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ebay kauf durch versehentlich durch sofort-kauf getätigt.trotz anschreiben gültig?wie rücktritt?

gefragt von Dietmar65 am 02.04.2008 um 2:03 Uhr

guten tag, einer jungen kollegin aus der firma, ist ein kleines bis mittelgroßes malheur passierte. sie wollte etwas bei ebay bestellen.als sie bei artikel xy angelangt war war sie kurz weggenickt.als sie nach ein paar minuten wieder ihre augen aufmachte hatte sie eine kaufbestätigung in der mailbox.sie hat versehentlich per sofort-kauf etwas von privat erworben.darauf hin schrieb sie sofort dem verkäufer (vk) eine email und bat um rücktritt des kaufes, da es ein versehen war und sie nicht wusste, wie das passieren konnte.der vk verlangt jedoch eine zahlung.als lieferadresse hat sie einen kollegen angegeben.ihre eigenen angegeben daten waren auch nicht richtig.wie ist die rechtssituation?


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Reply


aline1507
beantwortet von aline1507 am 2. April 2008 03:39
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wenn von privat gekauft wurde und in es steht dort was von "keine Garantie" oder "keine Rücknahme", wird´s sicher schwer den Artikel zurück zu geben. Lieber zahlen und anschliessend weiterverkaufen...


anonym
beantwortet von kbra01 am 2. April 2008 07:53
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Ist mir beim ersten Ebay-Kauf so passiert. Sogar noch schlimmer: Habe bezahlt und dann noch am Auktionsende dasselbe Teil nochmal zugeschlagen bekommen und auch bezahlt.

Also zweimal für ein und dasselbe Teil. Weil bei Direktkauf nicht unbedingt die Auktion stoppt. Da ich der einzige Bieter war, mußte ich wohl kaufen.


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 2. April 2008 08:02
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Bei Sofort-Kaufen-Angeboten ist keine Gebotsrücknahme möglich. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Wenn der Verkäufer Ihren vorgeschlagenen Preis akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Sie haben nur die Möglichkeit, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat. Ansonsten ist der Käufer zum Kauf verpflichtet.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 2. April 2008 09:36

Quellenangabe vergessen. Text wurde von folgender Seite kopiert: http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid.html

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 2. April 2008 11:08

Danke dir, habe ich versäumt :-)

Kommentar von kbra01 am 3. April 2008 07:08

Also, Sofortkauf und Auktion lief weiter na ja. Pech gehabt. Artikel zweimal bezahlt. EntWDR oder? OOder? Passiert mir nicht nochmal.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 3. April 2008 08:05

heißt dass, du hast den Artikel einmal mit Sofortkauf ersteigert und 1x durch Höchstgebot? Also 2x denselben Artikel? Wenn der Verkäufer gewerblich verkauft, kannst du immer widerrufen. Na ja bei nächsten Mal ist man immer schlauer. Hatte auch mal versehntlich auf die falsche Größe geboten. Ein Glück war mein Gebot nicht das Höchstgebot.


bremenumzu
beantwortet von bremenumzu am 2. April 2008 08:31
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das "kurz weggenickt" finde ich schon etwas komisch :) - aber die anderen haben ja bereits alles dazu gesagt ...


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 2. April 2008 09:06
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Sie sei kurz weggenickt-erscheint mir etwas zweifelhaft. Schliesslich muß auch beim Sofortkauf 2x klicken, um den Kauf zu tätigen.So ist sie nun einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen u. kann nur auf das Entgegenkommen des VK hoffen.Ich persönlich bin da recht kulant, hatte solche Fälle auch schon 2 o. 3 x Mal. Aber so ist halt nicht jeder. Wenn sie dem VK die Situation erklärt hat u. er besteht auf dem Kauf, muss sie wohl in den sauren Apfel beissen u. die Ware bezahlen.Oder aber sie riskiert eine rote Bewertung.




Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 4. April 2008 02:00

Verkäufer dürfen doch jetzt nicht mehr negativ bewerten...


anonym
beantwortet von Mausepiepsel am 4. April 2008 03:12
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Es gibt auch bei ebay die Möglichkeit ein Gebot und damit sicher auch den Sofort-Kauf anzufechten wenn man sich beispielsweise vertippt hat oder sonst irgendwie ein Irrtum bei Abgabe der Willenserklärung unterlaufen ist. Damit steht die Willenserklärung nämlich unter einem Mangel, was einen Anfechtungsgrund darstellen würde. Deshalb gibt es bei ebay ja aúch extra eine Funktion zur Rücknahme von Geboten. Dies sollte allerdings sobald wie möglich geschehen. Falls es schon zu spät ist würde ich mich vll mal bei einem Service von ebay erkundigen. Da aber der Verkäufer durch die email bereits informiert wurde ist eine Anfechtungserklärung und ein Anfechtungsgrund bereits vorhandenden. Einer Anfechtung dürfte also nichts im Wege stehen.


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