Sorry für nochmaliges öffnen des Themas!
Habe das heute mit 2 Auktionen erlebt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=190242217715&ssPageName=STRK
und
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=190242219647&ssPageName=STRK
Käufer wollen nicht zahlen, wegen angeblicher Irreführung, die meiner Meinung nach nicht vorliegt!!!
MfG
Genau der Satz ist richtig!!!
"Sie bieten hier auf DAS [Laptop-Name] Handbuch"
also klar das HAndbuch beschrieben!
Ich kann einfach nicht begreifen, das du es nicht begreifst!!!! Du hälst ganz dickköpfig an deinem Standpunkt fest...schon komisch das alle eine andere Meinung haben dazu....ich hoffe, das die beiden Käufer dir auch so richtig einen reindrücken!!!!
Ich habe das "+" gerade selbst als "und" interpretiert (Laptop plus Handbuch). Wenn sich Handbuch auf die davorstehende Nootbookbezeichnung bezog, hätte ein Bindestrich dazwischen gehört. Wenn man sich für superschlau hält, sollte man der deutschen Sprache mächtig sein. Ich hoffe, dass es ein Käufer auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, und Dich in Deine Schranken weist!
Es soll natürlich "Notebook" heißen. :)
Um dir mal auf die Sprünge zu helfen:
Sie bieten hier auf die Originalverpackung eines [blablabla]
Sie bieten hier auf das Handbuch eines [blablabla]
DAS ist unmissverständlich!
Nein. Ihre Beschreibung: Sie bieten hier auf das TARGA VISONARY 811 2800+ HANDBUCH! Ca. 4 Jahre alt! Nur wenig Gebrauchspuren!; und nicht: Sie bieten hier auf das HANDBUCH TARGA VISONARY 811 2800+ ! Ca. 4 Jahre alt! Nur wenig Gebrauchspuren! Im übrigen muss Ihnen klar sein. das Sie sich nicht auf das O.J. Simson Syndrom berufen können.