gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ebay - jeden nicht erhaltenen Artikel melden?

gefragt von newbieman am 25.01.2009 um 21:31 Uhr

Hallo ich brauche mal bitte einen Rat. Ich habe bei Ebay für meine Tochter vor sieben Tagen ein Handy Siemens S 25 zum Preis von 1,50 Euro inklusive Ladegerät und Akku ersteigert. Das Geld habe ich sofort angewiesen. Nun hat mir der Verkäufer heute mitgeteilt, dass ihm das Handy beim Einpacken runtergefallen sei. Natürlich kann es so gewesen sein. Aber ganz ehrlich mir fällt es schwer, das zu glauben. Ich habe den Verkäufer daher gebeten, mir die Fotos des runtergefallenen Handys zu mailen. Meine Antwort war so: Hallo danke für die Mail. Also wenn ich ehrlich bin, so richtig kann ich Ihnen das nicht abnehmen mit dem Handy. So etwas fällt doch nicht einfach auf den Boden. Bitte senden Sie mir Bilder von dem runtergefallenen Handy. Natürlich kann es sein, dass es Ihnen heruntergefallen ist. Es fällt mir aber wie gesagt schwer, es zu glauben. Ich werde Ebay auf jeden Fall den Nichterhalt des Handys und das Angebot der Kostenrückerstattung melden. Einen schönen Abend. Der Verkäufer hat mir die Rückerstattung der Kosten angeboten und mich um meine Bankverbindung gebeten. Würdet Ihr das Ebay trotzdem mitteilen? Vielen Dank und einen schönen Abend. Ciao newbieman

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ebay x 5.755 Internetauktionen x 4

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 25. Januar 2009 21:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, würde ich nicht, weil es ohne Ergebnis endet. Betrachte es als dumm gelaufen.


zickenalarm86
beantwortet von zickenalarm86 am 25. Januar 2009 21:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er dir das geld wieder geben will belass es einfach dabei


regideur
beantwortet von regideur am 25. Januar 2009 21:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde es auch dabei belassen. Ihn aber dennoch weiter beobachten...vielleicht ist es ja in 14 Tagen wieder eingestellt...


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 26. Januar 2009 21:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Sache wird sich nicht abschliessend klären lassen! Ich denke auch, laß Dir das Geld überweisen und die Sache auf sich beruhen. Hast Du einen Blick auf die Bewertungen des Käufer geworfen? Wenn er nahezu immer gute Bewertungen hat, könnte man in Betracht ziehen, dass ihm tatsächlich dieses Mißgeschick passiert ist! Hat er aber schon einige negative, würde ich mir überlegen evtl. doch eine Meldung zu machen!

Kommentar von newbieman am 26. Januar 2009 22:31

Hallo vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe dem Verkäufer die Wahl gelassen, mir entweder das kaputte Handy zu schicken oder das Geld zu überweisen. Ciao newbieman

Kommentar von newbieman am 26. Januar 2009 22:37

Hallo das ist nun die letzte Mail, die ich an den Verkäufer geschickt habe: Hallo ich habe mir alles noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Sie haben ja bislang nur positive Bewertungen, so dass es wohl doch so sein wird, dass das Handy kaputt gegangen ist. Dann muss es aber wirklich unglücklich gefallen sein. Da ich selber die Siemens Handys S25 benutze, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass diese nicht gleich beim ersten Mal kaputt gehen müsssen. Ich lasse Ihnen die Wahl. Entweder Sie überweisen mir bitte das Geld oder senden mir das defekte Handy nebst Akku und Ladegerät zu. Vielen Dank - So jetzt werde ich abwarten. Nochmals vielen Dank für die Hilfe, ciao newbieman


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 26. Januar 2009 15:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde es auf sich beruhen lassen, wenn er die Kosten zurückerstattet- für mich klingt das sehr nach "der Preis, den ich erzielt habe, war zu gering" - bleib' aber am Ball und schau`ab und zu, ob das Handy erneut eingestellt wird!

Kommentar von newbieman am 26. Januar 2009 17:06

Hallo danke für Eure Mühe. Wie würdet Ihr denn den Verkäufer bewerten, wenn er das Geld zurücküberwiesen hat? Man kann doch dann positiv bewerten und sinngemäß angeben: Ware zwar nicht erhalten, aber umgehende Rücküberweisung. Ciao newbieman


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 26. Januar 2009 12:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn eBay Deutschland ein serioeses Unternehmen wäre würde ich empfehlen den Vorgang zu melden. Es würde irgendwann auffallen, wenn der Verkäufer so etwas häufiger veranstalten würde. Leider kümmert sich eBay D.nicht um seine Kunden, deshalb nimm das Geld zurück und vergiss das Ganze. Immerhin muss man dem Verkäufer zugute halten, daß er nicht selbst oder durch einen anderen Bekannten auf das Handy hat bieten lassen bis der Mindestpreis erreicht war. Diese Masche ist leider bei eBay D. sehr verbreitet und nennt sich Mindestpreissicherung. Ich würde die Angebotsüberschrift abspeichern und von Zeit zu Zeit prüfen ob der Verkäufer erneut anbietet. Handelt es sich um einen gewerblichen Anbieter erübrigt sich diese Prüfung, weil dieser u.Umständen weitere Handys auf Lager hat.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 25. Januar 2009 21:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Verkäufer so dreist ist, bei zu geringem Auktionsergebnis zu lügen (davon gehe ich aus, denn ein Handy ist recht robust und geht nicht einfach kaputt), würde ich auch die Zusendung des kaputten Handys verlangen, z.B. weil du es eh nur als Ersatzteillager oder zum Löten üben oder wozu auch immer brauchst (sei kreativ). Der Verkäufer wird in jedem Fall dann nur ein kaputtes Handy schicken (es also absichtlich auf den Boden pfeffern, um keinen versuchten Betrug zugeben zu müssen); die knapp 10 Euro inklusive Versand wäre es mir wert.

Du kannst auch auf die Einhaltung des Vertrages oder alternativ auf die Zusendung von Beweisen, dass seine Einhaltung unmöglich ist, klagen. Weise ihn darauf hin.

Kommentar von newbieman am 25. Januar 2009 21:40

Hallo vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ciao newbieman

Kommentar von newbieman am 25. Januar 2009 21:44

Hallo das ist jetzt meine Email an den Verkäufer:- Hallo ich habe gerade noch einmal mit meinem Kumpel Rücksprache gehalten. Er will versuchen, das kaputte Handy zu reparienen. Ich bitte Sie daher, mir das kaputte Handy zu reparieren. Damit wäre dann natürlich die Kostenrückerstattung hinfällig. ´Da ich noch alte Siemens S25 habe, habe ich dann nötigenfalls auch die Ersatzteile. In jedem Fall kann ich ja das Ladegerät und den Akku nutzen.- Ciao newbieman

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 25. Januar 2009 22:01

Ich bitte Sie daher, mir das kaputte Handy zu reparieren.

Wohl eher "zuzuschicken"...

Was immer du tust, du solltest auch in Betracht ziehen, dass der Verkäufer tatsächlich die Wahrheit gesagt hat (ich gehe wie gesagt davon aus, dass er gelogen hat, aber eine Restunsicherheit bleibt immer). Insgesamt würde ich dem Verkäufer so wenige Infos wie möglich geben, damit er keine Ansatzpunkte für Gegenargumente hat, und Rechtschreibchecks könnten vorm Abschicken auch helfen ;-)

Viel Erfolg.

Kommentar von newbieman am 26. Januar 2009 17:04

Hallo danke für die Mühe. Die Kritik mit der Rechtschreibung nehme ich an, dass ist das Problem beim Blindschreiben, da wollen die Finger manchmal nicht so und wenn man mit den Gedanken anderswo ist. Habe dem Verkäufer aber noch einmal eine Mail in korrigierter Form geschrieben. Ciao newbieman


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Januar 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

EBay möchte in der Regel nur eine Mitteilung, wenn es Unstimmigkeiten gibt (keine Einigung). Wenn dir die Rückerstattung angeboten wurde und du dein Geld bekommst, ist der Fall eigentlich erledigt.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 26. Januar 2009 10:34

Das ist er hier aber nicht, denn wenn dem Verkäufer wirklich ein Missgeschick passiert ist, wird er das gerne nachweisen. Tut er es nicht, darf man ihn zurecht des versuchten Betruges verdächtigen; denn wenn der Verkäufer keine Rechenschaft schuldig wäre, könnte er jeglichen über Ebay abgeschlossenen Vertrag, der ja eigentlich rechtsgültig ist, nach Belieben ignorieren.


anonym
beantwortet von anjanni am 25. Januar 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hm - schwer zu sagen.

Ich habe auch mal was für einen Spottpreis ersteigert und dann nicht bekommen - obwohl ich gesagt habe, daß es mir egal ist, ob der Tisch jetzt eine Macke hat oder nicht. Ich habe es damals nicht gemeldet.

Merke Dir doch mal den Verkäufer und beobachte, ob er das Handy noch mal einstellt...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.