zu Ebay.
dir ist schon bewusst, was ein juristisches "grundsätzlich" bedeutet?! ebay stellt die lage sehr vereinfacht dar, damit sie auch jeder versteht. es versteht sich von selbst, dass bei einer so pauschalierten aussage nicht alle einzelheiten eines falls berücksichtigt werden können.