Hallo, mein Freund hat ein altes Londontaxi auf Ebay versteigert. siehe hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200326517585&ssPageNam...:X:RTQ:DE:1123
Nun war der Käufer am Tag darauf da und wolltes mitnehmen, hat ständig gefragt, ob man damit noch fahren kann, er kam ca. 50 km entfernt her. Mein Freund hat gesagt, dass er ab und zu mit dem Taxi rumgefahren ist, ob es so weit es schafft, kann er nicht sagen. Auf alle Fälle fuhr der Käufer wieder mit den Worten, er würde sich nen Anhänger leihen und dann wieder kommen. Heute kam dann vom Käufer diese Mail:
Hallo Sorry das es länger gedauert hat bis ich mich nochmals melde.Hatte aber erst gestern Termin beim Rea.. Werde das Fahrzeug nicht nehmen und trette vom Kauf zurück da es zugesicherte Eigenschaften nicht hat, die aber für meine Kaufentscheidung von Bedeutung waren. Z.B. Überführung des Fahrzeuges auf eigener Achse. Desweiten behalte ich mir vor Schaden Ersatz für meine nachweisliche entstandenen Kosten zu stellen. Auch schliesse ich eine Meldung der Werkstatt an die KFZ Innung nicht aus, da der Meister mich überhaupt mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren lassen hätte dürfen, da das Fahrzeug Verkehrs unsicher ist. Werde dies auch so bei Bedarf Ebay mitteilen.
Was meint Ihr dazu? Ich finde, mein Freund ist im Recht, würde aber auch gerne Eure Meinung dazu wissen. Danke!
Vor allem aufgrund des Satzes "Ich verkaufe den Wagen als Restaurationsobjekt oder zur Ersatzteilgeinnung, wozu er natürlich viel zu schade wäre. Bitte fragt oder schaut euch den Wagen vor Gebotsabgabe an, jeder hat ein anderes Verständnis, was den Zustand eines Wagens angeht." in seinem Angebot würde ich ihn im Recht sehen...
abgesehen davon hat Dein Freund durchaus Fotos drinnen auf die man auf den Zustand des Fahrzeuges schließen kann... ich sehe also keinen Grund warum der Käufer zurücktreten sollte!

Ich denke, der Käufer hätte sich das Angebot besser durchlesen müssen - seine Forderungen sind nach meinem Dafürhalten nicht berechtigt. Es ist ja nur angegeben gewesen "fahrfähig" und nicht, dass er damit sonstwie weit fahren kann.

Ohne den Text jetzt komplett gelesen zu haben: Schalte einen Anwalt ein oder drohe mit Anwalt. Dann zahlt er schon ;-)
Der Typ kann ohne Probleme von Kauf zurück treten.
Weiterhin hast Du geschrieben das, dass Fahrzeug ein Restaurationsobjekt ist.
Da fragt man sich wie weit der Käufer denkt.
Keine Sorge vor der Klage und die negative Bewertung hast Du dir ja auch schon eingefangen.
Willkommen im Club der Ebayverkäufer die dumme Käufer haben
Meiner Meinung nach hat der Käufer das Fahrzeug gesehen und ihm ist dann erst klar geworden, das es wesentlich mehr Arbeit ist das Fahrzeug wieder klarschiff zu machen wie er es sich vorgestellt hat. Nun möchte er vom Vertrag zurücktreten und weiß nicht wie. Er berät sich mit einem Bekannten, der zufälliger weise RA ist und dann kommt soetwas herraus. Ich würde ihn Anzeigen, bei der Polizei, Ebay und über einen RA den Kauf durchdrücken. Oder ihr bietet es dem Zweitbietenden an bzw ihr setzt es wieder rein bei ebay. Euch kann eigentlich nichts passieren, ich finde das Schreiben des Käufers schon fast als Nötigung oder Erpressung.
dein freund ist da im recht. die person hätte nicht bieten sollen, wenn er sich nicht sicher ist bzw hätte sich die nötigen infos einholen müssen. da er geboten hat, ist er eine kaufvertrag eingegangen. ich kann den anderen nur recht geben, melde es ebay und gib die angelegenheit ggf. an einem anwalt weiter.

Für mich ist die Beschreibung etwas widersprüchlich. Es wird beschrieben das dass Auto fahrbereit ist aber keine Papiere hat. Wie kann es dann fahrbereit sein?
Auf der anderen Seite war der Käufer doch mit dem Kauf selbst nach Besichtigung einverstanden. Es ist also ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen an den er sich nun auch zu halten hat! Das er sich mit dem ReA beraten hat, hat für mich nichts zu bedeuten. Was hat er ihm denn gesagt??? "Scheiben sie das so und so vielleicht kommen sie so aus dem Vertrag. Wenn nicht sehe ich schwarz..."???

Kann jetzt auch nichts erkennen, weshalb Dein Freund im Unrecht sein sollte! Von einer Überführung steht nix in der Artikelbeschreibung, also kann sie auch nicht verlangt werden. Das der vermeintliche Käufer Kosten in Rechnung stellen kann, höre ich zum ersten Mal. Und das er den Meister melden will, wegen "Testfahrt" ist äusserst Link, schliesslich wollte er die Fahrt - da kann er sich ja gleich mit anzeigen, weil er damit gefahren ist. Ich glaube da kommt nur heisse Luft vom Käufer, dem das Auto nun -warum auch immer- nicht mehr gefällt. Würde auch sagen: Kontakt aufnehmen, härteren Gang einschalten ... Anwalt einschalten

Also mach dir keine Gedanken Du bist im Recht! Eher solltest Du ihn bei Ebay schon mal melden!

warte noch einen moment meine freundin ist grad hier....tel. aber gerade und die hat 6 jahre bei ebay gearbeitet
sehe ich auch so
Schadenersatz zu fordern grenzt an Wahnsinn des Käufers...