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ebay ist ein Kampf

gefragt von LadyKissLadyKiss am 18.03.2009 um 0:21 Uhr

Hallo ich habe mir auf ebay ein paar Schuhe ersteigert. Das Angebot war am 25.02.09 beendet und am Freitag, den 27.02. habe ich die Überweisung eingereicht. Die Schuhe kamen ein paar Tage später an meine Haustüre. Allerdings die falsche Schuhgröße. Ich habe die Schuhe also wieder eingepackt und zurückgeschickt, mit einer mail an den Verkäufer von ebay, das ich die richtigen Schuhe zügig anfordere und das Porto nicht bezahlen werde. Darauf kam eine Antwort, das ich es zurückschicken kann und umgehend neue geschickt werden sobald die schuhe dort eintreffen. Porto musste ich zahlen, sie haben aber per mail behauptet das es mir per Ü-weisung zurückerstattet wird. Jetzt habe ich das Paket schon seit Montag, 09.03. abgeschickt und ich habe bisher nix mehr gehört. Ich habe mindestens drei weitere mails geschrieben, ob mein Paket schon angekommen ist, oder ob das neue schon auf dem weg ist, und heute die letzte, ob sie mich schon ignorieren!? Was soll ich denn jetzt machen? Ich habe alles bezahlt und bisher nichmal eine dämlich Rückmeldung erhalten.


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DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 18. März 2009 00:23
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Melde das bei Ebay und gib auch eine negative Bewertung ab! So ein "linkes" Verhalten geht gar nicht!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 00:51

Hallo? Am 09.03. Paket versendet, mit Wochenende dazwischen haben wir den 19.03....noch würde ich das nicht link nennen. Eine negative Bewertung die Geschäftsschädigend wirkt ohne Grund, und diese Zeit ist noch kein Grund, da würde ich mich noch zurück halten. Habe schon Urteile diesbezüglich gelesen. Das letzte was ich gelesen habe war, das der Kunde die Bewertung zurück ziehen musste, es aber so spät war, das Ebay sie nicht mehr löschte. Nun hat er ein Problem.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 18. März 2009 00:59

Das stimmt natürlich! So gesehen ein bisschen Zeit lassen, aber wenn er sich auf die Mails nichtmal "gerührt" hat = keine Reaktion... das läßt schon Fragezeichen aufkommen, oder etwa nicht!?!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 01:13

Richtig. Ich war selbst mal Powerseller und habe mir den A... aufgerissen um jede Mail zu beantworten. Das sollte er tun, habe aber bei hoher Belastung Verständnis dafür. Aber bei 3 Mails ist das nicht so toll. Vielleicht würde ich ihm dann eine neutrale Bewertung geben oder zu der Bewertung diesen Zusatz schreiben, wenn er bis zum Wochenende den Vertrag erfüllt. Wenn er Schwierigkeiten mit der Lieferung hat, sollte er das auch dem Kunden mitteilen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. März 2009 00:22
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ein bißchen geduld!!!


Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 18. März 2009 00:22
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Ich würde vielleicht noch eine Woche warten und dann Ebay einschalten.


geix82
beantwortet von geix82 am 18. März 2009 00:22
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Bei Ebay melden


anonym
beantwortet von jotde01 am 18. März 2009 00:23
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wende dich an ebay mit einer Beschwerde und die gehen dem Fall nach. In Zukunft nur noch per PayPal bezahlen, dann bekommst du dein Geld sofort zurück.


Kommentar von Simple_avatar2smallLadyKiss am 18. März 2009 00:24

was ist das? Das war leieder mein erster Kauf....der ja gleich in die Hose gehen musste...

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 18. März 2009 00:27

Bei Paypal zahlst du von einem seperaten Online-Konto.Du bist gegen jede Art von Schäden oder Nichterhalt 100% versichert.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 01:03

hmm...jotde01, wenn ich der Händler wäre und ich die Ware geliefert habe, auch wenn falsch, würde ich dich verklagen wenn du das Geld einfach zurück buchst. Man geht einen Kaufvertrag ein und dem Händler muss Gelegenheit gegeben werden das zu berichtigen, sofern man nicht auf das Rückgaberecht pocht. Auch dann überweist der Händler den Betrag und man darf nicht einfach zurück buchen. Man kann nach einem Kaufvertrag nicht einfach das Geld zurück buchen. Wo lebt ihr eigentlich. Bestell doch mal bei quelle und wenn die falsch liefern, buche mal das Geld zurück ;-) .. ist das Gleiche. Dieser Schutz ist dafür, wenn die Ware nicht gesendet wird und hier ist sie angekommen.


Indianwolf
beantwortet von Indianwolf am 18. März 2009 00:31
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Ebay-gekauft-Artikel anklicken-nicht erhaltenen Artikel melden-Ebay verwarnt das 1 Mal den Verkäufer-10 Tage abwarten ob Antwort kommt oder deine Schuhe-dann (falls nicht) Fall aufrufen-Verkäufer melden-Ebay knöpft sich den Betrüger vor! In dieser Reihenfolge kannst du es ganz einfach anklicken unter "mein Ebay",negativ bewerten solltest du bei Nichterhalt natürlich auch.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 18. März 2009 00:32
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gib ihm eine fette NEGATIV wertung, das zieht ungemein, habe ich schon 2 x selbst erlebt ! diese wertungen machen ihr "geschäft" mächtig kaputt. !!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 00:40

Vorsicht ! Man sollte nicht leichtfertig schlechte Bewertungen abgeben, besonders bei gewerblichen. Das muss schon berechtigt sein und aufpassen was man schreibt. Er kann dich auf Geschäftsschädigung verklagen. Gab schon Urteile.

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 18. März 2009 00:43

nein, kann er nicht...denn die bewertungen müssen den richtlinien von ebay entsprechen!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 01:31

Man, ich war selbst Powerseller. Red nicht so ein Blödsinn. Natürlich kann er klagen wenn die ungerechtfertigt ist und wahrscheinlich noch Abzocke oder sowas dabei steht.

Guckst Du hier, unten lesen was der Anwalt schreibt:

Shi t...Der Link geht hier nicht, gib bei Google "ebay negative Bewertung geschäftsschädigend urteil" ein und der erste Link oben.

Meist schreibt man ja auch dabei warum, oft lese ich Betrug, Abzocke und dergleichen, da liegt der Hund begraben. Es kommt immer auf das Gericht an, aber darauf anlegen würde ich es nicht. Selbstverständlich, wenn es berechtigt ist. Aber auch dann wäre ich mit aggressiven Äüsserungen vorsichtig, das muss schon berechtigt sein.

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 18. März 2009 01:37

sorry, aber ich habe jura studiert....und wie soll man von einem "normalem" bürger erwarten können das er weiß was betrug im sinne des STGB ist? ebay ist kein gerichtssaal ! wenn ihr euch auf solche dinge eingelassen habt, habt ihr schlechte anwälte !

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 02:07

Und schlechte Richter? Was ist mit den Urteilen die dem Recht gegeben haben? Wenn so etwas nicht 100% sicher ist, dann besteht die Möglichkeit das gegen den Kunden entschieden wird. Und das Risiko ist vorhanden. Schlechter Anwalt hin oder her. Mir sagte mal ein Richter, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man hat sich zu informieren. Wenn ich etwas bezahlt habe und meine Ware nicht bekomme, kann ich von einem Betrug ausgehen oder? Wenn ich z.B. eine Rolex Uhr bei Ebay kaufe und die ist gestohlen, bin ich auch dran, gab auch da schon Urteile. Woher soll ich da wissen das es gestohlen war? Und das ich automatisch Hehler bin wenn ich gestohlene Ware bei Ebay oder sonst wo kaufe? Da wird von mir auch erwartet es zu wissen oder bei einem zu niedrigen Preis es zu erahnen? Da kannst Du das mit dem normalen Bürger auch nicht so sehen.

Ok, Ebay hin oder her, auch wenn ich einen Händler vor Ort des Betruges bezichtige oder im Umlauf bringe das er ein Abzocker ist und das unberechtigt, dann kann ich auch belangt werden, richtig? Wo ist dann der Unterschied Händler per Ebay oder vor Ort?

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 18. März 2009 02:16

wenn du deiner freundin sagst, du hast mich mit meinem besten freund betrogen ! ist das dann ein betrug im rahmen des §263 STGB? vielleicht hilft dir diese antwort weiter !


Yzerman19
beantwortet von Yzerman19 am 18. März 2009 00:37
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Wenn du es als Paket versandt hast, kannst du anhand der Post ID den Standort des Pakets ermitteln. Ansonsten musst du dich über eBay Beschwerde einlegen. Wenn nichts hilft Geld über einen Anwalt einklagen.


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 18. März 2009 00:37
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Ich würde noch bis Ende der Woche warten. Ansonsten immer alles schriftlich per Einschreiben, was Anmahnungen ect. angeht. Übrigens, wie hoch war denn der Preis? Bei einer Rückgabe aufgrund des Rückgaberechts muss man nur das Porto übernehmen, wenn es nicht mehr als 40 Euro kostet und es in seiner Belehrung steht. Bei defeken oder Falschlieferung seitens des Händlers muss er die Portokosten tragen. Wenn bis zum Wochenende nichts passiert, drohe ihm mit Rückgaberecht. Hat er übrigens deutlich über das Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt? Kann man dort nicht anrufen?

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 18. März 2009 00:42

Huch, sorry, die haben ja geschrieben, das Du das Porto auslegen sollst und die das überweisen. Das ist richtig so. Weil unfrei erhebliche Gebühren auf den Verkäufer zukommen.


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 18. März 2009 00:39
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melde es bei ebay als meinungsverschiedenheit.ebaymitarbeiter sind sehr zuverläßig.ich hatte nie probleme


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 18. März 2009 01:51
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Wie sehen denn seine Bewertungen aus, muss man damit rechnen das der sein Wort nicht hält?

Wenn ich immer sehe wie streitsüchtig viele sind. Immer einen rein würgen, wo es nur geht. LaurenzDO schreibt "diese wertungen machen ihr "geschäft" mächtig kaputt. !!" und "fette NEGATIV Bewertung". Toll, bei den paar Tagen?. Die Ware wurde ziemlich schnell versendet, wenn auch falsch, kann passieren, die Zeit ist noch zu kurz für die Reklamation um sowas anzugehen.

Armes Deutschland, regt mich auf sowas. Am Freitag 29.02. überwiesen und die Woche darauf kam das Paket weil schon am Montag 09.03. zurück geschickt, Die Überweisung übers Wochenende braucht auch seine Zeit. Und dafür eine fette NEGATIV Bewertung? Auf 3 Mails nicht antworten ist nicht gerade ok, zugegeben. Aber gleich der dicke Hammer, der hat es verdient !!!! Dem muss das Geschäft kaputt gemacht werden !!!! Macht ihn fertig !!! Oder wie habe ich das zu verstehen. Darum haben die Gerichte auch viel zu tun. Es gibt andere die sowas verdienen, hier sehe ich das noch nicht gegeben. Wegen der nicht beantworteten Mails bestenfalls neutral oder eine Bemerkung dazu bei der positiven wenn die Schuhe bis zum Wochenende eintreffen.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 18. März 2009 14:12
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ich würde bis Ende der Woche warten und anschließend einen "nicht erhaltenen Artikel" bei eBay melden....


pepe33
beantwortet von pepe33 am 19. März 2009 08:47
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Es ist ungewöhnlich, wenn der Verkäufer sich jetzt nicht mehr meldet. Ich würde es Ebay melden spätestens nächste Woche. Die schicken dann eine Erinnerung an den Verkäufer. Rechtliche Schritte oder negative Bewertung würde ich erst Ende des Mopnats einreichen.

Du hast doch die Schuhe versichert zurückgeschickt, oder?? Ansonsten kannst Du das alles vergessen und nur negativ bewerten.


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